Postvollmacht

Sie können bis zu fünf Personen Ihres Vertrauens (Sekretär/in, Assistent/in) mit einer Postvollmacht betrauen.
Diese namhaft gemachten Personen können alle an die Firma oder eine Juristische Person adressierten Briefe übernehmen.
Ausgenommen sind davon Briefsendungen mit dem Vermerk "Nicht an Postbevollmächtigte" die weiterhin nur an den Empfänger selbst abgegeben werden dürfen.
Gegen ein Pauschalentgelt können Sie eine Postvollmacht in Ihrer nächstgelegenen Postfiliale einrichten lassen.
| Entgelt | EUR |
|---|---|
| Postvollmacht (Laufzeit 2 Jahre) |
20,40 |
Die angeführten Preise enthalten grundsätzlich alle gesetzlich geschuldeten Abgaben, insbesondere die Umsatzsteuer. Keine Umsatzsteuer enthalten die Preise für jene Leistungen, für die eine Steuerbefreiung gemäß § 6 UStG gilt.


