Mindestmaße und Höchstmaße

Die Beförderung eines Paketes im Inland unterliegt folgenden Maßen und Gewichtsgrenzen: 

Mindestmaße:

12 x 10 cm
Max. Länge: 200 cm
Max. Gurtmaß  1): 360 cm
Höchstgewicht: 31,5 kg

 

Gurtmaß

   1)  Das Gurtmaß ist die Summe aus Länge + Umfang des Pakets.

Sperrige oder übergroße Sendungen:
Ihr Paket ist größer als ein Standardpaket (bis Länge 100 cm x Breite 60 cm x Höhe 60 cm)? Ihr Paket ist nicht quaderförmig?

Dann gelten die Bestimmungen für Sperrgut und die Sensible Beförderung.

Kleines Sperrgut:
Alle nicht quaderförmigen Pakete bis L 100 cm x B 60 cm x  H 60 cm.

Sensible Beförderung (Großes Sperrgut / Zerbrechlich):
Alle Pakete (quader- oder nicht quaderförmig) größer als L 100 cm x B 60 cm x H 60 cm. Bis zu einer maximal zulässigen Länge von 200 cm und einem maximal zulässigen Gurtmaß von 360 cm und/oder Sendungen mit zerbrechlichem bzw. erschütterungsanfälligem/-sensiblem Inhalt.

Aufgrund der Form und Beschaffenheit können Sperrgut und zerbrechliche Pakete nicht leicht mit anderen Paketen verladen bzw. über Förderbänder und – anlagen transportiert werden. Diese Sendungen werden hauptsächlich händisch sortiert und verursachen einen wesentlich aufwändigeren Transport. Deshalb gibt es für diese Sendungen auch spezielle Zuschläge.