Gesetzlicher Hintergrund
§7 Postmarktgesetz schreibt vor, dass den Nutzerinnen und Nutzern bundesweit mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen zur Verfügung stehen.
Als Post-Geschäftsstellen kommen eigen- und fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen in Betracht. Eigenbetriebene Post-Geschäftsstellen werden von der Österreichische Post AG mit eigenem Personal betrieben; fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen werden von einem Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Österreichische Post AG geführt.
Post-Geschäftsstellen sind Zugangspunkte, wo die Nutzerinnen und Nutzer ihre Postsendungen in das Postnetz geben bzw. abholen können.
In den Post-Geschäftsstellen ist der Universaldienst anzubieten. Der Universaldienst umfasst folgende Leistungen:
- Abholung, Sortieren, Transport und Zustellung von Postsendungen bis 2 kg,
- Abholung, Sortieren, Transport und Zustellung von Postpaketen bis 20 kg und
- Dienste für Einschreib- und Wertsendungen.
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Vorteile, Voraussetzungen, Produkte und Ausstattung |
01.01.2012 | 804,43 kb |


