Gefahrgut Österreich

Erlaubt sind
- Patientenproben
- Biologische Produkte
- Tote Tiere
- Alle anderen gefährlichen Stoffe, soweit für diese eine Begrenztmengenregelung nach Kapitel 3.4 ADR besteht, im Rahmen dieser Regelung.
Verboten sind
- Alle gefährlichen Stoffe, für die es keine Begrenztmengenregelung im ADR gibt, also jedenfalls Stoffe der
- Klasse 1 (explosive Stoffe)
- Klasse 4.2 (selbstentzündliche Stoffe)
- Klasse 7 (radioaktive Stoffe) und
- Klasse 4.3 (Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln).
Zur Klärung von Detailfragen sind wir gerne unter der Gefahrgut-Hotline 0664/624 2444 bzw. unter gefahrgut@post.at für Sie erreichbar.


