Aufsichtsrat (Stand 31.Dezember 2011)

Kapitalvertreter

Mag. Markus Beyrer, Vorsitzender
unabhängig, erstmals gewählt: 28.4.2011, geb. 1965
Vorstand Österreichische Industrieholding AG,
Aufsichtsratsmandate: Telekom Austria AG (Vorsitzender),
OMV AG (Vorsitzender), APK Pensionskasse AG (Vorsitzender), Österreichische Nationalbank (Mitglied des Generalrates)

Dr. Edith Hlawati, Vorsitzende Stv.
unabhängig, erstmals gewählt: 26.4.2007, geb. 1957
Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Aufsichtsrat: Telekom Austria AG (Vorsitzender-Stv.)

Prof. Dr. Edgar Ernst
unabhängig, erstmals gewählt: 22.4.2010, geb. 1952
Präsident Deutsche Prüfstelle für Rechungslegung, Berlin,
Aufsichtsratsmandate: Gildemeister AG (Deutschland), Deutsche Postbank AG (Deutschland), TUI AG (Deutschland), Wincor Nixdorf AG (Deutschland)

Dr. Erich Hampel
unabhängig, erstmals gewählt: 22.4.2010, geb. 1951
Unternehmensberater, Aufsichtsratsmandate: UniCredit Bank Austria AG (Vorsitzender), B&C Industrieholding GmbH (Vorsitzender), BWA Beteiligungs und Verwaltungs AG (Vorsitzender-Stv.)Bausparkasse Wüstenrot AG (Vorsitzender-Stv.), Donau Chemie AG (Vorsitzender-Stv.), Österreichische Kontrollbank AG (Vorsitzender), ÖRAG Österreichische Realitäten AG (Vorsitzender), Österreichische Lotterien GmbH, Österreichisches Verkehrsbüro AG

Mag. Günter Leonhartsberger, CFA
unabhängig, erstmals gewählt: 22.4.2010, geb. 1968
Bereichsleiter Beteiligungsmanagement und Privatisierung in der Österreichischen Industrieholding AG
Aufsichtsratsmandat: APK Pensionskasse AG

Chris E. Muntwyler
unabhängig, erstmals gewählt: 22.4.2010, geb. 1952
CEO der Conlogic AG (Schweiz), Verwaltungsrat der Panalpina World Transport AG (Schweiz) Aufsichtsrat der National Express Group PLC (UK) 

Mag. Markus Pichler
unabhängig, erstmals gewählt: 28.4.2011, geb. 1968
Geschäftsführer Unibail-Rodamco AustriaManagement GmbH

Elisabeth Stadler
unabhängig, erstmals gewählt 28.4.2011, geb. 1961
Vorstandsvorsitzende ERGO Austria International AG, Aufsichtsratsmandate: Bank Austria Creditanstalt Versicherung AG, D.A.S. Österreichische Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Victoria-Volksbanken Pensionskassen AG (Vorsitzender-Stv.), Victoria-Volksbanken Versicherung AG, Victoria-Volksbanken Vorsorgekasse AG, VICTORIA zivotno osiguranje d.d. (Kroatien), ERGO Asiguarari de ViaNa SA (Rumänien)

Arbeitnehmervertreter

Helmut Köstinger
Mitglied seit 14. April 2005, geb. 1957
Vorsitzender des Zentralausschusses der Bediensteten der Österreichischen Post AG

Martin Palensky
Mitglied seit 22. Februar 2002, geb. 1963
Vorsitzender-Stv.des Zentralausschusses der Bediensteten der Österreichischen Post AG

Andreas Schieder
Mitglied seit 19. Oktober 2010, geb. 1976
Mitglied des Zentralausschusses der Bediensteten der Österreichischen Post AG

Manfred Wiedner
Mitglied seit 3. März 1999, geb. 1963
Mitglied des Zentralausschusses der Bediensteten der Österreichischen Post AG

 
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Entsprechend den Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (C- Regel 53) hat der Aufsichtsrat der Österreichischen Post in Anlehnung an Anhang 1 des Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2010 folgende sechs Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen ist:

  1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen gewesen sein.
  2. Das Aufsichtsratsmitglied soll zur Gesellschaft oder einem ihrer Tochterunternehmen kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
  3. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein. 1 Bis zum Zeitpunkt der Neukonstituierung des Aufsichtsrats (22. April 2010) bzw. des Zentralausschusses (18. Oktober 2010) galt folgende Besetzung der Ausschüsse: Präsidium (Peter Michaelis, Rainer Wieltsch), Präsidialausschuss (Peter Michaelis, Rainer Wieltsch, Gerhard Fritz), Prüfungsausschuss (Peter Michaelis, Hans Wehsely, Rainer Wieltsch, Karl Stoss, Gerhard Fritz, Manfred Wiedner).
  4. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
  5. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
  6. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder haben im Geschäftsjahr 2010 ihre Unabhängigkeit gemäß diesen Kriterien erklärt. Zudem umfasst der Aufsichtsrat sechs vom Kernaktionär der Österreichischen Post unabhängige Vertreter, sodass die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder in keiner Beziehung zur Mehrheitsgesellschafterin steht (C- Regel 54).

Dem Aufsichtsrat der Österreichischen Post gehören weder ehemalige Vorstandsmitglieder noch leitende Angestellte an; auch so genannte "Überkreuz-Verflechtungen" bestehen nicht. Es wurden keine Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats vergeben.