AUFGABESCHEIN / PAKETKARTE / ZOLLERKLÄRUNG (CP72)
Zur Verzollung Ihrer Sendung muss der Zoll des Bestimmungslandes deren genauen Inhalt kennen. Sie müssen daher diese Erklärung vollständig ausfüllen, andernfalls können Verzögerungen und Unannehmlichkeiten für den Empfänger entstehen. Eine falsche oder irreführende Erklärung kann zu Geldstrafen oder zur Beschlagnahme der Sendung führen.
Ihre Waren können Beschränkungen unterliegen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen (Verbote, Quarantänebeschränkungen, Einschränkungen für pharmazeutische Produkte usw.) und über die im Bestimmungsland erforderlichen Dokumente (Handelsrechnung, Ursprungszeugnis, Gesundheitsattest, Lizenzen, Genehmigungen für Waren, die Quarantänebestimmungen unterliegen (tierische und pflanzliche Produkte, Lebensmittel usw.)) zu informieren.
Eine Handelsware ist jede im Rahmen eines Geschäfts gegen eine Geldsumme oder im Tausch exportierte oder importierte Ware. Beachten Sie die Liste der verbotenen Sendungsinhalte für das von Ihnen gewählte Zielland (z.B. Gefahrgut, Bargeld, etc.). Siehe dazu die
Länderinformationen.
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