Mindestmaße und Höchstmaße
Die Beförderung eines Paketes im Inland unterliegt folgenden Maßen und Gewichtsgrenzen:
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Mindestmaße: |
12 x 10 cm |
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| Max. Länge: | 200 cm |
| Max. Gurtmaß 1): | 360 cm |
| Höchstgewicht: | 31,5 kg |

1) Das Gurtmaß ist die Summe aus Länge + Umfang des Pakets.
Sperrige oder übergroße Sendungen:
Ihr Paket ist größer als ein Standardpaket (bis Länge 100 cm x Breite 60 cm x Höhe 60 cm)? Ihr Paket ist nicht quaderförmig?
Dann gelten die Bestimmungen für Sperrgut und die Sensible Beförderung.
Kleines Sperrgut:
Alle nicht quaderförmigen Pakete bis L 100 cm x B 60 cm x H 60 cm.
Sensible Beförderung (Großes Sperrgut / Zerbrechlich):
Alle Pakete (quader- oder nicht quaderförmig) größer als L 100 cm x B 60 cm x H 60 cm. Bis zu einer maximal zulässigen Länge von 200 cm und einem maximal zulässigen Gurtmaß von 360 cm und/oder Sendungen mit zerbrechlichem bzw. erschütterungsanfälligem/-sensiblem Inhalt.
Aufgrund der Form und Beschaffenheit können Sperrgut und zerbrechliche Pakete nicht leicht mit anderen Paketen verladen bzw. über Förderbänder und – anlagen transportiert werden. Diese Sendungen werden hauptsächlich händisch sortiert und verursachen einen wesentlich aufwändigeren Transport. Deshalb gibt es für diese Sendungen auch spezielle Zuschläge.


