Grundlagen der Rechnungslegung

Die Erstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG für das Geschäftsjahr 2011 erfolgte in Übereinstimmung mit den zum 31. Dezember 2011 vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Dieser Konzernabschluss entspricht auch allen zum 31. Dezember 2011 geltenden IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden und bereits anzuwenden sind.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden folgende neuen oder geänderten Standards und Interpretationen erstmals verpflichtend zur Anwendung gebracht:

neue Standards

geänderte Standards

IFRIC 19 erläutert die Anforderungen der IFRS, wenn ein Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten teilweise oder vollständig tilgt. Derzeit liegt im Österreichischen Post Konzern kein derartiger Anwendungsfall vor.

Die Änderung an IFRS 1, welche bestimmte Befreiungen für Unternehmen vorsieht, die erstmals IFRS anwenden, ist aufgrund der Tatsache, dass der Österreichische Post Konzern kein IFRS-Erstanwender ist, nicht anwendbar.

Die überarbeitete Fassung des IAS 24 soll die Definition von nahestehenden Unternehmen und Personen verdeutlichen und Unternehmen, die öffentlichen Stellen nahestehen, von bestimmten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen befreien. Als öffentliche Stellen sind im Standard unter anderem Regierungsbehörden definiert. Der Österreichische Post Konzern ist von der Änderung des IAS 24 grundsätzlich betroffen, da die Republik Österreich über die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) 52,8% der Aktien der Österreichischen Post AG hält. Damit zählen die Republik Österreich und die unter ihrem beherrschenden Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des Österreichischen Post Konzerns. IAS 24 sieht jedoch nach wie vor umfangreiche Angaben insbesondere zu signifikanten Geschäftsvorfällen vor, die auch weiterhin in den Abschlüssen des Österreichischen Post Konzerns angegeben werden.

Im aktualisierten IAS 32 ist unter anderem die Bilanzierung von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten beim Emittenten in anderen als der funktionellen Währung geregelt. Die überarbeiteten Rechnungslegungsverlautbarungen von IAS 32 haben derzeit keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Österreichischen Post Konzerns, da keine Bezugsrechte, Optionen oder Optionsscheine in Fremdwährung emittiert wurden.

Aufgrund der Regelungen in IAS 19.58 dürfen Vermögenswerte aus einem leistungsorientierten Plan nur angesetzt werden, wenn daraus ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus Ansprüchen auf Minderung oder Rückerstattung von Beitragsleistungen resultiert. IFRIC 14 enthält Klarstellungen, wann derartige künftige Vorteile als verfügbar anzusehen sind. Aus den Änderungen in IFRIC 14 ergeben sich derzeit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG.

Im Rahmen der jährlichen „Improvements to IFRS“ werden kleinere Änderungen an den bereits bestehenden Standards und Interpretationen vorgenommen. Auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG haben diese derzeit keine wesentliche Auswirkungen.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in Millionen Euro (Mio EUR) angegeben. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.