Gefährliche Güter

Wer sie transportieren möchte, braucht einen Vertrauenspartner.
Im Postversand dürfen gefährliche Güter nur in begrenzten Mengen transportiert werden (Kapitel 3.4 ADR). Gefährliche Güter müssen ausnahmslos gesondert gekennzeichnet sein.
Gefährliche Güter brauchen immer eine besonders zuverlässige, mindestens zweischalige Verpackung.
Als Versandarten sind nur Gefahrgutbrief, sensibles Paket oder sensible EMS-Sendung zulässig.
Zur Klärung von Detailfragen sind wir gerne unter der Gefahrgut-Hotline 0664/624 2444 bzw. unter gefahrgut@post.at für Sie erreichbar.
| Download | Datum | Größe |
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Gefahrgutfolder
für Patientenproben, biologische Produkte und tote Tiere |
01.05.2008 | 981,42 kb |
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Gefahrgutfolder
für begrenzte Mengen und freigestellte Versandstücke |
05.04.2011 | 1149,35 kb |


