Die Zeitungen sind nach Postleitzahl sortiert in Orts-, Leitstrecken-, Leitgebiets- und Leitzonenbunden aufzugeben. Die Bunde sind kreuzweise zu verschnüren, sodass sie der Beförderungs-Belastung standhalten. Mehrere Bunde können auf einer Palette vereinigt werden.
Für Bunde gilt:
| Höhe |
mindestens 2 cm maximal 23, 5 cm |
| Gewicht: |
maximal 10 kg |
| Sendungen pro Bund: |
mindestens 10 Stück (ausgenommen bei schweren Sendungen) |
Jeder Bund ist mit einem entsprechend ausgefüllten Bundzettel zu versehen, der folgende Angaben enthält:
- Medieninhaber.
- Zulassungsnummer.
- Zeitungstyp (Tages-, Wochen oder Monatszeitung).
- Zeitungstitel.
- Anzahl der enthaltenen Sendungen.
- Bestimmungsort (bzw. die Leitstrecke, das Leitgebiet oder die Leitzone).
Die Bundzettel finden Sie im Download-Bereich. Sie können sie auch selbst aus Ihrem EDV-System ausdrucken, sofern alle erforderlichen Angaben berücksichtigt werden.
Detaillierte Informationen zu den Versandvorbereitungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zeitungsversand.
Versandvorbereitungen für Sendungen zum Vorteilstarif (Monatszeitung)
Ihre maschinell les- und bearbeitbaren Sendungen bis 50 g und mit einem Format bis C5 bringen Sie bei der Post besonders günstig und ganz einfach zum Versand. Unsortiert und ohne Bundbildung, stehend geschlichtet in Kuvertkartons oder in Briefbehältern der Post.
| Voraussetzungen |
| Versandart: |
Zulassung zur Monatszeitung |
| Höchstmaße: |
Länge: 23,5 cm Breite: 16,2 cm Stärke (Höhe): 0,5 cm |
| Höchstgewicht: |
50 g pro Sendung
|
| Mindestmaße: |
14 x 9 cm |
| Format: |
rechteckig oder quadratisch |
Maschinelle Les- und Bearbeitbarkeit der Sendungen.
- Die Anschrift ist in der richtigen Reihenfolge und mit einer klaren, maschinell lesbaren Schrift gedruckt.
- Die Codierzonen auf den Kuverts (min. 15 mm von dem unteren bzw. der seitlichen Kuvertränder) sind weiß.
- Die Sendung ist an mindestens drei Seiten geschlossen und ausreichend biegsam.
- Die Sendung ist durchgehend flach und es sind weder auftragende Gegenstände eingelegt noch aufgeklebt.
Das Kuvert besteht aus keinem ganz oder teilweise transparenten Material.