Gefahrgut Österreich

Unterschiedliche Gefahrengüter: Erlaubt - Verboten

 

 

 

 
Erlaubt sind
  • Patientenproben
  • Biologische Produkte
  • Tote Tiere
  • Alle anderen gefährlichen Stoffe, soweit für diese eine Begrenztmengenregelung nach Kapitel 3.4 ADR besteht, im Rahmen dieser Regelung.
Verboten sind
  • Alle gefährlichen Stoffe, für die es keine Begrenztmengenregelung im ADR gibt, also jedenfalls Stoffe der
  • Klasse 1 (explosive Stoffe)
  • Klasse 4.2 (selbstentzündliche Stoffe)
  • Klasse 7 (radioaktive Stoffe) und
  • Klasse 4.3 (Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln).

Zur Klärung von Detailfragen sind wir gerne unter der Gefahrgut-Hotline 0664/624 2444 bzw. unter gefahrgut@post.at für Sie erreichbar.