JAPAN 1) - Zone WELT

Versandbedingungen Priority Economy
Beförderungsdauer in Werktagen A + 2 bis 6 Angaben nicht verfügbar
Einschreiben Einfach

ja

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Einschreiben

ja, Track und Trace möglich

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Übernahmeschein ja nur bei eingeschriebenen Briefsendungen und Wertbriefen ---
Gefahrgutversand: Medizinische Patientenproben und ansteckungsgefährliche Stoffe der Kat. B* --- ---
Internationale Antwortsendungen, Höchstgewicht 50 g ---
Wertbriefe (Höchstbeträge in EUR) EUR 4981,0 ---
Eigenhändig --- ---
Zollpflichtige Gegenstände zulässig in allen Briefsendungen in allen Briefsendungen
Zollerklärung CN 22/CN 23 für Sendungen mit Wareninhalt erforderlich ja ja
- Anzahl 1 1
- Sprache japanisch, englisch, französisch japanisch, englisch, französisch
Anbringung der Zollerklärung CN 23 bei M-Bags an der Fahne an der Fahne

 

Unterfertigung des Übernahmescheines:
Vom Empfänger oder wenn dies nicht möglich ist, von einer nach den Vorschriften des Bestimmungslandes dazu berechtigten Person oder von einem Mitarbeiter des Bestimmungsamtes.
 
Anmerkung:
1) Aufgrund japanischer Zollbestimmungen ist beim Versand von Briefsendungen nach Japan jedem Gegenstand, dessen Wert 200.000 japanische Yen (bzw. den Gegenwert in einer anderen Währung) überschreitet, eine Kopie der Rechnung beizulegen. Jeder Briefsendung nach Japan, die Handelswaren oder Warenmuster enthält, sind unabhängig vom Wert der Waren oder Muster zwei (2) Exemplare der dazugehörenden Rechnung beizulegen. 2) Die Einfuhr von Pflanzen ohne erforderliche Dokumentation lt. dem Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei ist nicht zulässig! 3) Die Einfuhr von Fleischerzeugnissen ohne Prüfzertifikate ist nicht zulässig!

* Für den Gefahrgutversand sind die Bestimmungen der AGB Gefahrgut zu beachten! Spezielle Verpackungs- und Kennzeichnungvorgaben sind einzuhalten.