Länderinformation Paket International

BRITISCHE JUNGFERNINSELN

 

 

Wichtige Hinweise

ACHTUNG: Service derzeit eingestellt!
Virginische Inseln der Vereinigten Staaten von Amerika siehe Vereinigte Staaten von Amerika.

Die Ausfuhr von kommerziellen Sendungen mit Waren in Länder bzw. Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, ist nach den Zollvorschriften vom Absender vor der Aufgabe der Sendung bei einer Zollstelle anzumelden, wenn der Warenwert je Sendung mehr als EUR 1.000,00 beträgt oder die Waren einer Ausfuhrbeschränkung oder einer besonderen Förmlichkeit unterliegen. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) mit der MRN-Nummer (Movement Reference Number) muss der Sendung beigelegt werden.