Länderinformation Paket International

UKRAINE

PAKET INTERNATIONAL
       
Zone: 2 Laufzeit:  A+4 bis 8 Tage
Höchstgewicht: 30 kg Höchstmaße: Länge: 100 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 200 cm
Wertangabe versiegelt: nein Wertangabe unversiegelt: 5039
Nachnahme bis: nein
Paketkarte erforderlich: nein Wie viele Zollerklärungen
(in welchen Sprachen):
2 (Englisch, (Französisch, Russsisch))

 

ZUSATZLEISTUNGEN (nur für Paket International)
       
Kleines Sperrgut: ja Großes Sperrgut ja
Zerbrechlich: nein Höchstmaße: Länge: 150 cm; Gurtmaß (=Länge + 2x Breite + 2x Höhe): 300 cm

 

 

Wichtige Hinweise

Auf der Internetseite http://www.post.at/sendungsverfolgung kann der Sendungsverlauf des Paketes durch Eingabe der Sendungsnummer kostenlos nachverfolgt werden.

In den Regionen Donetsk und Luhansk können derzeit keine Pakete zugestellt werden. Genaue Informationen darüber und wie Pakete nach der Ukraine beanschriftet werden sollen sind auf https://index.ukrposhta.ua/postcodes-and-offices in EN/UA/RU zu finden. xxx Der Paketverkehr nach der Halbinsel Krim, PLZ 95000 - 98999, und der Stadt Sewastopol, PLZ 99000 - 99999, ist derzeit nicht möglich! xxx Die Einfuhr von gebrauchten und verschmutzten Waren ohne entsprechenden Desinfektionsnachweis ist verboten! *Die Einfuhr von Zahlungsmitteln in Paketen ist nicht erlaubt. *Der Versand von Stichwaffen, von Druckwerken entstanden in Deutschland zwischen 1933 und 1945, von Gegenständen mit faschistischen Zeichen oder Symbolen, von Gegenstände obszöner Natur und von Kultur- und Kunstschätzen in die Ukraine ist verboten. *Das Einlegen von Medikamenten und sonstigen Heilmitteln ist nur nach vorheriger Einholung einer Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. Landwirtschaft zulässig. Sendungen, die Medikamente für Privatzwecke in den für eine ärztliche Behandlung erforderlichen Mengen enthalten, sind jedoch zugelassen, wenn der Empfänger eine Bewilligung des ukrainischen Gesundheitsministeriums vorlegen kann. *Der Versand von landwirtschaftlichen Produkten ist vorübergehend nicht zulässig. Pakete mit solchem Inhalt werden von der Zollbehörde beschlagnahmt. *Das Einlegen von amtlichen Personaldokumenten ist verboten. *Die Einfuhr von Alkohol und Tabak ist nur mit Erklärung zugelassen. In dieser ist anzugeben, dass folgende Mengen nicht überschritten wurden: für Tabakwaren - 200 Zigaretten bzw. 200 g Tabak; für Wein - 2 Liter; für sonstige Alkoholika - 1 Liter. *Der Versand von CD-Roms ist bis max. 20 Stück pro Sendung ausschließlich an Privatpersonen zulässig.

Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden.