TÜRKEI
PAKET LIGHT INTERNATIONAL boxable | |||
Zone: | 2 | Laufzeit: | A+10 bis 15 Tage |
Höchstgewicht: | 2 kg | Höchstmaße: | Länge: 35,3 cm, Breite: 25 cm, Höhe: 3 cm |
Wertangabe versiegelt: | nein | Wertangabe unversiegelt: | nein |
Nachnahme bis: | nein | ||
Paketkarte erforderlich: | nein | Wie viele Zollerklärungen (in welchen Sprachen): |
2 (Englisch, (Französisch, Türkisch)) |
PAKET INTERNATIONAL | |||
Zone: | 2 | Laufzeit: | A+5 bis 10 Tage |
Höchstgewicht: | 30 kg | Höchstmaße: | Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm |
Wertangabe versiegelt: | nein | Wertangabe unversiegelt: | 822 |
Nachnahme bis: | nein | ||
Paketkarte erforderlich: | nein | Wie viele Zollerklärungen (in welchen Sprachen): |
2 (Englisch, (Französisch, Türkisch)) |
ZUSATZLEISTUNGEN (nur für Paket International) | |||
Kleines Sperrgut: | nein | Großes Sperrgut | nein |
Zerbrechlich: | nein |
Allgemeine Verbotsbestimmungen |
Bitte beachten Sie, dass laut AGB Paket International von der Beförderung ausgeschlossen sind: * Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung oder Beförderung gegen österreichisches Recht oder Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen oder Personen verletzen, an ihrer Gesundheit schädigen oder Sachschäden verursachen können. * Pakete, die auf Grund ihres Inhalts oder auf Grund ihrer Beschaffenheit für das Betriebssystem der Post ungeeignet sind. * Pakete mit folgenden Inhalten: Suchtgifte und psychotrope Substanzen; Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist; unzüchtige oder unsittliche Gegenstände; lebende Tiere; Urnen mit Asche; Fälschungen und/oder Raubkopien bzw. Piraterieprodukte; Schusswaffen jeglicher Art (wie Rohr-, Faustfeuer-, Jagd-, Signal-, Spielzeug-, Sport- und Schreckschuss-waffen etc.) inklusive Teilen bzw. Imitationen davon; militärisches Gerät sowie Nachbildungen von diesem. * Dem Regelungsbereich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes i.d.g.F. unterliegende gefährliche Güter sowie gefährliche Abfälle und Problemstoffe im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes. * Sendungen im so genannten "Versandverfahren" (das sind Sendungen, die zum Zeitpunkt der Aufgabe, noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr in der EU abgefertigt sind). |
Wichtige Hinweise |
Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden. Die Einfuhr folgender Waren in die Türkei in Postsendungen ist verboten: kosmetische Produkte; Fischereiprodukte; konservierte Tierprodukte; haltbar gemachtes, gewürztes Rindfleisch und Wurst; essbares, frisches und getrocknetes Obst und Gemüse, tierische und pflanzliche Produkte sowie Flüssigkeiten. *Der Versand von Nahrungsergänzungsmitteln und sog. "Sportlernahrung" in die Türkei ist verboten, ausgenommen der Empfänger kann eine ärztliche Verschreibung oder ein nationales Sportlerzertifikat vorlegen. *Der Versand von narkotisierenden Substanzen und von Produkten, die das Cannabinoid JWH-018 (z.B. in der als "Spice" bekannten Räuchermischung) beinhalten, ist verboten. *Die Einfuhr von Mobiltelefonen aller Art, alkoholischen Getränken und Produkten, Tabak und Tabaksubstituten unterliegt Beschränkungen. Pakete mit diesem Inhalt werden nicht zugestellt, wenn der Inhalt in der Zollerklärung als 'Geschenk' deklariert ist. *Sollten die Eingangsabgaben vom Empfänger nicht bezahlt werden, dann werden die Sendungen an den Absender retourniert. *Kein Ersatz für die Beschädigung von Paketen, die Flüssigkeiten, leicht schmelzbare Stoffe, Glaswaren oder sonstige zerbrechliche bzw. leicht verderbliche Artikel enthalten. Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden. |