Länderinformation Paket International

TÜRKEI

PAKET INTERNATIONAL
       
Zone: 2 Laufzeit:  A+5 bis 10 Tage
Höchstgewicht: 30 kg Höchstmaße: Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm
Wertangabe versiegelt: nein Wertangabe unversiegelt: 822
Nachnahme bis: nein
Paketkarte erforderlich: nein Wie viele Zollerklärungen
(in welchen Sprachen):
2 (Englisch, (Französisch, Türkisch))

 

ZUSATZLEISTUNGEN (nur für Paket International)
       
Kleines Sperrgut: nein Großes Sperrgut nein
Zerbrechlich: nein

 

 

Wichtige Hinweise

Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden.

Die Einfuhr folgender Waren in die Türkei in Postsendungen ist verboten: kosmetische Produkte; Fischereiprodukte; konservierte Tierprodukte; haltbar gemachtes, gewürztes Rindfleisch und Wurst; essbares, frisches und getrocknetes Obst und Gemüse, tierische und pflanzliche Produkte sowie Flüssigkeiten. *Der Versand von Nahrungsergänzungsmitteln und sog. "Sportlernahrung" in die Türkei ist verboten, ausgenommen der Empfänger kann eine ärztliche Verschreibung oder ein nationales Sportlerzertifikat vorlegen. *Der Versand von narkotisierenden Substanzen und von Produkten, die das Cannabinoid JWH-018 (z.B. in der als "Spice" bekannten Räuchermischung) beinhalten, ist verboten. *Die Einfuhr von Mobiltelefonen aller Art, alkoholischen Getränken und Produkten, Tabak und Tabaksubstituten unterliegt Beschränkungen. Pakete mit diesem Inhalt werden nicht zugestellt, wenn der Inhalt in der Zollerklärung als 'Geschenk' deklariert ist. *Sollten die Eingangsabgaben vom Empfänger nicht bezahlt werden, dann werden die Sendungen an den Absender retourniert. *Kein Ersatz für die Beschädigung von Paketen, die Flüssigkeiten, leicht schmelzbare Stoffe, Glaswaren oder sonstige zerbrechliche bzw. leicht verderbliche Artikel enthalten.

Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden.