Briefwahl zur Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. Alle fünf Jahre kannst du mitbestimmen, welche Abgeordneten ins Europäische Parlament einziehen und somit deine Interessen als Unionsbürger*in vertreten sollen. Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können, haben die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte:

  • in einem beliebigen Wahllokal 
  • per Briefwahl im In- und Ausland oder
  • auf zusätzlichen Antrag vor einer mobilen Wahlkommission zu wählen.

Wahlkarte beantragen

Hier kannst du ganz einfach deine Wahlkarte beantragen.

Wahlinfos auf einen Blick

Eine Wahlkarte für die Europawahl 2024 kannst du ab sofort bei deiner Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragen. Zu beachten sind die letztmöglichen Termine für einen Wahlkartenantrag:

  • Schriftlicher Antrag (auch per E-Mail, online oder Fax) bis 5. Juni 2024
  • Persönlicher Antrag (nicht telefonisch!) bis 7. Juni 2024, 12:00 Uhr

Bei deinem Antrag muss auch der Grund für die Anforderung der Wahlkarte angegeben werden (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe).
Da bei Wahlkarten der Postweg für deren Zustellung und die Rücksendung beachtet werden muss, empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung. Die Portokosten für den Standardversand werden für dich übernommen – egal, ob du vom Inland oder vom Ausland auswählst.

  1. Die Wahlkarte wird dir ab Mitte Mai 2024 – je nach Wunsch – zugesandt oder sie kann persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden.
  2. Bei der Briefwahl kannst du sofort nach Erhalt der Wahlkarte deine Stimme abgeben und musst nicht bis zum Wahltag warten.
  3. Fülle den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. Gib diesen in das blaue Wahlkuvert und lege es in die Wahlkarte.
  4. Gib anschließend die eidesstattliche Erklärung durch deine eigenhändige Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld ab und verschließe die Wahlkarte.
  5. Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) bis 17:00 Uhr per Post oder durch Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) oder durch Abgabe bei jeder anderen Bezirkswahlbehörde oder in jedem Wahllokal im Bundesgebiet während der dortigen Öffnungszeiten einlangen.

Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen, die spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) 16 Jahre alt werden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. 
Ebenso sind nicht-österreichische Unionsbürger*innen wahlberechtigt, wenn ihr Hauptwohnsitz in Österreich ist und sie bis zum 26. März 2024 erklärt haben, die österreichischen Abgeordneten wählen zu wollen.

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