Barauszahlung von Pensionen bleibt unverändert
Pressemeldung from 02.10.2003
Änderungen bei Postanweisungen und Nachnahmesendungen haben keinen Einfluss auf die Barauszahlung von Pensionen
Die Österreichische Post AG hat mit 1. Oktober 2003 Änderungen bei Postanweisungen und Nachnahmesendungen vorgenommen.
Bisher konnte der Absender von Nachnahmesendungen zwischen Überweisung auf ein Konto und Barauszahlung durch die Zustellerinnen und Zusteller der Post wählen. Seit 1. Oktober 2003 ist nur mehr die Überweisung von Nachnahmebeträgen auf ein Konto des Absenders möglich.
Auch bei der so genannten Inlandspostanweisung ist es mit 1. Oktober 2003 zu Änderungen gekommen. Hier erfolgt an Stelle der Barauszahlung durch die Zustellerinnen und Zusteller eine Barauszahlung in den Filialen der Post. Der Vorteil für Kunden liegt darin, dass die Inlandspostanweisung nun unmittelbar nach Auftragserteilung abgewickelt werden kann.
Die Auszahlung von Pensionen durch die Zustellerin bzw. den Zusteller ist von den Änderungen nicht betroffen und bleibt unverändert erhalten. Pensionen werden wie bisher von den Zustellern direkt beim Kunden ausbezahlt.
Rückfragehinweis
Österreichische Post AG
Unternehmenskommunikation
Presse / PR
Johannes Angerer
Tel.: +43 (1) 515 51 - 32012
E-Mail: johannes.angerer@post.at



