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Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2009

Grundlagen und Methoden

Die Österreichische Post AG und ihre Tochtergesellschaften sind Logistik- und Dienstleistungsunternehmen im Brief- und Paketbereich. Zu den Geschäftsbereichen des Österreichischen Post Konzerns zählen die Erbringung von Leistungen des Brief- und Paketdienstes, Kombifracht und Speziallogistik sowie die Abwicklung von Finanzgeschäften in Kooperation mit der BAWAG P.S.K. Zudem umfasst das Dienstleistungsangebot Daten- und O utput- Management sowie Dokumentenerfassung, -digitalisierung und -veredelung.

Der Sitz der Österreichischen Post AG befindet sich in Wien, Österreich. Die Anschrift lautet Österreichische Post AG, Postgasse 8, 1010 Wien. Die Gesellschaft ist in das Firmenbuch beim Handelsgericht Wien zu FN 180219d eingetragen.

1. Grundlagen der Rechnungslegung
Die Erstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG für das Geschäftsjahr 2009 erfolgte in Übereinstimmung mit den zum 31. Dezember 2009 vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Dieser Konzernabschluss entspricht auch allen zum 31. Dezember 2009 geltenden IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden und bereits anzuwenden sind.

Im Geschäftsjahr 2009 wurden folgende neuen oder geänderten Standards und Interpretationen erstmals verpflichtend zur Anwendung gebracht:

Gemäß dem neuen Standard IFRS 8 „Operative Segmente“ haben sich die Aufbereitung der Segmentberichterstattung und die Segmentidentifikation an den Informationen zu orientieren, die auch dem zentralen Entscheidungsträger für Entscheidungszwecke zur Verfügung gestellt werden (Management Approach). IFRS 8 ersetzt den bisher im Post Konzern angewendeten IAS 14 vollständig. Die erstmalige Anwendung führt im Wesentlichen zu einer Trennung der Berichtsspalte „Sonstiges/Konsolidierung“ und einer Überleitungsrechnung der erforderlichen Segmentwerte auf Konzernwerte. Die Anpassungen, die aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 8 erforderlich waren, wurden im Konzernabschluss 2009 umgesetzt.

Durch den überarbeiteten IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ soll die Analyse und Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen erleichtert werden. Anteilseignerbezogene Eigenkapitalveränderungen sind getrennt von allen anderen eigenkapitalverändernden Transaktionen darzustellen. Im Österreichischen Post Konzern werden zuvor erfolgsneutral in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellte Beträge nunmehr in einer Gesamtergebnisrechnung gezeigt.

Die Überarbeitung von IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ führt zu einer Ä nderung der im Österreichischen Post Konzern angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Ab 1. Jänner 2009 werden Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, als Teil der Anschaffungsoder Herstellungskosten aktiviert. Eine wesentliche Ä nderung auf die Darstellung der Ertrags- und Vermögenslage des Konzerns ergibt sich daraus nicht.

Die erstmalige Anwendung der geänderten Standards IFRS 1/IAS 27, IFRS 2, IFRS 7, IAS 32/IAS 1, IAS 39 und der jährlichen „Improvements to IFRS“ sowie die Anwendung der neuen Interpretationen IFRIC 12, IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 16 und IFRIC 18 haben keine Auswirkung auf die Darstellung des Konzernabschlusses sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Österreichischen Post Konzerns.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind, sofern nichts anderes angeführt ist, in Millionen Euro (Mio EUR) angegeben. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

2. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss sind neben der Österreichischen Post AG 21 inländische (31. Dezember 2008: 19) und 41 ausländische (31. Dezember 2008: 50) Tochterunternehmen einbezogen, bei denen der Österreichischen Post AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Weiters wurden 5 inländische Unternehmen (31. Dezember 2008: 4) nach der Equity-Methode bewertet.

Veränderungen des Konsolidierungskreises
Im Jahr 2009 haben folgende Ä nderungen im Konsolidierungskreis des Österreichischen Post Konzerns stattgefunden:

Brief
Ende Februar 2009 wurden 49,8% an der Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H., Wien, veräußert. Der Anteil an der weiterhin at equity in den Konzernabschluss einbezogenen Mader beträgt nun 25,1%. Das aus dem Verkauf resultierende Ergebnis beträgt 4,5 Mio EUR und wird im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen gezeigt. Am 31. Mai 2009 hat die Österreichische Post 40% der Anteile an der EBPP – Electronic Bill Presentment and Payment, Wien, um 2,0 Mio EUR erworben. Das Unternehmen wird als assoziiertes Unternehmen nach der Equity- Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Der bei der Kaufpreisaufteilung entstandene Firmenwert in Höhe von 1,9 Mio EUR wird als Bestandteil des Anteils an assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Paket & Logistik
Mit Erwerbstichtag am 1. Juli 2009 hat die Österreichische Post 100% der Anteile an Rhenus Life Sciences Verwaltungs GmbH & Co. KG, Holzwickede, sowie an Rhenus Life Sciences Verwaltungs GmbH, Holzwickede, erworben. Der Kaufpreis für beide Unternehmen beläuft sich auf 1,3 Mio EUR. Der Unternehmensgegenstand umfasst den Transport und die Lagerung von Produkten für den Gesundheitsmarkt inklusive temperaturgeführt zu behandelnder Güter.

Die im Geschäftsjahr 2009 im Segment Paket & Logistik durchgeführten Unternehmenserwerbe führten zur Erfassung der folgenden Vermögenswerte und Schulden.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(a) Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen werden beginnend mit dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem der
Österreichische Post Konzern die Möglichkeit der Beherrschung erlangt. Die Kapitalkonsolidierung für erstmals in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden die jeweiligen Anschaffungskosten auf die identifizierbaren, erworbenen Vermögenswerte und Schulden einschließlich Eventualverbindlichkeiten aufgeteilt.

Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit von Informationen anhand eines ertragswertorientierten Verfahrens (Income Approach) bewertet. Für die Bewertung der Kundenbeziehungen wird die Residualwertmethode (Multi-Period Excess Earnings Method) angewandt. Dabei wird der Barwert der ausschließlich durch den zu bewertenden immateriellen Vermögenswert hervorgebrachten Cash-Flows ermittelt. Ausgehend von der Annahme, dass der zu bewertende immaterielle Vermögenswert erst im Verbund mit anderen materiellen und immateriellen Vermögenswerten Cash-Flows generiert, werden bei der Ermittlung der relevanten Einzahlungsüberschüsse fiktive Auszahlungen für diese „unterstützenden“ Vermögenswerte (Contributory Asset Charges) berücksichtigt. Die Bewertung von Marken erfolgt durch die Methode der Lizenzpreisanalogie (Relief from Royalty Method). Der Wert des immateriellen Vermögenswerts wird dabei als Barwert fiktiv zu entrichtender Lizenzzahlungen bestimmt, und zwar unter der Annahme, dass sich der betreffende Vermögenswert im Eigentum eines Dritten befindet. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Wert des identifizierten und neu bewerteten Nettovermögens wird als Firmenwert ausgewiesen. Ein passivischer Unterschiedsbetrag wird nach einer nochmaligen Beurteilung der Identifizierbarkeit und Bewertung der übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden und der Bewertung der Anschaffungskosten als Ertrag erfasst.

Beteiligungen an Unternehmen, auf die – in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 und 50% – ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), sowie gemeinschaftlich geführte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Anteile an Unternehmen, bei denen aufgrund von vertraglich vereinbarten Minderheitenrechten die Beherrschungsmöglichkeit fehlt, werden auch at equity bewertet.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt und in der Folge um die Eigenkapitalveränderungen der Gesellschaft erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der Österreichischen Post entfallen. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird gemäß IFRS 3 behandelt.

Forderungen und Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsaustausch werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Konzern werden ebenso neutralisiert, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

(b) Währungsumrechnung Die Darstellungswährung des Österreichischen Post Konzerns ist der Euro. Funktionale Währung für Konzerngesellschaften in Österreich und Ländern, die Teilnehmer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind, ist der Euro. Funktionale Währung der übrigen Tochtergesellschaften ist die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben.

Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der Transaktion gültigen Referenzkurs. Die Umrechnung der monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die funktionale Währung erfolgt mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst.

Umrechnung von Einzelabschlüssen in ausländischer Währung Für die Umrechnung der Abschlüsse von Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, wird die modifizierte Stichtagskursmethode angewendet. Alle Bilanzposten mit Ausnahme des Eigenkapitals werden mit dem zum Bilanzstichtag gültigen Devisenreferenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet, die Eigenkapitalpostenmit dem Anschaffungs- oder Entstehungskurs. Die Aufwendungen und Erträge werden mit den durchschnittlichen Devisenreferenzkursen des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral direkt im Eigenkapital erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich im Verhältnis zum Euro wie folgt verändert:

(c) Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt dann, wenn die Leistung erbracht wurde, die Höhe der Erträge zuverlässig ermittelbar ist und der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern wahrscheinlich zufließen wird. Für am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferte Aufträge sowie für Wertzeichen und Freistempelerlöse, für die von der Österreichischen Post AG noch keine Gegenleistung erbracht wurde, werden entsprechende Umsatzabgrenzungen vorgenommen.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

(d) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der auf die Aktionäre der Österreichischen Post AG entfallende Anteil am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr 2009 im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Während einer Periode zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Im dargestellten Geschäftsjahr gab es keine Verwässerungseffekte. Damit entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.

(e) Firmenwerte Ein Geschäfts- oder Firmenwert
ergibt sich als Überschuss des Kaufpreises über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete (anteilige) Nettovermögen des gekauften Unternehmens. Firmenwerte werden jährlich auf Werthaltigkeit überprüft. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, ist der Wertminderungstest anlassbezogen durchzuführen. Wertminderungen werden nach den unter Punkt „(i) Wertminderungen“ beschriebenen Grundsätzen vorgenommen.

(f) Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder Vertragsdauer von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungskosten, wird eine Abschreibung für Wertminderungen berücksichtigt. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Bei Markenrechten wird grundsätzlich von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen, da ein Ende der wirtschaftlichen Nutzung nicht abzusehen ist. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Dies gilt auch dann, wenn keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, ist der Wertminderungstest anlassbezogen durchzuführen. Die im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten durchgeführten Werthaltigkeitstests unterliegen den Grundsätzen, die unter Punkt „(i) Wertminderungen“ beschrieben werden.

(g) Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungssätze richten sich nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung folgender konzerneinheitlicher Nutzungsdauern berechnet:

(h) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen jene Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/ oder zum Zweck von Wertsteigerungen gehalten werden und gesondert veräußert werden könnten. Bei einem betrieblich genutzten Anteil erfolgt eine dem prozentuellen Ausmaß der Nutzung entsprechende Zuordnung. In der Bilanz werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nach der Anschaffungskostenmethode, vermindert um kumulierte Abschreibungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen werden dabei linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 20 bis 50 Jahren vorgenommen. Die Ermittlung der im Anhang angegebenen beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurde großteils von Experten einer Tochtergesellschaft der Österreichischen Post AG unter Anwendung von anerkannten Bewertungstechniken vorgenommen. Die Bewertung erfolgt auf Basis von ertragsorientierten Bewertungsverfahren. Im Regelfall wurde das Ertragswertverfahren und bei komplexeren O bjekten das Discounted Cash Flow-Verfahren angewandt. Für unbebaute Grundstücke wurde das Vergleichswertverfahren, auf Basis von erhobenen Vergleichstransaktionen in einem aktiven Markt, für die Wertermittlung herangezogen.

(i) Wertminderungen Zu jedem Bilanzstichtag
wird geprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung auf Vermögenswerte gemäß IAS 36 vorliegen. Liegen solche Hinweise vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie bei Firmenwerten wird unabhängig davon, ob Anhaltspunkte vorliegen, jährlich ein Wertminderungstest durchgeführt. Falls sich Ereignisse oder veränderte Umstände ergeben, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, werden Wertminderungstests auch unterjährig durchgeführt.

Im Rahmen der Wertminderungstests wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert und dem Nutzungswert. Sofern der erzielbare Betrag nicht für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, werden Vermögenswerte zum Zweck des Wertminderungstests zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet. ZGE werden durch die Zusammenfassung von Vermögenswerten auf der niedrigsten Ebene, die selbstständig Cash- Flows generieren oder für interne Managementzwecke überwacht werden, gebildet. Dementsprechend werden Wertminderungstests auf der Ebene von Untersegmenten oder Konzerngesellschaften durchgeführt.

Im Rahmen des Wertminderungstests werden das Sach- und immaterielle Anlagevermögen einer ZGE, einschließlich jener nach IAS 36 zugeordneten Vermögensgegenstände und Schulden, mit dem erzielbaren Betrag der ZGE verglichen. Ist die Summe dieser Buchwerte einer ZGE höher als der erzielbare Betrag, erfolgt eine Wertminderung in Höhe der Differenz. Bei Wegfall der Wertminderungen erfolgt, ausgenommen bei Firmenwerten, eine Zuschreibung. Der erzielbare Betrag einer ZGE wird mittels Discounted Cash Flow-Methode (DCF) ermittelt. Diese Berechnung basiert auf der Geschäftsjahresplanung für das Jahr 2010, der Mittelfristplanung für einen Zeitraum von drei Jahren (2011 bis 2013) und einer ewigen Rente. In der ewigen Rente werden die für die einzelnen ZGE langfristig erwarteten Wachstumsraten von bis zu 1,0% berücksichtigt. Die Kapitalkosten werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten berechnet (WACC = Weighted Average Cost of Capital) und nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) nach Maßgabe der individuellen Verhältnisse der ZGE ermittelt. Der WACC betrug im Berichtszeitraum im Euro-Raum 6,9 bis 8,6% und in anderen Ländern 9,2 bis 19,0%.

Sachanlagen werden bei Vorliegen von Hinweisen für eine Wertminderung oder bei Wegfall von Anhaltspunkten, die in Vorperioden zu einer Wertminderung geführt haben, zum Bilanzstichtag gemäß IAS 36 einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, erfolgt eine Wertminderung. Bei Wegfall der Gründe für eine früher vorgenommene Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Der infolge der Zuschreibung erhöhte Buchwert darf dabei die
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht überschreiten.

(j) Finanzierungsleasing
Gehen bei geleasten Vermögenswerten alle mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand auf die Österreichische Post über (Finanzierungsleasing gemäß IAS 17), so werden diese zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts oder zum niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen im langfristigen Vermögen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder, wenn kürzer, über die Laufzeit des Leasingvertrages. Die aus den Leasingverträgen resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert.

(k) Finanzielle Vermögenswerte
Im Österreichischen Post Konzern werden finanzielle Vermögenswerte in folgende Klassen gemäß IFRS 7 eingeteilt: Finanzinvestitionen in Wertpapiere, andere Finanzanlagen, Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese finanziellen Vermögenswerte werden den IAS 39-Kategorien „Kredite und Forderungen“ (Loans and Receivables), „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“ (Held to Maturity Investments), „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ (Available for Sale Financial Assets) und „Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung“ (Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss) zugeordnet.

„Kredite und Forderungen“ werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dabei erfolgt die Bewertung bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert. Ein allenfalls bestehender Unterschied zwischen diesem Wert und dem Tilgungsbetrag (z.B. bei unverzinslichen oder vom Marktniveau abweichenden Zinsen) wird nach der Effektivzinsmethode periodengerecht abgegrenzt und im Finanzergebnis ausgewiesen.

Liegen Anzeichen für eine Wertminderung vor, wird eine ergebniswirksame Wertberichtigung bis auf den Barwert der erwarteten zukünftigen Cash-Flows vorgenommen. Im Post Konzern wird der Anteil der uneinbringlichen Forderungen unter Berücksichtigung der Kunden- und Marktstruktur auf Basis einer Fälligkeitsanalyse ermittelt. Zudem werden Wertminderungen dann erfasst, wenn aufgrund objektiver Hinweise nicht mit der Einbringlichkeit der Forderung zu rechnen ist. Wertberichtigungen werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto gebucht. Bei Wegfall der Gründe für die Wertberichtigung erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten

„Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden zum Marktwert bilanziert. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden bis zur Realisierung unter Berücksichtigung latenter Steuern gesondert im Eigenkapital (Marktbewertung Finanzinstrumente) ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Objektive Anzeichen sind beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, der Ausfall oder der Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wegfall eines aktiven Marktes sowie wesentliche Änderungen des wirtschaftlichen, rechtlichen oder marktbezogenen Umfeldes. Ein Wegfall des Wertminderungsgrundes wird bei Eigenkapitalinstrumenten ergebnisneutral und bei den übrigen Finanzinstrumenten ergebniswirksam erfasst. Käufe und Verkäufe werden am Erfüllungstag, d.h. am Valutatag, gebucht.

Andere Finanzanlagen, für die kein geregelter Markt existiert und deren beizulegender Zeitwert auch durch Bewertungsmethoden nicht zuverlässig ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Wertminderungen werden ergebniswirksam erfasst. Etwaige Wertaufholungen dürfen weder ergebniswirksam noch ergebnisneutral berücksichtigt werden.

(l) Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Die Bestandswertermittlung wird nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren durchgeführt. Wertminderungen aufgrund von Veralterung oder mangelnder Gängigkeit werden bei Ermittlung des Nettoveräußerungswerts berücksichtigt. Noch nicht abrechenbare Leistungen sind mit dem niedrigeren Betrag aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

(m) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der Buchwert durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Dies ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Verkauf höchstwahrscheinlich ist und der Vermögenswert in seinem aktuellen Zustand zur Veräußerung zur Verfügung steht.

(n) Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder
Abfertigungsrückstellungen werden für gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Angestellten gebildet. Abfertigungsansprüche haben Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften im Falle der Erreichung des Pensionsantrittsalters sowie bei der Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber. Die Höhe der Ansprüche ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig. Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Abfertigungszahlungen. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method), wobei versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sofort zur Gänze ergebniswirksam realisiert werden.

Für Angestellte in österreichischen Konzerngesellschaften, deren Dienstverhältnis erst nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, werden die Abfertigungsverpflichtungen durch die laufende Entrichtung entsprechender Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse abgegolten. Darüber hinaus besteht für den Österreichischen Post Konzern keine weitere Verpflichtung.

Rückstellungen für Pensionen
Die Versorgungsverpflichtungen des Österreichischen Post Konzerns umfassen sowohl beitragsorientierte als auch leistungsorientierte Versorgungssysteme. Gegenüber Beamten bestehen keine Pensionszusagen. Pensionsleistungen für Beamte werden grundsätzlich durch die Republik Österreich erbracht. Für Mitglieder des Vorstands werden Beiträge an eine Pensionskasse entrichtet. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist der Österreichische Post Konzern verpflichtet, Pensionsdeckungsbeiträge an die Republik Österreich zu entrichten. Die Beiträge betragen (einschließlich der von den Beamten selbst zu tragenden Beiträge) seit dem 1. O ktober 2005 je nach Alter und Beitragsgrundlage zwischen 15,8 und 28,3% der Vergütungen an aktive Beamte und werden im Personalaufwand ausgewiesen.

Bestimmten Mitarbeitern des Österreichischen Post Konzerns wurde eine leistungsorientierte Pensionszusage erteilt. Die Berechnung der Rückstellungen für leistungsorientierte Pensionszusagen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Rückstellungen für Jubiläumsgelder Im Österreichischen Post Konzern bestehen zum Teil Verpflichtungen gegenüber Angestellten und Beamten, nach Erreichen eines bestimmten Dienstalters Jubiläumsgelder auszuzahlen.

In Österreich erfolgen Auszahlungen im Falle einer 25-jährigen Dienstzugehörigkeit in Höhe von zwei Monatsgehältern und im Falle einer 40-jährigen Dienstzugehörigkeit in Höhe von vier Monatsgehältern. Mitarbeitern, die zum Zeitpunkt des Pensionsantrittsalters mindestens 35 Dienstjahre aufweisen, wird ebenfalls ein Jubiläumsgeld von vier Monatsgehältern ausgezahlt.

Jubiläumsgeldrückstellungen werden analog zu den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen nach der Methode der laufenden Einmalprämien ermittelt. Mit Ausnahme des Zinsaufwandes werden alle Veränderungen aus den Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen im Personalaufwand ausgewiesen. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis gezeigt.

Folgende Parameter wurden der Berechnung der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen zum 31. Dezember 2008 und 2009 zugrunde gelegt:

(o) Rückstellungen für Unterauslastung
Rückstellungen für Unterauslastung werden für künftige Personalaufwendungen für Mitarbeiter gebildet, die unkündbar sind (vor allem Beamte) und im Unternehmen nicht mehr oder nur mehr zum Teil zur Leistungserbringung eingesetzt werden können.

Bei diesen Dienstverhältnissen handelt es sich um belastende Verträge im Sinne des IAS 37, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Eine Rückstellung für Unterauslastung wurde für Mitarbeiter gebildet, die dem Karriere- und Entwicklungscenter zugewiesen sind. Darüber hinaus werden Rückstellungen auch für Mitarbeiter gebildet, bei denen eine Versetzung in das Karriere- und Entwicklungscenter beschlossen wurde, für die aber der unternehmensinterne Organisationsänderungsprozess zur Versetzung noch nicht endgültig abgeschlossen wurde bzw. aufgrund eines besonderen Versetzungsschutzes oder Krankheit derzeit nicht möglich ist.

Die Rückstellung wurde unter Anwendung eines einheitlichen durchschnittlichen Unterauslastungsgrades unter Berücksichtigung eines Fluktuationsabschlages ermittelt. Des Weiteren wurden der Berechnung der Rückstellung für Unterauslastung wie im Vorjahr Gehaltssteigerungen von 4,0% und ein Abzinsungssatz von 5,0% zugrunde gelegt. Weiters wird für jene Mitarbeiter vorgesorgt, die sich in einem Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befinden. Zusätzlich wurde im Geschäftsjahr 2009 für die Übernahme von Mitarbeitern der Österreichischen Post AG in das Bundesministerium für Inneres bis zum Ende des Refundierungszeitraumes eine Vorsorge gebildet.

Für unkündbare Mitarbeiter, die an ein Logistikunternehmen verleast werden, für die die Österreichische Post AG laut Vertrag nur die kollektivvertragliche Entlohnung dieses Unternehmens vergütet erhält, wurde für den die Vergütung übersteigenden Lohnaufwand einschließlich zurechenbarer Verwaltungskosten durch eine Rückstellung vorgesorgt. Die Berechnung des Rückstellungsbetrags erfolgt als Barwert der bis zur Pensionierung der jeweiligen Mitarbeiter anfallenden Unterdeckung, wobei Gehaltssteigerungen von 4,0% und ein Abzinsungssatz von 5,0% wie im Vorjahr zugrunde gelegt wurden. Diese Rückstellung wurde im Vorjahr unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

(p) Sonstige Rückstellungen
Unter den sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten ausgewiesen, die auf zurückliegenden Ereignissen beruhen, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie zu einem Abfluss von Ressourcen führen werden, und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die Rückstellungen werden mit jenen Werten angesetzt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden können. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrags nicht möglich, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom geschätzten Zahlungsbetrag, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

Rückstellungen für belastende Verträge werden berücksichtigt, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.

Die im Vorjahr unter diesem Posten ausgewiesene Rückstellung für unkündbare Mitarbeiter, die an ein Logistikunternehmen verleast werden, für die die Österreichische Post AG laut Vertrag nur die kollektivvertragliche Entlohnung dieses Unternehmens vergütet erhält, wurde im Geschäftsjahr 2009 in die Rückstellungen für Unterauslastung umgegliedert (siehe (o)). Restrukturierungsrückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn ein ausreichend detaillierter, formaler Plan vorliegt und mit den Restrukturierungsmaßnahmen bereits begonnen oder der Plan bereits vor dem Bilanzstichtag veröffentlicht wurde.

(q) Finanzielle Schulden
Im Österreichischen Post Konzern werden finanzielle Schulden gemäß IAS 39 in die Klassen Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten unterteilt. Finanzverbindlichkeiten werden bei Zuzählung in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags abzüglich Transaktionskosten und zu-/abzüglich eines Agios/Disagios erfasst. Der Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis erfasst. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und andere Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

(r) Ertragsteuern
Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für die einzelnen Gesellschaften aus dem steuerpflichtigen Einkommen und dem im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatz errechnete Ertragsteuer („tatsächliche Steuer“) sowie die Veränderung der latenten Steuern. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt nach der Balance Sheet Liability-Methode für alle temporären Differenzen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz. Weiters wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Keine Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgt bei Unterschiedsbeträgen aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängenden temporären Unterschieden, soweit sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren. Aktive latente Steuern werden angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Der Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfolgt in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zeit steuerpflichtiges Einkommen zur Verfügung steht.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag gelten oder für den Zeitpunkt bereits beschlossen sind, in dem die latenten Steueransprüche und -schulden realisiert werden. Für österreichische Konzernunternehmen wurde zur Ermittlung der Steuerabgrenzungen ein Körperschaftsteuersatz von 25% angewendet.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die für ausländische Gesellschaften bei der Berechnung der latenten Ertragsteuern angewandten Steuersätze:

(s) Derivative Finanzinstrumente
Zur Begrenzung und Steuerung von bestehenden Zins- und Rohstoffpreisänderungen werden einzelne derivative
Finanzinstrumente eingesetzt.

Sämtliche derivativen Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Derivative Finanzinstrumente und eingebettete derivative Finanzinstrumente, die integraler Bestandteil von bestimmten Verträgen sind und gesondert ausgewiesen werden müssen, werden bei Zugang und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Unrealisierte Bewertungsgewinne und -verluste aus derivativen Finanzgeschäften sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Derivative Finanzinstrumente (Sicherungsgeschäfte), die der Absicherung von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bewertungsgewinne und -verluste werden sofort ergebniswirksam erfasst. Derivative Finanzinstrumente (Sicherungsgeschäfte), die der Absicherung von künftigen Zahlungsstromschwankungen aus in der Bilanz nicht angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dienen, werden ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts der Absicherung wird direkt in einem eigenen Eigenkapitalposten erfasst. Ein eventuell daraus resultierender ineffektiver Teil wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

(t) Aktienbasierte Vergütungen
Im Rahmen des Börsegangs im Geschäftsjahr 2006 wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat der Österreichischen Post AG die Einführung eines aktienbasierten Vergütungsprogramms für Führungskräfte beschlossen. Teilnahmeberechtigt waren die Vorstandsmitglieder und ausgewählte leitende Angestellte, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine bestimmte Anzahl an Post-Aktien erworben hatten und dieses Eigeninvestment über die Programmlaufzeit hielten. Den Planteilnehmern wurden aus dem aktienbasierten Vergütungsprogramm 2006 Wertrechte mit einer Laufzeit von drei Jahren und aus dem Programm 2007 Wertrechte mit einer Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

Die Bewegungen der gewährten Wertrechte stellen sich für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wie folgt dar:

Am Ende der Laufzeit erfolgte die Vergütung der Planteilnehmer durch einen Geldbetrag in Höhe des Werts der eingeräumten Wertrechte. Dieser Wert ergab sich aus dem Durchschnitt der Börsekurse der Post-Aktie an den letzten 60 Handelstagen vor dem Ende der Laufzeit multipliziert mit einem von der Gesamtrendite der Post-Aktie abhängigen Faktor.

Nach dem Ende der Laufzeit beider Vergütungsprogramme im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine weiteren mehr angeboten.

4. Ermessensbeurteilungen und zukunftsbezogene Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ermessensbeurteilungen sowie die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen durch die Unternehmensleitung, die den Ansatz und den Wert der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres wesentlich beeinflussen. Insbesondere bei folgenden Annahmen und Schätzungen besteht ein Risiko, dass es in zukünftigen Geschäftsjahren zu einer Anpassung von Vermögenswerten und Schulden kommen kann.

(a) Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder
Der Bewertung der bestehenden Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen (Buchwert 31.12.2009: 171,9 Mio EUR; 31.12.2008: 165,8 Mio EUR) liegen Annahmen zum Abzinsungssatz, zum Pensionsantrittsalter, zur Lebenserwartung, zu Fluktuationsraten und zu künftigen Gehaltserhöhungen zugrunde.

Eine Änderung des Rechnungszinssatzes um +/–1 Prozentpunkt sowie eine Änderung der Gehaltssteigerung/Rentendynamik um +/–1 Prozentpunkt hätte bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkungen auf die Höhe der in der Tabelle angeführten Rückstellungen:

(b) Rückstellung für Unterauslastung
Zur Bewertung der Rückstellung für Unterauslastung einzelner O rganisationseinheiten (Buchwert 31.12.2009: 285,6 Mio EUR; 31.12.2008: 307,8 Mio EUR) werden Annahmen über den künftigen Auslastungsgrad der betroffenen Mitarbeiter getroffen. Je nach tatsächlicher Entwicklung des Auslastungsgrads dieser Mitarbeiter und dem Erfolg der von der Österreichischen Post durchgeführten Umschulungsmaßnahmen kann der zukünftige Auslastungsgrad höher oder geringer ausfallen. Wäre der durchschnittliche Auslastungsgrad aller zum 31. Dezember 2009 berücksichtigten Mitarbeiter z.B. um 10 Prozentpunkte geringer bzw. höher gewesen als tatsächlich beobachtet, hätte sich zum 31. Dezember 2009 ein zusätzlicher (geringerer) Rückstellungsbedarf von 32,8 Mio EUR (34,1 Mio EUR) ergeben.

Der Berechnung der Rückstellung für Unterauslastung liegen weiters Annahmen über Fluktuation, Pensionsantrittsalter, Abzinsungssatz und künftige Gehaltssteigerungen zugrunde. Die Erhöhung (Verminderung) des angenommenen Rechnungszinssatzes um z.B. 1 Prozentpunkt würde zu einer Verminderung (Erhöhung) der Rückstellung um 19,5 Mio EUR (22,2 Mio EUR) führen. Die Erhöhung (Verminderung) der angenommenen Gehaltssteigerung um 1 Prozentpunkt hätte eine Erhöhung (Verminderung) der Rückstellung von 21,8 Mio EUR (19,5 Mio EUR) zur Folge.

(c) Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben Im Rahmen von Unternehmenserwerben sind Schätzungen im Zusammenhang mit der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich. Immaterielle Vermögenswerte werden je nach Art des Vermögenswerts und der Verfügbarkeit von Informationen anhand einer geeigneten Bewertungsmethode (siehe dazu Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“; Punkt „3. (a) Konsolidierungsgrundsätze“) ermittelt. Beizulegende Zeitwerte von Grundstücken und Gebäuden werden in der Regel durch unabhängige Experten bewertet.

(d) Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten, Firmenwerten und Sachanlagen
Die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Firmenwerten und Sachanlagen basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die verwendeten Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags im Zuge der Wertminderungstests zugrunde gelegt wurden, werden in Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter Punkt „3. (i) Wertminderungen“ erläutert.

(e) Finanzinstrumente
Zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt vorhanden ist, werden alternative finanzmathematische Bewertungsmethoden herangezogen. Die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zugrunde gelegten Parameter beruhen teilweise auf zukunftsbezogenen Annahmen. Diese werden in den entsprechenden Abschnitten erläutert.

5. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards

Im Geschäftsjahr 2009 hat der Österreichische Post Konzern die nachfolgend dargestellten und vom IASB herausgegeben Standards, Interpretationen und Ä nderungen zu bestehenden Standards nicht vorzeitig angewandt:

Der neu veröffentlichte Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente“ regelt die Bewertung und Darstellung von Finanzinstrumenten und soll schrittweise IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ ersetzen. Die im November 2009 veröffentlichte erste Projektphase zur Ersetzung von IAS 39 bezieht sich auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Der Konzern unterzieht die Veröffentlichungen im Zusammenhang mit IFRS 9 einer laufenden Evaluierung bezüglich der Anwendbarkeit und der Auswirkungen im Post Konzern.

Der überarbeitete IFRS 2 „Anteilsbasierte Vergütungen“ stellt im Wesentlichen die Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich innerhalb des Konzerns im Einzelabschluss einer Tochtergesellschaft klar. Mit den Ä nderungen werden Regelungen in IFRS 2 übernommen, die bisher in IFRIC 8 „Anwendungsbereich von IFRS 2“ und IFRIC 11 „IFRS 2 – Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen“ enthalten waren. Die Anwendung der überarbeiteten Fassung wird keinen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben.

Der geänderte Standard IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ hat Auswirkungen auf die Behandlung der Anschaffungskosten sowie auf die Bilanzierung bei sukzessivem Erwerb und Anteilsveränderungen mit Verlust oder Beibehaltung der Kontrolle. Neben der Erweiterung des Anwendungsbereiches enthält der überarbeitete Standard ein Wahlrecht für den Ansatz des Geschäftswertes. Weiters sind Rechnungslegungsänderungen im Zusammenhang mit bedingten Gegenleistungen enthalten. Auswirkungen ergeben sich zudem auf die Bewertung von zurückerworbenen Rechten, Eventualschulden, Entschädigungsansprüchen und immateriellen Vermögenswerten sowie aufgrund der Neubeurteilung der Erstbewertung und Klassifizierung auf den Ansatz der mit dem Unternehmen erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Der aktualisierte IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“ regelt neben der mit IFRS 3 verbundenen überarbeiteten Bewertung bei Teilabgängen von Tochterunternehmen außerdem die Bilanzierung von nicht kontrollierenden Anteilen neu. Der Konzern rechnet derzeit mit keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Österreichischen Post Konzerns bei Anwendung der Änderungen in IFRS 3.

Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung von IAS 24, welcher die Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen verdeutlicht und die Angabepflichten von staatlich beeinflussten Unternehmen vereinfacht, eine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung des Konzernabschlusses der Österreichischen Post AG haben wird.


Im aktualisierten IAS 32 ist unter anderem die Bilanzierung von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten beim Emittenten in anderen als der funktionellen Währung geregelt. Die überarbeiteten Rechnungslegungsverlautbarungen von IAS 32 haben derzeit keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Österreichischen Post Konzerns.

Aufgrund der Regelungen in IAS 19.58 dürfen Vermögenswerte aus einem leistungsorientierten Plan nur angesetzt
werden, wenn daraus ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus Ansprüchen auf Minderung oder Rückerstattung von Beitragsleistungen resultiert. IFRIC 14 enthält Klarstellungen, wann derartige künftige Vorteile als verfügbar anzusehen sind. Aus den Ä nderungen in IFRIC 14 ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Österreichischen Post AG.

Aufgrund der neuen Interpretationen IFRIC 17 und IFRIC 19, des geänderten Standards IFRS 1 und IAS 39 sowie der geänderten Interpretationen IFRIC 9 ergeben sich derzeit keine Auswirkungen auf den Abschluss des Konzerns. Im Rahmen der jährlichen „Improvements to IFRS“ werden kleinere Ä nderungen an den bereits bestehenden Standards und Interpretationen vorgenommen. Die Österreichische Post untersucht derzeit mögliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss, geht jedoch nicht von wesentlichen Auswirkungen für den Konzernabschluss aus.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6. Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung
Im Österreichischen Post Konzern erfolgt die Identifizierung der berichtspflichtigen Segmente auf Basis der divisionalen Organisationsstruktur, welche die unterschiedlichen Dienstleistungen widerspiegelt.

Brief
Die Haupttätigkeit der Division Brief besteht in der Annahme und Zustellung von Brief- und anderen Postsendungen in Österreich und deren Weiterleitung ins Ausland. Des Weiteren fallen die Annahme und Zustellung von adressierten und unadressierten Werbesendungen, Zeitungen und Regionalmedien sowie eine Reihe von Zusatzdienstleistungen auf dem Gebiet des Direct Marketing in das Tätigkeitsfeld dieser Division. Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette (Daten- und O utput-Management, Dokumentenscanning sowie Konzeption und Produktion von Dokumenten und Direct Mailings) ergänzen das Angebot.

Paket & Logistik
Die Division Paket & Logistik bietet Paket-, Express- und Logistikdienstleistungen in Österreich, Deutschland sowie in Südost-/Osteuropa an. Im Rahmen der Logistikdienstleistungen liegt das Hauptaugenmerk auf den Bereichen Kombifracht, Pharma- und temperaturgeführte Transporte sowie auf B2B- und B2C-Paketdienstaktivitäten.

Filialnetz
Die Division Filialnetz verfügt über eines der größten flächendeckenden Vertriebsnetze in Österreich. Das Dienstleistungs- und Produktspektrum umfasst Postdienstleistungen, Finanzdienstleistungen in Kooperation mit der BAWAG P.S.K. sowie ein breites Sortiment von Handelswaren und Angeboten im Bereich Philatelie.

Sonstiges
Den Divisionen nicht zuordenbare Aktivitäten werden als Sonstiges gezeigt. Sie umfassen z.B. den Bereich der Immobilien, EDV-Dienstleistungen sowie die O rganisationseinheit Karriere- und Entwicklungscenter.

Konsolidierung
In der Spalte Konsolidierung wird die Eliminierung der Beziehungen zwischen den Divisionen vorgenommen.

Erläuterungen zu den ausgewiesenen Werten nach Divisionen

Internes und externes Rechnungswesen sind im Österreichischen Post Konzern harmonisiert. Es gibt keine Unterschiede zwischen den Bewertungen des Segmentergebnisses, des Segmentvermögens und der Segmentverbindlichkeiten und jenen des Konzerns.

Der Außenumsatz des Konzerns entspricht der Summe der Segmentumsatzerlöse mit externen Kunden nach Konsolidierung der intersegmentären Leistungsbeziehungen. Der Innenumsatz stellt die Umsätze aus der internen Leistungsverrechnung mit anderen Segmenten dar. Über die leistungsspezifische Verrechnung hinaus leistet die Division Brief der Division Filialnetz zur Abgeltung der sich aus der Universaldienstverpflichtung ergebenden Aufwendungen einen Infrastrukturbeitrag.

Das Segmentvermögen umfasst das langfristige Vermögen (ohne Finanzinvestitionen in Wertpapiere und andere Finanzanlagen, Anteile an assoziierten Unternehmen und latenten Steuern) und das kurzfristige Vermögen (ohne Finanzinvestitionen in Wertpapiere und andere Finanzanlagen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Forderungen aus Ertragsteuern sowie Zinsabgrenzungen).

Als Segmentverbindlichkeiten werden langfristige Verbindlichkeiten (ohne Finanzverbindlichkeiten und latente Steuern) und kurzfristige Verbindlichkeiten (ohne Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen für Ertragsteuern und Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzungen) gezeigt.

Die Segmentinvestitionen beinhalten Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Firmenwerte sowie Sachanlagen.

Die Abschreibungen (planmäßige Abschreibungen und Abschreibungen für Wertminderungen) resultieren aus den der jeweiligen Division zugeordneten Vermögenswerten.

Die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmentebene wird auf Basis von Vollzeitäquivalenten der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr dargestellt.

Überleitungsrechnungen
Die Überleitung von Segmentvermögen und -schulden auf die entsprechenden Konzernwerte stellt sich folgendermaßen dar:

Erläuterungen zu den ausgewiesenen Werten nach Regionen
Nach Regionen werden im Österreichischen Post Konzern folgende Segmente unterschieden:

Die Umsätze werden nach dem Standort der leistungserbringenden Gesellschaft gezeigt.

Das ausgewiesene Segmentvermögen sowie die Investitionen werden entsprechend den Standorten der Vermögenswerte ausgewiesen.

Informationen über wichtige Kunden

Im Österreichischen Post Konzern besteht keine Abhängigkeit von wichtigen Kunden, über die gemäß IFRS 8 zu berichten wäre.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Für einen Teil der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden Mieterträge aus in der Regel kündbaren Operating-Mietverhältnissen vereinnahmt. Die abgeschlossenen Mietverträge beinhalten Indexierungen der Mieten sowie mittel- bis langfristige Vertragslaufzeiten.

Die in 2009 erwirtschafteten Miet-, Leasing- und Pachterträge stammen im Wesentlichen von der Österreichischen Post AG. Die entsprechenden Vermögenswerte sind in der Bilanz mit einem Buchwert in Höhe von 233,0 Mio EUR erfasst. In den anderen sonstigen betrieblichen Erträgen sind erfolgswirksam erfasste Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 0,8 Mio EUR (2008: 2,0 Mio EUR) enthalten.

8. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen

9. Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2009 wurden aufwandswirksame Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) betreffend beitragsorientierte Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 1,5 Mio EUR (2008: 1,4 Mio EUR) erfasst.

Die Aufwendungen für Abfertigungen gliedern sich wie folgt:

Die Pensionsdeckungsbeiträge an die Republik Österreich betrugen (nach Abzug der von den Beamten geleisteten Pensionsbeiträge) für das Geschäftsjahr 2009 ebenso wie für das Geschäftsjahr 2008 65,9 Mio EUR.

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr:

10. Abschreibungen

Die Wertminderungstests zum 31. Dezember 2009 ergaben einen Wertminderungsbedarf auf Firmenwerte in Höhe von 17,6 Mio EUR, der in Höhe von 15,9 Mio EUR dem Segment Brief und in Höhe von 1,7 Mio EUR dem Segment Paket & Logistik zugeordnet ist. Davon entfallen 1,3 Mio EUR auf die bosnische Pakettochtergesellschaft 24VIP und 0,4 Mio EUR auf trans-o-flex Ungarn. Die im Segment Brief ausgewiesene Abschreibung für Wertminderung auf den Firmenwert betrifft ausschließlich die zahlungsmittelgenerierende Einheit meiller.

Die Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 4,4 Mio EUR betrifft Kundenbeziehungen. Die Wertminderungen werden in Höhe von 2,0 Mio EUR im Segment Brief und in Höhe von 2,4 Mio EUR im Segment Paket & Logistik ausgewiesen.

Der Wertminderungsbedarf bei Firmenwerten und Kundenbeziehungen resultierte in beiden Segmenten aus dem deutlichen Konjunkturabschwung, mit dessen Folgen kurzfristig die Transportwirtschaft genauso wie ihre wichtigsten Nachfrager konfrontiert sind. Es wird erwartet, dass der Konjunkturabschwung die Nachfrage über das Jahr 2010 hinaus belasten wird

11. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den anderen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind erfolgswirksam erfasste Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 0,9 Mio EUR (2008: 1,7 Mio EUR) enthalten.

12. Sonstiges Finanzergebnis

Wie im Vorjahr erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Überprüfung des beizulegenden Zeitwerts der in den Anderen Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile am Konsortium zur Übernahme der BAWAG P.S.K.

Auf Basis dieser erneuten Werteinschätzung wurde der im Vorjahr erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesene Wertrückgang in Höhe von 20,0 Mio EUR nunmehr erfolgswirksam im Sonstigen Finanzergebnis erfasst.

13. Ergebnis je Aktie

Erläuterungen zur Bilanz


14. Firmenwerte

Die Abgänge in Höhe von 0,2 Mio EUR betreffen die nachträgliche Anpassung von variablen Kaufpreisen aus in Vorjahren durchgeführten Erwerben von Tochtergesellschaften.

Folgende Tabelle zeigt die Firmenwerte zum 31. Dezember 2008 und 2009 nach Segmenten:

15. Immaterielle Vermögenswerte

In den immateriellen Vermögenswerten sind Markenrechte mit unbegrenzter Nutzungsdauer in Höhe von 26,5 Mio EUR (2008: 26,5 Mio EUR) enthalten. Markenrechte in Höhe von 1,3 Mio EUR, die ursprünglich aufgrund einer unbegrenzten Nutzungsdauer keiner planmäßigen Abschreibung unterlagen, werden aufgrund eines Beschlusses im Dezember 2008 – die im Rahmen von Unternehmensakquisitionen in Süd-/Osteuropa erworbenen Markenrechte im Segment Paket & Logistik sukzessive durch die Marke trans-o-flex zu ersetzen – seit dem Geschäftsjahr 2009 über vier Jahre planmäßig abgeschrieben.

Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (2008: 0,0 Mio EUR).

16. Sachanlagen

Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (2008: 0,0 Mio EUR). Die als Sicherheiten verpfändeten Sachanlagen weisen einen Buchwert von 37,4 Mio EUR (2008: 46,1 Mio EUR) auf.

Cross Border Lease Im Geschäftsjahr 2002 hat die Österreichische Post AG mit zwei US-Trusts eine Cross Border Leasing-Transaktion
abgeschlossen. Die Österreichische Post AG hat diesen beiden Trusts auf 99 Jahre ein Fruchtgenussrecht an Postsortieranlagen in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck gegen Leistung eines „Grant Payments“ von 117 Mio USD eingeräumt. Gleichzeitig wurde ein Lease Agreement abgeschlossen, in dem die Österreichische Post AG auf 24 Jahre das Nutzungsrecht an diesen Anlagen wieder zurückgemietet hat. Die als Sicherheiten verpfändeten Sachanlagen weisen einen Buchwert von 20,8 Mio EUR (2008: 26,1 Mio EUR) auf. In diesem Lease Agreement wurde der Österreichischen Post AG auch das Recht eingeräumt, das Fruchtgenussrecht an den Postsortieranlagen entwede mit 1. Jänner 2022 zu einem Fixpreis („EBO Payment Amount“) oder am Ende des Leasingvertrages zum Verkehrswert, mindestens jedoch zum „End of Term Purchase O ption Price“ zurückzukaufen.

Die Österreichische Post AG hat ihre Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten einschließlich eines allfälligen EBO Payment an zwei Payment Undertaker ausgelagert. Zu diesem Zweck hat die Österreichische Post AG Zahlungen an die Payment Undertaker geleistet (108,3 Mio USD) und die entsprechende Verbindlichkeit ausgebucht. Die Payment Undertaker haben sich ihrerseits verpflichtet, die entsprechenden Beträge zu den festgesetzten Zahlungsterminen für die Österreichische Post AG zu leisten. Bei der Österreichischen Post AG verbleibt das Restrisiko einer möglichen Inanspruchnahme im Falle einer Insolvenz der Payment Undertaker. Die aufgrund der Abstufung des Ratings eines Payment Undertakers erforderliche zusätzliche Besicherung durch Wertpapiere wurde hinterlegt.

Zum Bilanzstichtag stellt sich das Rating der beiden Payment Undertaker wie folgt dar:

Zum 31. Dezember 2009 beläuft sich der von den Payment Undertakern zu leistende Betrag auf 79,1 Mio EUR (31.12.2008: 82,3 Mio EUR).

Der aus dieser Transaktion der Österreichischen Post AG zugeflossene Nettobarwertvorteil wird unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten (31.12.2009: 5,8 Mio EUR; 31.12.2008: 6,2 Mio EUR) ausgewiesen und verteilt über die Vertragslaufzeit ertragswirksam aufgelöst

Finanzierungsleasing

Nettobuchwerte und Nutzungsdauern der geleasten Vermögenswerte

Die Kriterien für die Klassifizierung als Finanzierungsleasing waren im Wesentlichen der Barwert- und der Laufzeittest. Darüber hinaus wurden Ankaufsoptionen zu vorteilhaften Bedingungen am Ende der Laufzeit sowie Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln berücksichtigt.

Für einen Teil der Mietverträge ist die Mietzahlung an den 3-Monats-EURIBOR gebunden. Im Geschäftsjahr 2009 gab es keine damit zusammenhängenden bedingten Mietzahlungen (2008: 1,7 Mio EUR).

17. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property)

Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (2008: 0,0 Mio EUR).

Die Mieteinnahmen und die betrieblichen Aufwendungen für vermietete Immobilien enthalten nur Erträge und Aufwendungen gegenüber Dritten. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sind in obiger Tabelle nicht dargestellt.

Im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von 5,1 Mio EUR wird das aus dem Anteilsverkauf der Mader Zeitschriftenverlagsgesellschaft m.b.H. resultierende Ergebnis in Höhe von 4,5 Mio EUR und das Jahresergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von 0,6 Mio EUR gezeigt.

Folgende Tabelle zeigt eine aggregierte Darstellung der anteiligen Finanzinformationen für die im Konzern bestehenden assoziierten Unternehmen:

19. Finanzinvestitionen in Wertpapiere

Die Zinssätze der festverzinslichen Wertpapiere liegen zwischen 0,0% und 7,0% (2008: 0,0% und 6,0%).

Eine Zuschreibung von Anleihen in Höhe von 1,0 Mio EUR wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Im Geschäftsjahr 2009 betrug das Veräußerungsergebnis der zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiere –0,1 Mio EUR (2008: –0,2 Mio EUR).

20. Andere Finanzanlagen

Die BAWAG P.S.K. hat in 2009 eine Kapitalerhöhung durchgeführt. In diesem Zusammenhang hat die Österreichische Post AG Anteile an der kapitalgebenden Gesellschaft erhalten. Insgesamt beträgt der in den Anderen Finanzanlagen enthaltene Buchwert der strategischen Anteile betreffend die BAWAG P.S.K. zum 31.12.2009 36,4 Mio EUR.

21. Vorräte

Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 3,1 Mio EUR (31.12.2008: 3,7 Mio EUR). Wertberichtigungen waren insbesondere wegen eingeschränkter Verwertbarkeit und langer Lagerdauer erforderlich.

 

22. Forderungen

Aufgrund der überwiegenden Kurzfristigkeit dieses Postens wird unterstellt, dass die Marktwerte im Wesentlichen den Buchwerten entsprechen.

Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen für die Geschäftsjahre 2008 und 2009:

23. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der durchschnittliche Zinssatz bei den Termingeldern lag zum 31. Dezember 2009 bei 0,9% (31.12.2008: 4,2%). Die Marktwerte entsprechen den Buchwerten.

24. Eigenkapital

Eigenkapitalbestandteile
Das Grundkapital der Österreichischen Post AG beträgt 337,8 Mio EUR. Das Grundkapital ist in 67.552.638 Stück auf Inhaber lautende stimm- und gewinnberechtigte Aktien geteilt.

Im Rahmen der am 22. April 2008 abgehaltenen Hauptversammlung wurde der Vorstand ermächtigt, während einer Geltungsdauer von 18 Monaten eigene Aktien im Ausmaß von 10% des Grundkapitals nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zu erwerben und zum Zwecke der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gemäß § 192 AktG einzuziehen.

Das Aktienrückkaufprogramm, begonnen am 19.08.2008, wurde am 31.12.2008 abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2008 wurden 2.447.362 Stück eigene Aktien mit einem Nennwert von 12,2 Mio EUR erworben.

Die eigenen Aktien, 2.447.362 Stück, wurden am 24.04.2009 zur Gänze eingezogen. Durch den Einzug der eigenen Aktien reduzierte sich das Grundkapital um die Höhe des Nennwertes der eigenen Aktien, 12,2 Mio EUR, von 350,0 Mio EUR auf 337,8 Mio EUR.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen dividendenberechtigten Aktien hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Hauptaktionärin der Österreichischen Post AG ist mit einem Anteil von 51% die Österreichische Industrieholding AG, Wien. Auf Basis der im Umlauf befindlichen Aktien beträgt der Anteil der Österreichischen Industrieholding AG 52,8%. Die Kapitalrücklagen resultieren aus Einzahlungen und Einlagen durch die Aktionäre. Die in der Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns dargestellten Kapitalrücklagen entsprechen jenen des Einzelabschlusses der Österreichischen Post AG.

Die Gewinnrücklagen des Konzerns umfassen die gesetzlichen Rücklagen sowie in Vorjahren erwirtschaftete Ergebnisse vermindert um Gewinnausschüttungen.

Die Marktbewertung Finanzinstrumente umfasst einerseits die Marktbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten sowie andererseits die Marktbewertung von Sicherungsinstrumenten für in der Bilanz nicht angesetzte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. In der Position „Marktbewertung zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente“ werden Gewinne und Verluste aus Ä nderungen des Marktwertes von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten ergebnisneutral dargestellt. Die erfassten Beträge werden nach Steuern gezeigt. Unter der Position „Marktbewertung Sicherungsgeschäfte“ wird der effektive Teil des Gewinns oder Verlusts aus Sicherungsgeschäften, für in der Bilanz nicht angesetzte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gezeigt.

Die Währungsumrechnungsrücklagen enthalten alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von Tochterunternehmen entstanden sind.

Das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2009 beträgt 79,7 Mio EUR (2008: 118,9 Mio EUR). Basis für die Gewinnverteilung ist entsprechend dem österreichischen Aktiengesetz der Jahresabschluss der Österreichischen Post AG zum 31. Dezember 2009. Der darin ausgewiesene ausschüttungsfähige Bilanzgewinn beträgt 119,7 Mio EUR (2008: 170,2 Mio EUR).

Für das Geschäftsjahr 2009 ist eine Ausschüttung von insgesamt 101,3 Mio EUR (Dividende von 1,50 EUR) (2008: 168,9 Mio EUR) gemäß Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands vorgesehen.

Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement des Konzerns zielt auf eine für die Einhaltung der Wachstums- und Akquisitionsziele sowie für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes angemessene Kapitalstruktur ab.

Im Rahmen der Dividendenpolitik für die folgenden Jahre beabsichtigt der Konzern unter der Voraussetzung, dass sich die Geschäftsentwicklung weiterhin erfolgreich fortsetzt und keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, eine Ausschüttungsquote von zumindest 75% des auf die Aktionäre entfallenden Periodenergebnisses. Es wird eine nachhaltige Dividende von zumindest 1,50 EUR pro Aktie angestrebt. Sofern es für die Aufrechterhaltung einer geeigneten Kapitalstruktur als zielführend erscheint, werden auch Ausschüttungen über diese Beträge in Betracht gezogen. Zur Verbesserung der Kapitalstruktur behält sich der Konzern das Recht vor, auch andere Maßnahmen zu setzen.

Das wirtschaftliche Eigenkapital entspricht dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen Eigenkapital. Bei einer Bilanzsumme von 1.775,3 Mio EUR zum 31.Dezember 2009 (31.12.2008: 1.874,6 Mio EUR) beträgt die Eigenkapitalquote zum 31.Dezember 2009 38,0% (31.12.2008: 39,6%).

25. Rückstellungen

Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Aufwand für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder wird bis auf den Zinsaufwand, welcher im Finanzergebnis dargestellt wird, im Personalaufwand ausgewiesen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Barwerte der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder der letzten fünf Jahre:

Andere Rückstellungen für Mitarbeiter

Andere Rückstellungen für Mitarbeiter beinhalten die Rückstellungen für Unterauslastung und sonstige personalbezogene Rückstellungen.


Die im Geschäftsjahr 2009 erfolgte Umgliederung in Höhe von 15,9 Mio EUR in die Rückstellung für Unterauslastung aus den sonstigen Rückstellungen betraf eine Rückstellung für belastende Verträge im Zusammenhang mit unkündbaren Mitarbeitern, die an ein Logistikunternehmen verleast werden (siehe Punkt 3. (o)).

Aufgrund des laufenden postinternen Organisationsprozesses zur Anpassung an die sich ändernden Marktbedingungen ist es im Geschäftsjahr zu einer Neubildung der Rückstellung für Unterauslastung in Höhe von 67,1 Mio EUR gekommen. Insbesondere wurde in der Neubildung der Rückstellung für jene Mitarbeiter in Höhe von 41,5 Mio EUR vorgesorgt, die künftig in das Bundesministerium für Inneres wechseln und deren Kosten bis zu einem festgelegten Zeitpunkt (Refundierungzeitraum) übernommen werden.

Weiterhin nahmen jene Mitarbeiter, die aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind, verstärkt die Möglichkeiten in Anspruch (freiwillige Abfertigung, Überbrückungsmodell gemäß Sozialplan, Pensionierung gem. §14 Beamten-Dienstrechtsgesetz), das Unternehmen zu verlassen bzw. konnte eine Anzahl von Mitarbeitern wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Insgesamt erfolgte dadurch eine Auflösung der Rückstellung in Höhe von 94,2 Mio EUR.

Die sonstigen personalbezogenen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Vorsorgen für Erfolgsbeteiligungen, Leistungsprämien und andere noch nicht bezahlte Mitarbeiteransprüche.

In der Neubildung für sonstige personalbezogene Rückstellungen sind Vorsorgen für das Überbrückungsmodell gemäß Sozialplan in Höhe von 34,1 Mio EUR enthalten. In den sonstigen personalbezogenen Rückstellungen ist weiters eine Rückstellung für Restrukturierung im Ausmaß von 3,8 Mio EUR der meiller direct GmbH, Schwandorf, Deutschland, enthalten. Meiller direct GmbH hat im April 2009 einen detaillierten Plan zur Umstrukturierung des Standorts Schwandorf und damit geplanten Personalanpassungen festgelegt und veröffentlicht. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen begann im Geschäftsjahr 2009 und soll 2010 abgeschlossen sein.

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen für noch nicht erbrachte Leistungen umfassen Umsatzabgrenzungen für am 31. Dezember 2009 noch nicht ausgelieferte Aufträge sowie die bis zum 31. Dezember 2009 veräußerten Wertzeichen und Freistempelerlöse, für die von der Österreichischen Post AG noch keine Gegenleistung erbracht wurde.

Die Umgliederung im Posten Andere betraf im Geschäftsjahr 2009 im Wesentlichen eine Rückstellung für belastende Verträge für unkündbare Mitarbeiter, die an ein Logistikunternehmen verleast werden (siehe Punkt 3. (o)). Die Umgliederung erfolgte in die Rückstellungen für Unterauslastung.

Der Posten Andere setzt sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prozesskosten, Rückstellungen für Rechts-, Prüfungs- und Beratungsaufwand sowie Vorsorgen für Schadensfälle zusammen.

26. Ertragsteuerrückstellungen

27. Finanzverbindlichkeiten

Die Marktwerte und wesentlichen Konditionen der Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Die Ermittlung der Marktwerte erfolgte durch das jeweilige Kreditinstitut mittels Abzinsung der künftig zu leistenden Zahlungen unter Anwendung eines aktuellen Marktzinssatzes, wobei bei variabel verzinsten Positionen (Geldund Kapitalmarkt-Floater) der Marktwert mit dem Nominale gleichgesetzt wurde.

Für Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5,8 Mio EUR besteht gemäß § 20 Abs. 1 Poststrukturgesetz eine Haftung der Republik Österreich.

Im Geschäftsjahr 2006 hat der Österreichische Post Konzern im Zuge eines Unternehmenserwerbs ein Asset Backed Commercial Paper (ABCP) Programm übernommen. Im Rahmen dieses Programms mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Maximallimit in Höhe von 51,6 Mio EUR werden bestehende und zukünftige Forderungen in Höhe von 41,8 Mio EUR aus Lieferungen und Leistungen an eine nicht nahestehende Zweckgesellschaft verkauft. Im Konzernabschluss werden die verkauften und abgetretenen Forderungen infolge des Verbleibs des wirtschaftlichen Risikos weiterhin als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, die aus dem ABCP-Programm erhaltenen Beträge in Höhe von 41,3 Mio EUR werden als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

28. Verbindlichkeiten

Aufgrund der überwiegenden Kurzfristigkeit dieses Postens wird unterstellt, dass die Marktwerte im Wesentlichen den Buchwerten entsprechen.

29. Ertragsteuern

Folgende aktive latente Steuern wurden nicht angesetzt:

Steuerüberleitungsrechnung

Sonstige Angaben

30. Erläuterungen zum Cash-Flow-Statement
Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Zum Cash-Flow-Statement werden weiters folgende Angaben gemacht: Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen Der Cash-Flow aus dem Erwerb von Tochterunternehmen setzt sich wie folgt zusammen:

Nicht zahlungswirksame Transaktionen
Die aus dem erstmaligen Ansatz von im laufenden Geschäftsjahr abgeschlossenen Finanzierungsleasingverträgen resultierenden Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten (2009: 1,4 Mio EUR; 2008 3,8 Mio EUR) führen zu keiner Veränderung des Cash-Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit, da es sich hierbei um nicht zahlungswirksame Transaktionen handelt. Die geleisteten Leasingzahlungen werden im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt.

31. Finanzinstrumente

Zu den Finanzinstrumenten zählen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (originäre Finanzinstrumente) sowie derivative Finanzinstrumente.

Folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte für die Geschäftsjahre 2008 und 2009:

Folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten für die Geschäftsjahre 2008 und 2009:

Der Österreichische Post Konzern hat Zins-Swaps mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 9,8 Jahren zur Verminderung des Zinsänderungsrisikos von festverzinslichen Wertpapieren und Finanzverbindlichkeiten abgeschlossen.

Die festen Zinssätze lagen zum 31. Dezember 2009 zwischen 3,0% und 4,7% (31.12.2008: 5,0% und 5,4%). Die variablen Zinssätze sind an verschiedene Interbankensätze gebunden. Die durchschnittlichen variablen Zinssätze, die während der Laufzeit der Swap-Vereinbarungen wesentlichen Änderungen unterliegen können, entsprechen den am Bilanzstichtag gültigen Zinssätzen.

Die Marktwerte für die Zins-Swaps entsprechen jenem Wert, den der Österreichische Post Konzern bei Auflösung des Geschäfts am Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Dabei werden die gegenwärtigen Marktverhältnisse sowie das aktuelle Zinsniveau und die Bonität der Vertragspartner berücksichtigt.

Im Geschäftsjahr 2009 wurde, wie bereits im Vorjahr, ein Sicherungsgeschäft mit einem Kreditinstitut gegen Preisschwankungen bei Treibstoffen im Ausmaß von 16.500 metrischen Tonnen (dies entspricht 8 Millionen Liter) abgeschlossen, das ab Jänner 2010 monatlich auf Basis der vereinbarten Mengen und des monatlichen Durchschnittspreises am Spotmarkt zwischen dem Kreditinstitut und der Österreichischen Post abgerechnet wird.

Der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts für Treibstoffe in Höhe von 0,4 Mio EUR wurde im Geschäftsjahr 2009 erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst.

(b) Nettogewinne und -verluste
Die folgende Tabelle zeigt die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Nettogewinne oder -verluste für die Geschäftsjahre 2008 und 2009:

Die Nettoverluste der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 17,0 Mio EUR (2008: 9,6 Mio EUR) wurden in Höhe von 20,0 Mio EUR (2008: 0,2 Mio EUR) erfolgswirksam aus der Rücklage für die Marktbewertung von Finanzinstrumenten zur Veräußerung verfügbar entnommen, und Nettogewinne in Höhe von 3,0 Mio EUR (2008: Nettoverluste in Höhe von 9,8 Mio EUR) wurden direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht.

Das Ergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht dem Bewertungs- und Veräußerungsergebnis der derivativen Finanzinstrumente.

(c) Gesamtzinserträge und -aufwendungen Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, stellen sich dar wie folgt:

32. Risiken/Risikomanagement

(a) Darstellung der Risikoarten

Liquiditätsrisiko
Aufgabe der Liquiditätssicherung ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmensgruppe. Basis des Liquiditätsmanagements ist ein Liquiditätsplan, der laufend Soll-Ist-Analysen unterzogen und bei Bedarf angepasst wird. Durch die aktive Steuerung von Zahlungsströmen wird der Zinssaldo optimiert.

Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeiten der noch zu leistenden Bruttozahlungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2008 und 2009:

Kreditrisiko/Kontrahentenrisiko/Produktrisiko/Risiko Payment Undertaker
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Bonitäts- und Ausfallsrisiko dar, da keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen bestehen. Das Risiko bei Forderungen kanninsgesamt als gering eingeschätzt werden, da die Mehrzahl der Kunden bar bezahlt oder einem Bankeinzugsverfahren zugestimmt hat. Ferner besteht ein Großteil der offenen Forderungen gegenüber ausländischen Postgesellschaften, bei denen es sich um Vertragspartner bester Bonität handelt.

Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallsrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. Zur Vermeidung von Kreditrisiken werden Finanzkontrakte nur mit Kontrahenten einwandfreier Bonität abgeschlossen. Aus diesem Grund wird das allgemeine Kreditrisiko aus den eingesetzten Finanzinstrumenten für gering gehalten.

Für Geldmarkttransaktionen bestehen festgelegte Handelslimits. Zur Begrenzung des Ausfallsrisikos bei Anleihen, Schuldverschreibungen und strukturierten Finanzierungen werden nur Papiere von Emittenten mit einem Rating von zumindest A (Moody’s bzw. S & P-Äquivalent) oder vergleichbarer Bonität angekauft. Im Wertpapier Portfolio befinden sich nur Papiere auf Investor Grade Niveau. Als Handelspartner für O TC-Transaktionen oder für in strukturierten Geschäften integrierte Transaktionen kommen gleichfalls nur Kontrahenten mit erstklassiger Bonität in Frage. Anteile an Investmentfonds werden nur an international anerkannten Kapitalanlagegesellschaften gehalten. Besonderes Augenmerk gilt auch der Liquidität und der Abwicklungssicherheit der abgeschlossenen Finanzprodukte.

Im Rahmen einer Cross Border Leasing-Transaktion wurde durch eine Einmalzahlung die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten einschließlich eines allfälligen EBO Payment an Payment Undertaker ausgelagert. Als Payment Undertaker wurden Finanzinstitute mit bester Bonität (Qualified Issuer) ausgewählt. Im Falle des Equity Payment Undertakers wurden Mindestratings vereinbart, wobei mit Unterschreiten dieser Grenzen zusätzliche Sicherheiten in Form von Wertpapieren vom Payment Undertaker beizubringen sind und bei weiterem Sinken des Ratings die Verpflichtung besteht, den Equity Payment Undertaker zu wechseln. Damit rechtzeitig auf die jeweilige Situation der Payment Undertaker reagiert werden kann, erfolgt zumindest quartalsweise eine Überprüfung des Ratings der aktuellen Payment Undertaker sowie des Ratings vergleichbarer Kreditinstitute. Zudem ist zu jedem Bilanzstichtag von den Payment Undertakern in einer Bestätigung über den planmäßigen Verlauf der Transaktionen zu berichten und die offenen Rückführungsraten bekanntzugeben.

Die Überfälligkeitsstruktur der Forderungen für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 zeigt folgendes Bild:

Zur Absicherung gegen Preisschwankungen bei Treibstoffen wurde im Geschäftsjahr 2008 als auch im Geschäftsjahr 2009 jeweils ein Sicherungsgeschäft mit einem Kreditinstitut abgeschlossen.
Eine Änderung des Marktpreises um +/– 10 Prozentpunkte ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko stellt das Risiko dar, das sich aus der Wertänderung von Finanzinstrumenten, anderen Bilanzposten oder zinsbedingten Zahlungsströmen infolge von Schwankungen von Marktzinssätzen ergibt. Das Zinsänderungsrisiko beinhaltet das Barwertrisiko bei fest verzinsten Bilanzposten und das Zahlungsstromrisiko bei variabel verzinsten Bilanzposten.

Ein Zinsänderungsrisiko liegt vor allem bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit Laufzeiten über einem Jahr vor. Solche längeren Laufzeiten sind im operativen Bereich nicht von materieller Bedeutung, spielen jedoch bei Finanzinvestitionen in Wertpapiere, anderen Finanzanlagen sowie Finanzverbindlichkeiten eine Rolle.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos im Finanzbereich orientiert sich am Portfolio-Ansatz. Gesteuert werden grundsätzlich nicht Einzelpositionen, sondern das gesamte Finanzportfolio unter Bedachtnahme auf die jeweilige Grundtransaktion. Zu diesem Zweck werden selektiv auch derivative Instrumente wie Zins-Swaps eingesetzt. Das Finanzportfolio wird täglich der vorgegebenen Benchmark gegenübergestellt.

Eine detaillierte Darstellung der Finanzinvestitionen in Wertpapiere und der anderen Finanzanlagen findet sich in Kapitel 19 und 20 des Konzernanhangs, Details zu Finanzverbindlichkeiten können Kapitel 27 entnommen werden.

Eine Änderung des Marktzinssatzes um +/– 1 Prozentpunkt hätte auf Basis der Portfoliozusammensetzung bei Gleichbleiben aller übrigen Parameter folgende Auswirkung auf die Höhe der in folgender Tabelle angeführten Positionen:

Währungsänderungsrisiko
Als Währungsänderungsrisiko wird der mögliche Verlust aus Marktveränderungen durch schwankende Wechselkurse angesehen. Auf der Aktivseite ergeben sich keine Risiken aus Währungsänderungen, da Lieferungen nahezu zur Gänze auf Euro- Währungsbasis abgewickelt werden. Gleiches gilt grundsätzlich für die übrigen originären Finanzinstrumente.

(b) Risikomanagement
Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Österreichischen Post Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Grundsätzlich wird beim Management der Finanzpositionen ein strategischer Portfolio-Ansatz unter Bedachtnahme auf eine konservative Risikopolitik verfolgt.

Die aktuelle Risikosituation im Finanzbereich wird laufend in einem standardisierten Berichtswesen dargelegt.
Weiters bestehen im Österreichischen Post Konzern klare, schriftliche Strategien und operative Richtlinien für die Behandlung aller finanziellen Risiken. Das Risikomanagement unterliegt einem vom Vorstand beschlossenen Regelwerk, welches Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen festlegt. Darüber hinaus formuliert dieses Regelwerk standardisierte Abläufe, um Revisionssicherheit zu gewährleisten.

Zudem werden durch die O rganisation der Tätigkeitsabläufe (wie z.B. Trennung von Handel und Buchführung von Finanztransaktionen, Sicherung von elektronischen Daten) organisatorische Risiken im Finanzbereich so weit wie möglich ausgeschaltet.

33. Sonstige Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Operating-Miet- und Leasingverträgen für Betriebs- und Geschäftsgebäude. Daneben bestehen O perating-Miet- und Leasingverträge für technische Anlagen und Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die sich aus vor Ende der Laufzeit unkündbaren Operating-Miet- und Leasingverträgen ergebenden künftigen Mindestleasingzahlungen betragen für die Geschäftsjahre 2008 und 2009:

Die wesentlichen Miet- und Leasingverträge für Betriebs- und Geschäftsgebäude beinhalten Verlängerungsoptionen sowie Ausstiegsklauseln, welche den Marktkonditionen für Geschäftsliegenschaften entsprechen. Ebenso sind in diesen Verträgen Anpassungen der Leasingzahlungen an Preisindizes vorgesehen. In eingeschränktem Umfang sind die Leasingzahlungen an Umsatzzahlen gebunden. Sämtliche hierzu bestehenden Untervermietungen sind kündbar.

Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag von 23,4 Mio EUR (2008: 24,7 Mio EUR) an Zahlungen für O perating-Miet- und Leasingverträge erfolgswirksam erfasst. Der gesamte Betrag entfällt auf Mindestleasingzahlungen.

Für immaterielle Vermögenswerte wurden im Geschäftsjahr Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 0,4 Mio EUR (2008: 0,2 Mio EUR) eingegangen. Die Erwerbsverpflichtungen für Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 3,7 Mio EUR (2008: 3,4 Mio EUR). Angaben im Zusammenhang mit Cross Border-Lease-Transaktionen werden in den Kapiteln 16. Sachanlagen sowie 32. (a) Darstellung der Risikoarten erläutert

34. Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die Republik Österreich hält über die Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) 52,8% der Aktien der Österreichischen Post AG. Damit zählen die Republik Österreich und die unter ihrem beherrschenden Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahe stehenden Unternehmen und Personen des Österreichischen Post Konzerns. Weiters sind alle verbundenen und assoziierten Unternehmen sowie Vorstände und Aufsichtsräte der Österreichischen Post AG, Geschäftsführer von Konzernunternehmen sowie leitende Angestellte nahe stehende Unternehmen und Personen.

Mit der BBG Bundesbeschaffung GmbH, Wien, besteht eine Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Bundes zur Auslieferung von Postsendungen von Bundeseinrichtungen. Im Geschäftsjahr 2009 wurden Dienstleistungen im Wert von 97,1 Mio EUR (2008: 99,8 Mio EUR) für die vertraglich festgelegten Bundeseinrichtungen erbracht. Zum 31. Dezember 2009 wurden Forderungen in Höhe von 8,9 Mio EUR (31.12.2008: 8,9 Mio EUR) gegenüber der BBG Bundesbeschaffung GmbH ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse aus Leistungen der Österreichischen Post AG gegenüber dem Bundesrechenzentrum betrugen im Jahr 2009 27,8 Mio EUR (2008: 28,2 Mio EUR). An Forderungen gegenüber dem Bundesrechenzentrum wies die Österreichische Post AG zum 31.12.2009 1,9 Mio EUR (31.12.2008: 1,7 Mio EUR) aus.

Darüber hinaus sind zahlreiche staatliche Stellen und unter dem beherrschenden Einfluss der Republik Österreich stehende Unternehmen unmittelbar Kunden des Österreichischen Post Konzerns. Diese Geschäftsbeziehungen bestehen innerhalb des Leistungsspektrums des Österreichischen Post Konzerns zu fremdüblichen Konditionen. Die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen erbrachten Leistungen sind jeweils nicht erheblich für die Gesamteinnahmen des Österreichischen Post Konzerns. Die daraus zum 31. Dezember 2009 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Weiters nahm die Österreichische Post AG Leistungen des im Eigentum der Republik Österreich stehenden ÖBBKonzerns (insbesondere der Rail Cargo Austria AG) zu fremdüblichen Konditionen in Anspruch. Die Aufwendungen gegenüber Unternehmen des ÖBB-Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2009 auf 19,7 Mio EUR (2008: 19,2 Mio EUR). Zum 31. Dezember 2009 wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Mio EUR (31.12.2008: 0,6 Mio EUR) gegenüber dem ÖBB-Konzern ausgewiesen. Die Österreichische Post AG weist gegenüber dem ÖBB-Konzern Forderungen per 31. Dezember 2009 in Höhe von EUR 0,2 Mio EUR (31.12.2008: 0,2 Mio EUR) sowie Erträge im Jahr 2009 in Höhe von 1,3 Mio EUR (2008: 1,1 Mio EUR) aus.

Per 31.12.2009 hatte die Österreichische Post AG Forderungen gegenüber der Telekom Austria AG in Höhe von 7,7 Mio EUR (31.12.2008: 8,7 Mio EUR) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 3,1 Mio EUR (31.12.2008: 2,5 Mio EUR). Von Jänner bis Dezember 2009 erbrachte die Österreichische Post AG gegenüber der Telekom Austria AG Dienstleistungen im Wert von 72,2 Mio EUR (2008: 63,0 Mio EUR), die Aufwendungen gegenüber der Telekom Austria AG beliefen sich in 2009 auf 59,6 Mio EUR (2008: 62,9 Mio EUR).

Zum Bilanzstichtag bestehen bei der Österreichischen Post AG Verbindlichkeiten gegenüber dem OMV-Konzern in Höhe von 2,1 Mio EUR (31.12.2008: 2,2 Mio EUR). Die Aufwendungen der Österreichischen Post AG gegenüber dem OMV-Konzern betrugen in 2009 12,1 Mio EUR (2008: 15,4 Mio EUR), die Erträge beliefen sich im Jahr 2009 auf 0,3 Mio EUR (2008: 0,3 Mio EUR).

Mit assoziierten Unternehmen bestehen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sowie mit Beförderungsleistungen von Postsendungen zu fremdüblicher Preisgestaltung. Die von assoziierten Unternehmen erbrachten Leistungen betrugen 2009 4,9 Mio EUR (2008: 4,4 Mio EUR). Die Umsatzerlöse aus Leistungen für assoziierte Unternehmen betragen in Relation zum Gesamtumsatz 0,8% (2008: 0,3%). Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber assoziierten Unternehmen offene Forderungen in Höhe von 2,3 Mio EUR (31.12.2008: 3,2 Mio EUR) sowie offene Verbindlichkeiten in Höhe von 0,9 Mio EUR (31.12.2008: 0,8 Mio EUR).

Folgende Vergütungen einschließlich der Veränderung von Rückstellungen wurden an Aufsichtsräte, Vorstände und leitende Angestellte in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 gewährt:

35. Aufwendungen für Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr 2009 stellte sich das Honorar für den Abschlussprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH wie folgt dar:

36. Konzernunternehmen

Name und Sitz des Unternehmens

Die trans-o-flex-Gesellschaften sowie die meiller direct GmbH mit Sitz in Deutschland machen Gebrauch von der gesetzlichen Befreiung der O ffenlegung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264 b dHGB.

37. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die für die Bewertung am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, wie offene Rechtsfälle oder Schadenersatzforderungen sowie andere Verpflichtungen oder Drohverluste, die gemäß IAS 10 zu erfassen sind, sind im vorliegenden Konzernabschluss berücksichtigt.
Der Vorstand der Österreichischen Post AG hat den geprüften Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 am

1. März 2010 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss
zu prüfen und zu erkl ären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Wien, am 1. März 2010

Der Vorstand

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