Beilagen: Mehr-Wert für Verleger
Dazu serviert - Mehr-Wert für Verleger
Auf die richtige Beilage kommt‘s an! Die Österreichische Post AG stellt sicher, dass Beilagen unbeschadet und schnell bei den Lesern ankommen.
Neben klassischen Beilagen wie Prospekte, Antwortkarten etc. werden auch ungewöhnliche Zugaben (CD‘s, Warenproben etc.) befördert. Ab einer Stärke von 2 mm nach vorheriger Abstimmung. Unterschieden wird zwischen Eigen- und Fremdbeilagen.
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Eigenbeilagen
Dazu zählen redaktionelle Beilagen (z.B. Supplements) sowie solche Beilagen, die ausschließlich im Interesse des Herausgebers versendet werden. Ebenso gehören TV- und Radioprogrammbeilagen zu den Eigenbeilagen. Für Eigenbeilagen wird kein gesondertes Beilagenentgelt berechnet - sie werden einfach in die Gewichtsermittlung der jeweiligen Zeitung oder Zeitschrift einbezogen.
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Fremdbeilagen
Darunter sind alle Beilagen zu verstehen, die einer Zeitung auf Bestellung Dritter gegen Entgelt beigegeben werden. Dabei gelten mehrere Beilagen desselben Auftraggebers als ein Stück, wenn sie in einem verschlossenen Umschlag oder fest miteinander verbunden sind. Zu beachten ist, dass die Zeitung der Hauptversandgegenstand ist. Es darf das Gesamtgewicht aller Fremdbeilagen das Gewicht der Zeitung inklusive Eigenbeilagen nicht überschreiten.
Bei Sponsoring.Post-Sendungen können nur Eigenbeilagen beigegeben werden.
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In Zeitungen
Für Zeitungsbeilagen gilt:
| Höchstgewicht |
2.000 g je Zeitung inklusive aller Beilagen |
| Inhalt |
gleiche Beilagen ohne empfängerbezogene Mitteilungen |
| Gestaltung |
keine Erschwerung der postalischen Behandlung |
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In anderen Medien
Beilagen in Plus.Zeitungen, Sponsoring.Post und Regionalmedien:
Die Beilagenregelung für Plus.Zeitungen, Regionalmedien und Sponsoring.Post unterscheidet sich in einigen Punkten von jenen für Zeitungen. So sind z.B. bei Sponsoring.Post nur Eigenbeilagen möglich. Alle Informationen dazu finden Sie in den für das jeweilige Produkt anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.