
Hausbrieffachanlagen
Die Hausbrieffächer im Rahmen des „kostenfreien Tauschpaketes“ sind in den Farben grau und weiß erhältlich.
Hausbrieffachanlagen
Damit Empfänger von Postsendungen ihre Post erhalten können, sind im ab 01.01.2011 gültigen Postmarktgesetz die Anforderungen von Hausbrieffachanlagen festgelegt.
Nach dem § 34 Postmarktgesetz ist in Gebäuden mit mehr als vier Abgabestellen, die sich in mehr als zwei Geschoßen befinden, durch die Gebäudeeigentümerin oder den Gebäudeeigentümer jeder Empfängerin und jedem Empfänger einen Hausbriefkasten zur Verfügung zu stellen. Dies hat in Form einer Hausbrieffachanlage zu erfolgen, die jedenfalls die Abgabe von Postsendungen, ausgenommen Paketsendungen, durch Zusteller von Postdiensten ohne Schwierigkeiten zu ermöglichen und die Postsendungen durch einen geeigneten Eingriffsschutz vor dem Zugriff Dritter zu schützen hat.
Hausbrieffachanlagen ohne Einwurfschlitz sind durch die Österreichische Post AG bis zum 31.12.2012 auszutauschen. Dazu wurde von der Österreichische Post AG eine eigene Tochtergesellschaft, die PS Postservicegesellschaft m.b.H. gegründet, die den Tausch abwickelt.
Die Hausbrieffächer im Rahmen des „kostenfreien Tauschpaketes“ sind in den Farben grau und weiß erhältlich. Pro Brieffach werden 2 Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Hausbrieffachanlagen sind analog der „alten“ Hausbrieffachanlagen nummeriert, da die einzelnen Brieffächer jeweils einer Abgabestelle im Gebäude zuzuordnen und mit der Türnummer oder sonstigen eindeutigen alphanumerischen Bezeichnung der betreffenden Abgabestelle zu versehen sind. Die standardisierte Demontage der „alten“ Hausbrieffachanlage sowie die standardisierte Montage der „neuen“ Hausbrieffachanlage sind ebenfalls im „kostenfreien Tauschpaket“ enthalten.
Der Gesetzgeber sieht ebenfalls eine Mitwirkung beim Austauschprozess der Hausbrieffachanlagen durch die Hausverwaltungen bzw. Gebäudeeigentümer vor. Diese besteht unter anderem in der Zuordnung von Adressen bzw. Namhaftmachung von verwalteten Gebäuden, die von der Austauschverpflichtung der Hausbrieffachanlagen betroffen sind, der Zustimmung zum Tausch und zur Montage sowie aber auch die Bewerkstelligung der Schlüsselausgabe an die jeweiligen Empfänger von Briefsendungen.
Weitere Informationen und Details finden Sie unter PS Postservicegesellschaft.



