CHINA-VOLKSREPUBLIK
PAKET INTERNATIONAL | |||
Zone: | 4 | Laufzeit: | A+5 bis 12 Tage |
Höchstgewicht: | 30 kg | Höchstmaße: | Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm |
Wertangabe versiegelt: | nein | Wertangabe unversiegelt: | nein |
Nachnahme bis: | nein | ||
Paketkarte erforderlich: | nein | Wie viele Zollerklärungen (in welchen Sprachen): |
2 (Englisch, (Chinesisch, Französisch)) |
ZUSATZLEISTUNGEN (nur für Paket International) | |||
Kleines Sperrgut: | nein | Großes Sperrgut | nein |
Zerbrechlich: | nein |
Wichtige Hinweise |
Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden. Pakete, die Pulver, Puder, Flüssigkeiten, Lithiumbatterien oder Lithiumzellen beinhalten, sind vom innerchinesischen Lufttransport ausgeschlossen und werden auf dem Erdweg transportiert. Die Laufzeit für Pakete mit solchem Inhalt verlängert sich entsprechend. +++ Sendungen, deren Inhalt zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, sind generell gestellungspflichtig, ausgenommen Sendungen mit einem Wert ? 50,- Chinesische Yuan (CNY) (ca. 6,10 EUR). Der Wert von Sendungen zum persönlichen Gebrauch darf 1.000,- CNY (ca. 122,- EUR) nicht überschreiten, allenfalls können diese Sendungen retourniert werden. +++ Die Importverzollung darf nur von beim chinesischen Zoll registrierten Versendern und Empfängern durchgeführt werden. Einzelpersonen oder Unternehmen ohne solche Registrierung können die Verzollung von Unternehmen mit entsprechender Registrierung durchführen lassen. +++ Auf allen Sendungen nach China müssen 2 Zollerklärungen CN23 angebracht sein, sonst kann es bei der Verzollung zu erheblichen Verzögerungen kommen. +++ Das Einlegen von Münzen, Banknoten, Papiergeld oder Inhaberwertpapieren aller Art, Reiseschecks, verarbeitetem oder unverarbeitetem Platin, Gold oder Silber, Edelsteinen, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen ist verboten. Für Sendungen mit solchem Inhalt wird nicht gehaftet. Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden. |