Risikomanagement
Die Österreichische Post betreibt ein umfangreiches Risikomanagement, in das alle Unternehmenseinheiten sowie Konzerngesellschaften einbezogen sind. Risiken werden nach einheitlichen Grundsätzen in ihrem Gesamtzusammenhang identifiziert, bewertet und in einem unternehmensweiten Risikomanagementsystem dokumentiert.
Das konzernweite Risikomanagement berichtet je Quartal – bei unerwartet auftretenden Risiken auch unmittelbar (ad hoc) – über Risiken und deren Entwicklung an den Vorstand. Zum Status des Risikomanagements wird regelmäßig der Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss informiert.
Nachfolgend werden die identifizierten wesentlichen Risiken des Österreichischen Post Konzerns näher erläutert. Aus heutiger Sicht ist der Bestand des Unternehmens dadurch jedoch nicht gefährdet.
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Struktur der Dienstverhältnisse
Ein Großteil der Mitarbeiter des Österreichischen Post Konzerns steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und unterliegt den Bestimmungen des Beamtendienstrechts. Daraus ergeben sich Besonderheiten im Zusammenhang mit der dienstrechtlichen Verwendung. Bei einem Großteil der Belegschaft kann es durch die bestehenden rechtlichen Bedingungen zu keiner Kapazitätsanpassung im Falle von Mengenverlusten kommen, außerdem ist keine Anpassung des Gehaltsniveaus an eventuell niedrigere Marktkonditionen möglich. Das Beamtendienstrecht führt insgesamt zu einer geringen Kostenflexibilität. Der Österreichische Post Konzern ist im Hinblick auf den liberalisierten Markt zunehmend mit den Grenzen der dienstrechtlichen Verwendungsmöglichkeiten der ihm zugewiesenen Beamten konfrontiert. Die Lösung dieser Problematik nimmt im Dialog mit dem verantwortlichen Gesetzgeber eine besondere Rolle ein.
Aus Änderungen des Poststrukturgesetzes 1996 und den laufenden Änderungen des Beamtendienstrechts können sich für den Österreichischen Post Konzern, soweit diese Regelungen nicht auf die spezielle Wettbewerbssituation des Österreichischen Post Konzerns Rücksicht nehmen, zusätzliche Belastungen und unerwartete Mehrkosten ergeben, auf deren Entstehen der Konzern keinen Einfluss hat.
Der österreichische Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die für Beamte auf Bundesebene 2008 getroffene Pensionskassenregelung sinngemäß auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamten anzuwenden wäre, was gegebenenfalls einen erhöhten Personalaufwand für den Österreichischen Post Konzern bedeuten könnte, falls diese Regelung tatsächlich auf die Gesellschaft anzuwenden ist.
Nach dem Poststrukturgesetz 1996 sind Änderungen des Beamtendienstrechts, die für Bundesbeamte eingeführt werden, grundsätzlich auch auf die der Gesellschaft zugewiesenen Beamten anwendbar. Im Ergebnis können Änderungen des Beamtendienstrechts daher unmittelbar die Kostenstruktur der Gesellschaft verändern. Ebenso können aus unterschiedlichen Interpretationen des Poststrukturgesetzes weitere Risiken grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, wobei nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Ansprüche gegenüber der Österreichischen Post durchsetzbar sein sollten.
Zur Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Mitarbeiter wurden umfassende Maßnahmen gesetzt. Darüber hinaus wurde eine besondere Betriebsvereinbarung zur Milderung der Folgen von Restrukturierungsmaßnahmen abgeschlossen. Der Strukturthematik im Bereich der Bediensteten begegnet der Österreichische Post Konzern mit zunehmend flexibleren Arbeitsprozessen und Arbeitszeitmodellen.
Unternehmen des Österreichischen Post Konzerns bedienen sich – wie in der Brief-, Paket-, Zeitungszustell- und Werbemittelverteilbranche üblich – zur Beförderung und Zustellung von Sendungen selbstständiger Subunternehmer, die zum Teil aus dem EU-Ausland kommen. Die Qualifikation der Tätigkeit von Subunternehmern als selbstständige Werkunternehmer hängt von den jeweiligen spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, die in einer Gesamtbetrachtung beurteilt werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zuständigen Gerichte und Verwaltungsbehörden einzelfallbezogen die Unzulässigkeit dieser Form der Beschäftigung feststellen sowie Verwaltungsstrafen aussprechen und darüber hinaus andere verwaltungs-, insbesondere gewerberechtliche Sanktionen auferlegen.
Nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen könnten sich auch aus Rechtsstreitigkeiten ergeben, die das Bestehen bzw. Nichtbestehen von Kettendienstverhältnissen zum Gegenstand haben. Die Österreichische Post versucht, dieses Risiko durch entsprechende Vertragsgestaltung zu minimieren.
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Technische Risiken
Der Österreichische Post Konzern ist in hohem Maße auf die Verwendung von komplexen technischen Systemen angewiesen und setzt bei der Erbringung seiner Dienstleistungen maßgeblich auf den Einsatz von Datenverarbeitungssystemen, modernen Kommunikationsmedien und anderen technischen Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat der Österreichische Post Konzern in den vergangenen Jahren umfangreiche Investitionen vorgenommen, um sein Verteilnetz zu modernisieren. Die Leistungserbringung des Unternehmens hängt dabei von der Funktionsfähigkeit weniger wichtiger Standorte ab. Sollten technische Systeme vorübergehend oder dauerhaft ausfallen oder sollte es zu unberechtigten Datenzugriffen und Datenmanipulationen kommen oder sollten längerfristige kollektive Arbeitsniederlegungen stattfinden, könnte dies zu Störungen des Geschäftsablaufs und zu Verlusten von Reputation und Kunden führen sowie zusätzliche Kosten verursachen. Zur Bewältigung dieser technischen und operativen Risiken wurden Sicherheitsmaßnahmen, Prozesse und Regeln festgelegt, die verschiedene Eventualitäten abdecken und einen reibungslosen Ablauf sicherstellen sollen. Im Rechenzentrumsbetrieb wird eine Outsourcing-Strategie verfolgt. Durch Vertragsgestaltung und Service-Level- Management wird die Verfügbarkeit der ausgelagerten Tätigkeiten abgesichert. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einschlägige gültige Zertifizierungen vorzuweisen.
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Regulatorische und rechtliche Risiken
Der Österreichische Post Konzern erwirtschaftete einen erheblichen Teil seines Umsatzes im reservierten Postdienst. Die vollständige Öffnung des österreichischen Postmarktes erfolgte mit 1. Jänner 2011. Daraus ergeben sich Risiken einer Marktanteilsveränderung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zeitraum nach der vollständigen Liberalisierung wurden mit dem Postmarktgesetz neu geregelt, welches mit 1. Jänner 2011 zur Gänze in Kraft getreten ist. Dieses Postmarktgesetz sieht in vielen Bereichen keine Gleichbehandlung zwischen der Österreichischen Post und ihren Mitbewerbern vor, sondern eine Mehrbelastung der Österreichischen Post.
Die Österreichische Post ist im Rahmen des Universaldienstes verpflichtet, in ganz Österreich ein Mindestangebot von Postdienstleistungen in vergleichbarer Qualität anzubieten und ein flächendeckendes Netz von 1.650 Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Mit eigenem Personal betriebene Post-Geschäftsstellen dürfen nur nach Durchführung eines behördlichen Verfahrens geschlossen werden, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Österreichische Post – zumindest vorübergehend – zur Führung unrentabler Standorte verpflichtet ist.
Das Postmarktgesetz sieht vor, dass die Österreichische Post – als einziger Postdienstanbieter in Österreich – zur umfassenden Erbringung des Universaldienstes verpflichtet ist. Der Ersatz der Universaldienst-Nettokosten wird über einen Ausgleichsfonds abgewickelt, dessen Kostenlast zwischen der Gesellschaft und den anderen konzessionierten Postdienstanbietern nach Marktanteilen geteilt wird. In diesen Ausgleichsfonds müssen nur solche konzessionierte Postdienstanbieter einzahlen, deren Jahresumsätze aus der konzessionierten Tätigkeit 1 Mio EUR übersteigen. Zudem werden der Gesellschaft Universaldienst- Nettokosten nur insoweit ersetzt, als diese 2% der jährlichen Gesamtkosten der Gesellschaft übersteigen. Davon ausgehend, dass die Gesellschaft auch nach der Marktöffnung einen beträchtlichen Marktanteil innehaben wird, wird die Österreichische Post den überwiegenden Teil der Universaldienst-Nettokosten und die Administration des Ausgleichsfonds selbst finanzieren müssen.
Weiters verpflichtet das Postmarktgesetz die Österreichische Post dazu, bestehende Hausbrieffachanlagen im Zeitraum von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2012 derart umzurüsten, dass sie auch für den Mitbewerb zugänglich sind. Die dadurch entstehenden Umrüstungskosten sind zwischen der Österreichischen Post und den konzessionierten Postdienstanbietern zu 90% im Verhältnis der Marktanteile und nur zu 10% nach der Zahl der konzessionierten Postdienstanbieter aufzuteilen. Geht man von einem hohen Marktanteil aus, wird die Österreichische Post den Großteil der Umrüstungskosten selbst tragen müssen.
Sofern es infolge der Liberalisierung zu keiner Gleichbehandlung im Hinblick auf Beschäftigungsverhältnisse und gesetzliche Leistungsanforderungen zwischen der Österreichischen Post und ihren Mitbewerbern und einer adäquaten Abgeltung des Universaldienstes kommt, ist eine signifikante Ergebnisbelastung für die Österreichische Post nicht auszuschließen.
In der Öffentlichkeitsarbeit des Österreichischen Post Konzerns nimmt die Thematik der Liberalisierung im Dialog mit allen Stakeholdern großen Stellenwert ein. Das Unternehmen sieht es als seine Aufgabe, auf die ungenügende Abgeltung des Universaldienstes und die Problematik der asymmetrischen Marktöffnung hinzuweisen.
Die Österreichische Post geht derzeit nicht davon aus, dass sie verpflichtet wird, ihren Mitbewerbern Zugang zu Teilleistungen einzuräumen. In einem solchen Fall könnten diese jedoch in besonders lukrativen Marktsegmenten Postdienstleistungen selbst erbringen und in weniger lukrativen Marktsegmenten auf Teilleistungen der Österreichischen Post zurückgreifen. Dies könnte zu erheblichen Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
Aus der Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung der Postdienste könnten sich negative Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung ergeben, insbesondere bei Kundengruppen, die nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind.
Die Österreichische Post unterliegt in der Gestaltung ihrer Geschäftsbedingungen (einschließlich ihrer Entgelte) im Universaldienst der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde. Die Gesellschaft kann deshalb im Bereich des Universaldienstes nur eingeschränkt durch Preisanpassungen auf Marktveränderungen reagieren.
Die Kompetenzen der Regulierungsbehörde sind unverändert geblieben. Hinsichtlich der Auslegung des Umfangs des Universaldienstes steht die Österreichische Post in Diskussion mit der Regulierungsbehörde. Eine unterschiedliche Definition der Grenzen des Universaldienstes kann sich in der marktkonformen Gestaltung des Produktportfolios und der Preisfestsetzung niederschlagen.
Im europäischen Verkehr zwischen Postgesellschaften drängt das Abrechnungssystem nach dem „Agreement for the Remuneration of Mandatory Deliveries of Cross-Border Mails“ (REIMS III und IV) das Abrechnungssystem des Weltpostvereins zurück. Bei REIMS III und IV handelt es sich um eine Vereinbarung über Endvergütungen im grenzüberschreitenden Postdienst, der jedoch nicht alle europäischen Postunternehmen angehören. Die Parteien von REIMS III und REIMS IV gehen davon aus, dass diese Vereinbarung – wie ihre Vorgängerregelung (REIMS II) – gemäß Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag vom Kartellverbot freigestellt ist. Die Österreichische Post wird – wie auch andere europäische Postgesellschaften – mit 31. Dezember 2011 aus REIMS IV austreten. Zurzeit laufen die Verhandlungen zum Abschluss bi- oder multilateraler Vereinbarungen mit anderen europäischen Postgesellschaften zur Abrechnung des grenzüberschreitenden Postdienstes nach 31. Dezember 2011.
Über das regulatorische Umfeld im Postmarkt hinaus muss der Österreichische Post Konzern im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs eine Vielzahl von rechtlichen Beschränkungen beachten. So sind die vertraglichen und faktischen Gestaltungsspielräume des Unternehmens etwa durch wettbewerbsrechtliche Regelungen eingeschränkt. Die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen und Geschäftspraktiken des Österreichischen Post Konzerns war in der Vergangenheit bereits Gegenstand kartellrechtlicher Untersuchungen und Verfahren. Sonstige rechtliche Risiken ergeben sich auch aus nicht vorhersehbaren Gerichtsverfahren mit Mitbewerbern und Kunden.
Zur bestmöglichen Vermeidung von Ergebnisbeeinträchtigungen durch regulatorische und rechtliche Risiken ist der Österreichische Post Konzern bestrebt, in seinen Kernprozessen eine Erweiterung der Wertschöpfungskette und des Produktportfolios zu erzielen, um seinen Kunden noch bessere Leistungen anzubieten und eine Qualitätsoptimierung zu erreichen.
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Finanzielle Risiken
Finanzielle Risiken des Österreichischen Post Konzerns umfassen das Liquiditätsrisiko, das Kredit-/Kontrahenten und Produktrisiko, das Zinsänderungsrisiko, das Währungsänderungsrisiko sowie organisatorische Risiken. Eine detaillierte Darstellung der finanziellen Risiken findet sich im Anhang zum Konzernabschluss des Österreichischen Post Konzerns.
Der Konzern hat im Zuge seiner Expansion bedeutsame Firmenwerte und nicht abnutzbare Markenrechte bilanziert. Diese müssen gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment) unterzogen werden. Falls Wertminderungen festgestellt werden, sind diese Firmenwerte abzuschreiben.
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Markt- und Wettbewerbsrisiken
Der Österreichische Post Konzern erwirtschaftet den überwiegenden Teil seines Umsatzes in Österreich. Sollten sich die derzeitigen Prognosen zum Wirtschaftswachstum verschlechtern, so könnten Planungsprämissen verworfen werden müssen und dadurch die Planungssicherheit eingeschränkt werden.
Ferner erwirtschaftet das Unternehmen einen nicht unbedeutenden Anteil des Umsatzes mit einer geringen Anzahl von Großkunden. Das wirtschaftlich erfolgreiche Weiterbestehen der Großkunden ist wesentlich für die stabile Entwicklung des Österreichischen Post Konzerns. Großkunden sind vertraglich nicht verpflichtet, ihre Postsendungen vom Österreichischen Post Konzern befördern zu lassen, und könnten sich entscheiden, mittelfristig zumindest einen Teil ihrer Postsendungen Wettbewerbern der Österreichischen Post zur Zustellung zu übergeben.
Klassische Briefsendungen werden zunehmend durch E-Mails oder andere elektronische Medien ersetzt. Der Trend zur elektronischen Substitution von Briefen, insbesondere zur elektronischen Zustellung, wurde durch die Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre beschleunigt und wird auch weiterhin fortbestehen. Diese Entwicklung kann zu nicht unerheblichen Volumensrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen.
Der Brief- und Paketmarkt ist durch zunehmenden Wettbewerb gekennzeichnet. Insgesamt ist zu beobachten, dass der Markt zunehmend von der wirtschaftlichen Entwicklung seiner Kunden und zum anderen von der Wettbewerbssituation abhängig ist, die sich durch das etwaige Auftreten weiterer alternativer Anbieter weiter verschärfen könnte, sodass ein entsprechender Umsatzausfall nicht ausgeschlossen werden kann. Das Unternehmen ist in allen Ländern bestrebt, Kunden durch attraktive Leistungsangebote an sich zu binden.
Des Weiteren wird dem Mengenrückgang infolge von Substitution von Briefsendungen durch E-Mails mit neuen Produkten und Dienstleistungen, etwa im Bereich Infomail oder im B2B-Geschäft, vor allem aber entlang der Wertschöpfungskette, entgegengewirkt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass infolge von Änderungen der gesetzlichen Zustellvorschriften für behördliche Sendungen ein Teil dieser Sendungen nicht mehr über den Österreichischen Post Konzern zugestellt wird. Die Diversifikation auf mehrere Märkte trägt dazu bei, Risiken einzelner Kundensegmente weit zu streuen bzw. gering zu halten.
Ein Bestandteil der Strategie des Österreichischen Post Konzerns ist das Wachstum durch selektive Akquisitionen und Kooperationen. Dabei ist es wichtig, passende Akquisitionsziele zu finden und erworbene Unternehmen erfolgreich zu integrieren. Die zukünftige Rentabilität dieser Projekte ist in hohem Maße vom Investitionsvolumen bzw. von den Akquisitionspreisen sowie politischen, wirtschaftlichen und gesetzlichen Faktoren abhängig. Alle Investitionsmaßnahmen müssen daher strikten finanziellen Kriterien gerecht werden. In der Division Filialnetz sind die Erträge aus Finanzdienstleistungen stark von der wirtschaftlichen Entwicklung des Kooperationspartners BAWAG P.S.K., die Erträge aus Telekommunikationsprodukten von der Produktgestaltung des Kooperationspartners Telekom Austria abhängig.
Alle erwähnten Markt- und Wettbewerbsrisiken können zu nicht unerheblichen Volumensrückgängen und damit Ergebnisbeeinträchtigungen führen.


