Länderinformation Paket International

LIBYEN

 

 

Wichtige Hinweise

ACHTUNG: Service derzeit eingestellt!
Eine Genehmigung der zuständigen Landwirtschaftsbehörden ist erforderlich für die Einfuhr lebender Bäume und andere Pflanzen; Blumenzwiebeln, Wurzeln und Ähnliches; Schnittblumen und Zierblätter; genießbare Gemüse und bestimmte Wurzeln und Knollen; genießbare Früchte und Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen; Kaffee,Tee, Mate und Gewürze; Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen; Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs.

Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden.