Vollständige Marktöffnung bis 2011 bzw. 2013 beschlossen
Anfang 2008 hat die EU mit
Verabschiedung der dritten Post-Richtlinie (2008/6/EG) die vollständige Öffnung der europäischen Postmärkte
beschlossen. Damit wird auch das letzte noch bestehende Monopol – jenes auf Briefe bis 50
Gramm – in naher Zukunft wegfallen, sodass alternative
Anbieter auch in diesem bisher geschützten
Bereich ihre Dienste anbieten können. Für die Umsetzung
der vollständigen Marktöffnung hat sich die EU auf einen Stufenplan geeinigt. Die meisten
EU-Staaten – darunter auch Österreich – öffnen ihre Märkte mit 1. Jänner 2011, elf Mitglied staaten erst mit 1. Jänner 2013.
Größte Herausforderung: Finanzierung des Universaldienstes
Die EU-Richtlinie sieht vor,
dass auch nach der Liberalisierung der Briefmärkte
eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen
zu tragbaren Preisen und mit entsprechender Qualität sichergestellt wird. Unter anderem sind in
der EU-Richtlinie folgende Mindeststandards festgeschrieben:
■ Hauszustellung an zumindest fünf Arbeitstagen
pro Woche
■ Abholung, Sortierung und Zustellung von Postsendungen bis zwei Kilogramm
■ Abholung, Sortierung und Zustellung von Paketsendungen bis zehn Kilogramm
■ Dienste für Einschreib- und Wertsendungen
■ Netz mit Abhol- und Zugangspunkten entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer
Bisher wurde dieser Universaldienst durch die Erträge
aus dem sogenannten „reservierten Bereich“, dem
Monopol auf Briefe bis 50 Gramm,
finanziert. Nach
dessen Aufhebung werden auch alternative Anbieter
in diesem Segment tätig werden, sich dabei aber
wohl vor allem auf die dichtbesiedelten Ballungsräume
konzentrieren. Die Österreichische Post hingegen
plant weiterhin an jede Adresse in Österreich
zuzustellen und so den Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Damit stellt sich die Frage der Finanzierung der kostenintensiven
Versorgung der ländlichen Regionen,
die bis dato durch das Monopol gewährleistet war.
Die EU-Richtlinie sieht hierfür mehrere Möglichkeiten
vor. Die Österreichische Post AG befürwortet die Abgeltung
der Universaldienstkosten über staatliche
Ausgleichszahlungen.
Umsetzung in österreichisches Recht –
Schaffung fairer Marktbedingungen
Der
Erfolg der Liberalisierung hängt von der Umsetzung
der Post-Richtlinie in das nationale Recht der einzelnen
Mitgliedstaaten, insbesondere von der Einführung
geeigneter Mechanismen zur Gleichstellung
aller Marktteilnehmer ab. In diesem Sinn müssen nun
die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Postversorgung neu gestaltet werden. Dies betrifft die
Vorschriften für die Postmärkte im engeren Sinne –
in Österreich sind dies u. a. das Postgesetz und die
Universaldienstverordnung – sowie flankierende Maßnahmen.
Abgesehen von der Abgeltung der Kosten für den Universaldienst und der Festlegung transparenter
Qualitätsstandards setzt ein fairer Wettbewerb auch
größere Flexibilität der Österreichischen Post in der
Preisgestaltung voraus. Denn wie Erfahrungen aus
bereits liberalisierten Län dern zeigen, konzentrieren sich die neuen Mitbewerber nicht nur auf die dicht
besiedelten Bal lungs räume, sondern dort vor allem
auf Großversender. Um hier wettbewerbsfähig zu bleiben, benötigt die Österreichische Post Preisflexibilität im B2B-/B2C-Bereich.
Darüber hinaus muss die Österreichische Post die
Frei heit haben, die Betriebsform ihrer Geschäftsstellen
selbst zu bestimmen. Im Interesse der Kosten und
Serviceoptimierung muss es dem Unternehmen
möglich sein, alternative Modelle wie etwa Post.Partner
dort einzusetzen, wo eine eigenbetriebene Filiale nicht wirtschaftlich zu führen ist. Dies ist ein wichtiger
Beitrag zur Sicherung der Versorgung im ländlichen
Raum.
Parallel dazu müssen auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen adaptiert werden. Die Österreichische Post ist aufgrund ihres hohen Beamtenanteils
(55%) deutlich weniger fl exibel als Unternehmen,
die freie Dienstnehmer beschäftigen. Wettbewerbsgleichheit
kann hier aus Sicht der Österreichischen
Post nur durch einen Branchenkollektivvertrag hergestellt
werden, der die Arbeitsbedingungen für die
gesamte Postbranche neu und einheitlich regelt.
Neuregelung für 2009 angekündigt
Die Österreichische Post bekennt sich zur flächendeckenden Versorgung in ganz Österreich und zur Aufrechterhaltung
der hohen Servicequalität. Auf dieser Basis hat sie ihre Vorstellungen bzw. Forderungen für die
Neuordnung der Postversorgung in Österreich den
politisch Verantwortlichen mitgeteilt. Seitens der österreichischen Bundesregierung wurde für 2009
eine Neuregelung der rechtlichen
Rahmenbedingungen
angekündigt.
Gewährleistung der flächendeckenden Postversorgung
■ Abgeltung der Universaldienstkosten
Die Universaldienstkosten, die durch den Versorgungsauftrag der Österreichischen Post AG entstehen, sind entsprechend den in der EU-Richtlinie vorgesehenen Ausgleichsmechanismen abzugelten.
■ Flexible Preisgestaltung
Nur durch freie Preisgestaltung im Geschäftskundenbereich kann der bestehende Einheitstarif für Privatkunden dauerhaft abgesichert werden.
■ Freiheit für Betreibermodelle bei Postgeschäftsstellen
Die Österreichische Post AG muss ihre Betriebsform auch bei Postgeschäftsstellen frei wählen können, um die Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum nachhaltig zu sichern.
■ Einheitliche und transparente Qualitätsstandards für alle Marktteilnehmer
Die Konsumenten erwarten von den Anbietern von Postdienstleistungen Qualität und Transparenz. Daher sind einheitliche Qualitätsmess- und -kontrollsysteme für alle Marktteilnehmer sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse erforderlich.
■ Faire arbeitsrechtliche Bedingungen durch Branchenkollektiv
Durch einen einheitlichen Branchenkollektivvertrag sollen einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.