Support Outputmanagement
e-Gehaltszettel
Für Anfragen zum Thema e-Gehaltszettel (Zugangsdaten, Passwortrücksetzung) wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Personalstelle bzw. Lohnstelle in Ihrem Unternehmen.
Im Zuge des Inkrafttretens der DSGVO werden ab sofort Zugangsdaten zum e-Gehaltszettel nur mehr von Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in ausgegeben.