FAQ Privat

Allgemeine Fragen

Privat

Bitte geben Sie die gewünschte Postleitzahl direkt im Standortfinder ein.
Stellenangebote/ Job's finden Sie hier: Stellenangebote
Mit einer Postvollmacht können Sie bis zu fünf Personen namhaft machen, die Ihre Post übernehmen dürfen. Weiter zur Postvollmacht

Wenn Sie in einem Verteilzentrum ist bedeutet das, dass 

  • die Sendung bereits in Beförderung & in Österreich (bei Auslandssendungen) ist.
  • die Sendung im Verteilzentrum sortiert und an die richtige Zustellbasis weitergegeben.
  • ein wichtiger erster Schritt ist damit unsere Zusteller*innen die Sendung schließlich zu Ihnen bringen können.
Bitte geben Sie unter Sendungsverfolgung die Sendungsnummer ein. Hier können Sie Pakete & Post Express-Sendungen bequem nachverfolgen.

Manchmal legen Sendungen einen weiten Weg zurück um zu Ihnen zu kommen. Es kann sein dass auf diesem Weg auch mehr als ein Verteilzentrum liegt. Das ist aber nichts schlimmes, die Sendung ist bald bei Ihnen, versprochen!

Bitte prüfen Sie, ob Sie wirklich eine Leistung der Österreichischen Post AG in Anspruch genommen haben oder eine Sendung erwarten.
Geben Sie nie Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen ein, wenn Sie durch einen Link dazu aufgefordert werden. Achten Sie beim Login darauf, ob die Webseite tatsächlich von der Post ist. Löschen Sie E-Mails, die Ihnen verdächtig vorkommen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Gefahren im Internet".

In den SB-Zonen der österreichischen Post AG ist Verpacken, Frankieren und Versenden rund um die Uhr möglich. Falls Sie Hilfe benötigen, erreichen Sie unsere SB-Hotline unter:

+43 800 01 01 01
Mo-Fr 07:00 – 20:00 Uhr
SA 08:00 – 20:00 Uhr
Feiertag: kein Service

Sollte Ihr Sendungsstatus anzeigen, dass erst die elektronischen Auftragsdaten vom Versender übermittelt wurden, befindet sich Ihre Sendung noch nicht in unserem System. Daher stehen derzeit noch keine weiteren Informationen zu Ihrer Sendung zur Verfügung. Alle Mitarbeitenden arbeiten mit Hochdruck an der schnellstmöglichen Erledigung. Bitte haben Sie Geduld. 
 
Nutzen Sie unseren Standortfinder  - Suchen und finden Sie z.B.: Briefkästen, Filialen, Abholstationen etc. in Ihrer Nähe.
Unter Mein Profil kann Ihr Post Account dauerhaft gelöscht werden, sofern keine aktiven Aufträge bestehen. Sollten aktive Aufträge bestehen, bitte stornieren Sie diese zuerst in Ihrem Post Account, der Filiale oder über die Hotline.
Bei einem Todesfall bitten wir Sie, uns die Sterbeurkunde zu übermitteln unter Kontaktformular. Unser Kundenservice informiert Sie gerne auch über die Möglichkeiten zur Weiterleitung der Post einer verstorbenen Person. 
Alle Informationen zu Preisen, Zusatzleistungen und weiteren Details finden Sie in unserem Tarifrechner.

Es werden immer wieder E-Mails und/oder SMS verschickt, die sich als Nachrichten der Österreichischen Post AG ausgeben. Diese Punkte helfen Ihnen, herauszufinden, ob es sich um eine sogenannte Phishing-Nachricht (= Nachricht in betrügerischer Absicht) handelt:

  • Haben Sie vor Kurzem eine Leistung der Österreichischen Post AG in Anspruch genommen?
  • Sehen Sie sich den Absender*in der Nachricht genau an. Oft merken Sie schon daran, dass es sich nicht um eine vertrauenswürdige Nachricht handelt. Unsere Nachrichten kommen immer von E-Mail-Adressen, die auf @post.at enden.
  • Geben Sie nie unachtsam Zugangsdaten oder vertrauliche Informationen ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Achten Sie beim Login darauf, ob die Webseite tatsächlich von der Post ist. Löschen Sie E-Mails, die Ihnen verdächtig vorkommen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite Gefahren im Internet.

 

PostPay

Privat

PostPay ist eine Weiterentwicklung der klassischen Nachnahmedienstleistung. PostPay ermöglicht es Ihnen, online sehr schnell und einfach zu bestellen. PostPay benötigt beim Bestellvorgang im Online-Shop keine Bezahldaten, Passwörter oder Authentifizierungen. Nach der Online-Bestellung können Sie bequem aus einer Vielzahl an Bezahl-Methoden auswählen und bis zur Zustellung des Pakets bezahlen. Dabei nimmt die Post bedacht darauf, nur mit zuverlässigen Händler*innen zusammenzuarbeiten, damit Ihre Sendung zuverlässig bei Ihnen ankommt.
 

PostPay setzt folgende Punkte voraus:

  1. Alle Händler*innen der Produkte, die sich im Warenkorb befinden, bieten PostPay an
  2. Alle Produkte im Warenkorb werden mit der Post versendet
  3. Ihre Lieferadresse befindet sich in Österreich
 
Vorerst wird PostPay nur auf shöpping.at von ausgewählten und sorgfältig geprüften Händler*innen angeboten. Das Angebot wird sich laufend erweitern - bleiben Sie gespannt.
PostPay-Sendungen können Sie online mit den angebotenen Zahlungsmethoden (zB. Kreditkarte oder Sofortüberweisung) bezahlen, bis sich der Status der Sendung in der Sendungsverfolgung auf „In Zustellung“ ändert, beziehungsweise dann, wenn die PostPay-Sendung zum Abholen in einer unserer Post-Geschäftsstellen bereitliegt. Zusätzlich können Sie bei der Übergabe des Pakets bar bei dem*der Zusteller*in bezahlen oder die Sendung in einer unserer Post-Geschäftsstellen abholen und dort bar oder mit Karte bezahlen. 
In diesem Fall bringt der*die Zusteller*in die PostPay-Sendung in eine unserer Post-Geschäftsstellen, in der Sie die Sendung bar oder mit Karte bezahlen können.
Wenn nicht alle Händler*innen in Ihrem Warenkorb PostPay anbieten, dann können Sie für den gesamten Warenkorb PostPay nicht als Zahlungsmethode benutzen.
Beim Versand teilt uns der*die Händler*in Ihre E-Mail-Adresse mit. An diese E-Mail-Adresse schicken wir Ihnen eine Zahlungseinladung  mit einem Link, der Sie zu einer Informationsseite der Österreichischen Post zur Zahlung leitet. Hier können Sie Ihre Zahlung bequem und sicher durchführen. Die Online-Bezahlung vorab ist so lange möglich, bis sich der Status der Sendung in der Sendungsverfolgung auf „In Zustellung“ ändert. Sie können bei der Übergabe des Pakets bar bei der*dem Zusteller*in bezahlen. Sollte die Sendung bereits in einer unserer Post-Geschäftsstellen hinterlegt sein, können Sie diese online über die Zahlungseinladung oder vor Ort bar oder mit Karte bezahlen.
Sie gewinnen Bequemlichkeit und Sicherheit. Das Authentifizierungsverfahren (z.B. 3D-Secure bei Karten) können Sie entspannt durchführen, während Ihr Einkauf bereits auf dem Weg zu Ihnen ist. Ihre Zahlungsmitteldaten  verwenden Sie ausschließlich bei der Post.
Das hängt von der Zahlungsmethode ab, mit der Sie die PostPay-Sendung bezahlt haben. Wenn Sie mit einem Online-Zahlungsmittel bezahlt haben, dann überweisen wir den Rückzahlungsbetrag auf dieses Zahlungsmittel. Wenn Sie bar bei dem*der Zusteller*in oder in der Post-Geschäftsstelle bezahlt haben, dann können Sie das Geld bar in einer Post-Geschäftsstelle mittels eines Ihnen per E-Mail zugesendeten QR-Codes abholen. Sie erhalten dafür einen Beleg von uns per E-Mail zugesandt, sobald der*die Händler*in die Rückzahlung freigegeben hat.
Für einen erfolgreichen Rückzahlungs-Prozess in der Post-Geschäftsstelle ist der Vorweis des per Mail an Sie zugesendeten Refund-QR-Codes sowie eines persönlichen Ausweises notwendig. Der Refund-Betrag muss nicht zwingend von der Person abgeholt werden, die den Refund-QR-Code per Mail erhalten hat.
Die Online-Bezahlung vorab ist so lange möglich, bis sich der Status der Sendung in der Sendungsverfolgung auf „In Zustellung“ ändert. Sie können bei der Übergabe des Pakets bar bei der*dem Zusteller*in bezahlen. Sollte die Sendung bereits in einer unserer Post-Geschäftsstellen hinterlegt sein, können Sie diese online über die Zahlungseinladung oder vor Ort bar oder mit Karte bezahlen. Bitte beachten Sie ebenso, dass sich das Online Bezahlfenster für Ihre Sendung 14 Tage nach der Übermittlung der Sendungsdaten von dem*der Händler*in automatisch schließt.
Ja. Wenn Sie rechtzeitig online bezahlen, bis sich der Status in der Sendungsverfolgung auf „In Zustellung“ ändert, wird die Sendung entsprechend der Abstellgenehmigung abgestellt oder bei einem Nachbar abgegeben.
Wenn Sie bei der Zustellung nicht daheim sind, wird die Sendung in eine Post-Geschäftsstelle gebracht. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung („Gelber Zettel“). Sollten Sie die PostPay-Sendung noch nicht bezahl haben, können Sie dies bei der Abholung in der Post-Geschäftsstelle tun.
Kontaktieren Sie den*die Händler*in und ersuchen Sie ihn*sie, die Nachforschung bei der Post zu starten.
Bei einer Retoursendung werden wir von dem*der Händler*in zur Rückzahlung aufgefordert, sobald die zurückgeschickte Ware überprüft wurde. Sollten Sie den Verbleib Ihrer Rücksendung prüfen wollen, dann können Sie das über die Sendungsverfolgung des von Ihnen aufgegebenen Paketes tun.
Im Regelfall werden alle Teilbeträge so zurückbezahlt, wie wir sie von Ihnen erhalten haben (Bar zu Bar, Karte zu Karte, …). Wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich sein sollte, wird gegebenenfalls eine abweichende Vereinbarung getroffen. 

PostPay ist eine Weiterentwicklung der  klassischen Nachnahmedienstleistung der Post. Die Post hebt den Nachnahmebetrag im Namen und auf Rechnung des*der Händler*in ein. Zwischen Post und Ihnen kommt kein Vertragsverhältnis zustande. 

Die Österreichische Post erbringt keinerlei Zahlungsdienstleistungen, sondern erbringt lediglich Leistungen im Zusammenhang mit der Nachnahme. Die auf der Bezahlseite angebotenen Zahlungsdienstleistungen stellen ausschließlich Angebote der Zahlungsdienstleister*innen dar. Die Post übernimmt keinerlei Haftung für durch die Nutzung der jeweiligen Zahlungsdienste verursachten Schäden.

 

FAQ Bank

Privat

  • Pensionen / Familienbeihilfen / Arbeitslosengelder können in den Geschäftsstellen der Post bzw. durch die Zusteller*innen ausbezahlt werden.
  • Überweisungen können Sie wie gewohnt am Postschalter und ggf. im Selbstbedienungsterminal durchführen.
  • Bargeldbehebungen sind am Postschalter und in der SB-Zone möglich.
  • Ab 1. April können keine Auslandsüberweisungen mit Western Union in den Postfilialen mehr durchgeführt werden.
    Bei ausgewählten Post Partnern ist das Service weiterhin möglich.
    Ab Ende April steht Ihnen unser neues moneytransfer Service RIA für alle Auslandsüberweisungen zur Verfügung.
Bank-Transaktionen können während der gesamten Öffnungszeit durchgeführt werden.

FAQ Brief - Versenden

privat

Briefe und Päckchen können anstelle von Briefmarken und Freistempelabdrucken auch einen Bar-Freimachungsvermerk tragen. 
Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Bei der ECO BUSINESS-Sendung handelt es sich um kein Produkt des Universaldienstes, daher ist diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig. PRIO- und ECO-Sendungen sind hingegen umsatzsteuerbefreit.
Sie finden alle Informationen zur Barfreimachungsnorm hier.
Alle Informationen zu den Höchst- und Mindestmaßen für Briefe und Päckchen finden Sie hier.
Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben im Tarifrechner.
Zusätzlich zum Porto fällt für die Zusatzleistungen Einschreiben Einfach bzw. Einschreiben ein zusätzliches Entgelt an. Alle Entgelte finden sie hier:
Im Inland beträgt die Regellaufzeit von PRIO-Sendungen 1 Werktag (gerechnet ab dem Aufgabetag), bei ECO-Sendungen 2-3 Werktage. Informationen zu den internationalen Laufzeiten finden Sie hier.
Alle Informationen zur korrekten Adressierung von Sendungen finden Sie hier.
Geld kann nur in einem Wertpaket versendet werden. Informationen zum Versand eines Wertpakets finden Sie hier.
Nein, Sie können Ihre Sendung ausschließlich in einer Post-Geschäftsstelle, an einer Versandbox in SB-Zonen oder in Post-Verteilzentren aufgeben. Nur so erhalten Sie eine Aufgabebestätigung.
Sie können den Versandweg Ihrer Sendung online verfolgen. Geben Sie dazu einfach Ihre Einschreibnummer in das dafür vorgesehene Feld ein.
Einschreibetiketten erhalten Sie kostenlos in jeder Post-Geschäftsstelle oder bei Ihrem*Ihrer Kundenberater*in.
Die Nummer für die Sendungsverfolgung finden Sie auf Ihrem Aufgabebeleg bzw. auf Ihrer Rechnung.

ECO-Brief: Für nicht zeitkritische Sendungen eignet sich der ECO-Brief mit dem besonders attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis am besten. Die Zustellung erfolgt nach 2 bis 3 Werktagen. ECO-Briefe können in allen Aufgabebriefkästen und allen Post-Geschäftsstellen aufgegeben werden. ECO-Briefe können mit Briefmarken freigemacht werden. Im Inland stehen Ihnen für ECO- sowie PRIO-Sendungen sämtliche Zusatzleistungen zur Verfügung.

 

PRIO-Brief: Dringende Sendungen versenden Sie am besten als PRIO-Brief. Mindestens 95% der PRIO-Briefe, die in Österreich versandt werden, erreichen am nächsten Arbeitstag ihr Ziel. 
Über 97 % der Inlandspakete werden innerhalb von 2 Werktagen zugestellt.

Post Express Österreich-Sendungen werden am nächsten Werktag bis spätestens 13.00 Uhr zugestellt.

 

Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen für den nationalen Briefversand:

  • Einschreiben Einfach
  • Einschreiben
  • Übernahmeschein
  • Eigenhändig
  • Nicht an Postbevollmächtigte

Weitere Details unter: Post Brief versenden: Tipps und Tricks - PostAG

FAQ Brief - AGB und Haftung

privat

Sie können eine Nachforschung frühestens 5 Tage nach Aufgabe der Sendung online oder in Ihrer Post-Geschäftsstelle  beauftragen. Dazu benötigen Sie in jedem Fall die jeweilige Sendungsnummer.
Sendungen mit den Zusatzleistungen Einschreiben Einfach bzw. Einschreiben sind bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung bis zu EUR 100,- versichert.
Sämtliche AGB finden Sie hier: AGB

FAQ Brief - International

privat

Die Zusatzleistung Einschreiben Einfach erlaubt ein Tracking Ihrer Sendung von der Aufgabe in Österreich bis zur Zustellung im Zielland. Der Sendungsstatus kann auf post.at nachverfolgt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Genaue Informationen hierzu finden Sie online in den Länderinformationen.

Zusätzlich zum Porto fällt für Sendungen weltweit ein Entgelt von 3,95 Euro an. Die Tarife für Zusatzleistungen für internationale Briefsendungen finden Sie hier.

 

Alle Informationen zur korrekten Adressierung von Sendungen finden Sie hier.
Ja – Die kostengünstigere Zusatzleistung Einschreiben Einfach bietet sich vor allem dann an, wenn ein Tracking der Sendung auf post.at gewünscht, aber keine Übernahmebestätigung durch den*die Empfänger*in erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie hier
Die Zusatzleistung Einschreiben Einfach ist die kostengünstigere Variante, wenn Sie Ihre Sendung von der Aufgabe in Österreich bis zur Zustellung im Zielland mittels Tracking auf post.at nachverfolgen wollen.  Im Gegensatz zu Einschreiben erfolgt die Zustellung in den Briefkasten und wird mittels Scan bestätigt, ohne eine Unterschrift als Zustellnachweis. Somit muss der*die Empfänger*in nicht zuhause sein, um Ihre Sendung zu übernehmen. Nähere Informationen zur Zusatzleistung Einschreiben Einfach finden Sie hier

Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen für den internationalen Briefversand:

  • Einschreiben Einfach
  • Einschreiben
  • Übernahmeschein
  • Eigenhändig
  • Wertbrief
  • Internationaler Antwortschein

Weitere Details unter: Brief Ausland: Tarife für Briefe ins Ausland - PostAG

FAQ Paket & Post Express

privat

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben im Tarifrechner.
Post Express ist die perfekte Lösung für schnellen Versand!
Sämtliche AGB finden Sie hier: AGB
Bitte geben Sie in der Sendungsverfolgung die Sendungsnummer ein. Hier können Sie Pakete & Post Express-Sendungen bequem nachverfolgen und den aktuellen Status sehen.
Pakete innerhalb Österreichs werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen zugestellt.
Post Express-Sendungen erreichen den Empfänger in der Regel schon am nächsten Werktag bis spätestens 13:00 Uhr, bei Bedarf auch am Samstag (mit entsprechender Zusatzleistung).
Für Ihre internationalen Post Express-Sendungen sehen Sie die Laufzeit hier.
Hinterlegte Pakete, die dem Empfänger nicht persönlich übergeben werden konnten, werden mindestens 14 Kalendertage in der jeweiligen Post-Geschäftsstelle, Post-Abholstation oder Post Empfangsbox zur Abholung bereitgehalten
Sendungen, die in eine Abholstation eingelegt wurden, können Sie rund um die Uhr abholen. Bei einigen Versendern können Sie Ihre Sendungen direkt in eine Wunsch-Abholstation zustellen lassen. Oder lassen Sie einfach Ihre Pakete in die Post App oder unter Post.at umleiten.
Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen, um die Beförderung Ihrer Sendung genau auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Paket Österreich / Paket International
  • Post Express Österreich / Post Express International
  • Für die Zustellung im Inland und Ausland gilt:

    • linksbündiger Anschriftenblock
    • bei Sendungen ins Ausland in der letzten Zeile des Anschriftenblocks das Bestimmungsland in Großbuchstaben anführen
    • keine Leerzeile innerhalb des Anschriftenblockes
    • keine Unterstreichungen
    • keine ausgerückte Postleitzahl
    • kein Bindestrich zwischen Postleitzahl und Bestimmungsort
    • kein Länderunterscheidungszeichen vor der Postleitzahl
    Das Standardpaket (max. L 100 x B 60 x H 60 cm) ist kompakt, quaderförmig, stapelbar und sortierfähig. Das Höchstgewicht sind 31,5kg.
    Die Tarife im Detail und Informationen über Zusatzleistungen finden Sie auf Post Express International.
    Die Tarife im Detail und Information über Zusatzleistungen finden Sie auf Post Express Österreich.
    Über 96 % aller PRIO-Briefsendungen werden bereits am nächsten Werktag zugestellt.

    Über 97 % der Inlandspakete werden innerhalb von 2 Werktagen zugestellt.

    Post Express Österreich-Sendungen werden am nächsten Werktag bis spätestens 13.00 Uhr zugestellt.

    Informationen für Auslandssendungen entnehmen Sie bitte den Angaben im Tarifrechner.
    Alles Wissenswerte wie zum Beispiel Zusatzleistungen oder Länderinformationen finden Sie auf "Post Express International".
    Die Informationen in der Sendungsverfolgung sind korrekte Details zu Ihrer Sendung. Für Sendungsinfos, die Sie von Fremdfirmen erhalten haben und die nicht mit den Daten in der Sendungsverfolgung der Österreichischen Post übereinstimmen, wenden Sie sich bitte an diese Firmen.
    • Sendung in Verteilung: Ihr Paket ist sicher bei uns angekommen und wird im Laufe der nächsten Werktage an Sie geliefert.
      Das bedeutet, dass die Sendung bereits in Beförderung und im Fall einer Auslandssendung in Österreich ist.
      Ihre Sendung durchläuft verschiedene Stationen in Österreich. Es wird Ihnen daher immer die Postleitzahl des aktuellen Logistikzentrums angezeigt. 
    • Sendung in Zustellung: Ihre Sendung kommt voraussichtlich heute an. Die in der Sendungsverfolgung angezeigte Postleitzahl gehört zur letzten Transportstation.
    Sehen Sie diesen Status, hat der*die Versender*in das Versandetikett bereits gedruckt. Die Sendung selbst wurde allerdings noch nicht an die Post übergeben. Dieser Status ist im Regelfall nur wenige Werktage aktiv. Sollte sich dieser allerdings nicht ändern, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Versender*in. 
    Sie konnten Ihre Sendung nicht persönlich entgegennehmen? In diesem Fall hat der*die Zusteller*in eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten hinterlegt. Am darauffolgenden Tag beginnt die Abholfrist und dauert bis zum dritten darauffolgenden Montag. 
    Die Ausnahme bilden Versandhändler, die eine kürzere Lagerfrist von 5 Werktagen bestimmen. 
    Damit Sie keine Frist versäumen, vermerken die Zusteller*innen auf der Benachrichtigung den letzten Tag, an dem Sie Ihre Sendung abholen können.
     
    Die Sendung konnte auf Grund unvollständiger oder fehlerhafter Adressangaben nicht an den*die Empfänger*in zugestellt werden. Die Sendung wurde an den*die Absender*in zurückgeschickt. Neben dem Namen, Postleitzahl, Ort und Straße sind die Haus- und Türnummer sowie - falls vorhanden - die Stiege wichtig. Änderungen oder Ergänzungen kann nur der*die*Versender*in vornehmen.
    Die Sendung liegt zur Abholung bereit. Sie können Ihre Sendung bis zum Ende der Lagerfrist abholen. Diese befindet sich auf der Benachrichtigung.
    Post-Geschäftsstelle: Ihre Sendung wartet in der Post-Geschäftsstelle auf Sie: Die Sendung liegt in einer Post-Geschäftsstelle zur Abholung bereit und kann während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Informationen zu Standorten und Öffnungszeiten finden Sie hier.
    Abholstation: Ihre Sendung liegt in einer Abholstation für Sie bereit: Die Sendung kann jederzeit bis zum Ende der Lagerfrist abgeholt werden. Dazu benötigen Sie den Benachrichtigungscode.
     
    Sie können Ihre Sendung aus der Post Empfangsbox nehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
    Ihr Paket ist sicher bei uns angekommen und wird im Laufe der nächsten Werktage an Sie geliefert. Das bedeutet, dass die Sendung bereits in Beförderung und im Fall einer Auslandssendung bereits in Österreich ist.
    Ihre Sendung durchläuft verschiedene Stationen in Österreich. Es wird Ihnen daher immer die Postleitzahl des aktuellen Logistikzentrums angezeigt.
     
    Ihre Sendung kommt voraussichtlich heute an. Die in der Sendungsverfolgung angezeigte Postleitzahl gehört zur letzten Transportstation.
    Sollten Sie bei der Zustellung nicht zu Hause sein und keine Empfangsoption nutzen. Der*die Zusteller*in hinterlässt eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten, wo Sie Ihr Paket abholen können. 
     
    Die Sendung wurde in das Zielland weitergeleitet. Bei Sendungen nach Österreich wird der Status der Sendung aktualisiert, sobald die Sendung in einem unserer Logistikzentren erfasst wurde. Bei Sendungen ins Ausland erfolgt die nächste Aktualisierung des Sendungsstatus durch den*die ausländische*n Transportdienstleister*in. 
    Die Sendung wurde an den*die Empfänger*in zugestellt. Bei Sendungen, die an den*die Absender*in retourniert wurden, erfolgte die Zustellung an den*die Versender*in.
    Wenn die Sendung innerhalb Österreichs verschickt, erfolgte die Übergabe an die Österreichische Post. Die Sendung wird in eines unserer Logistikzentren transportiert, sobald die Sendung dort gescannt wurde, ändert sich auch der Status Ihrer Sendung. Sollte sich der Status über einen längeren Zeitraum nicht ändern, wenden Sie sich bitte an den*die Absender*in.
    Bei Sendungen aus dem Ausland bedeutet dieser Status, dass die Sendung an den*die Transportdienstleister*in im jeweiligen Land übergeben wurde. 
     
    Die Ankunft Ihrer Sendung verzögert sich geringfügig. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern - voraussichtlich kommt sie in den folgenden Werktagen bei Ihnen an. Sollte sich der Status über einen längeren Zeitraum nicht ändern oder erneut auftreten, wenden Sie sich bitte an unser Post-Kundenservice.
    Geben Sie Ihre Sendungsnummer bitte in der Sendungssuche ein. Die Sendungsnummer kann folgendermaßen aussehen: 1011236513864670170531, CA482156827DE. Sie finden die Sendungsnummer auch auf Ihrem Aufgabebeleg. Nach der Eingabe sehen Sie, welchen Status Ihre Sendung hat. 

    FAQ Post Loop

    privat

    Nein, Sie können die RE-ZIP-App nutzen, ohne ein Konto zu erstellen. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Gutscheine ohne Konto nicht speichern können, wenn Sie die App löschen oder auf ein neues Gerät wechseln möchten. Wenn Sie z. B. die App neu installieren müssen, empfehlen wir Ihnen dann, ein Konto anzulegen oder einen Screenshot der vorhandenen Gutscheine zu machen. Wenn Sie ein Konto erstellen, sind Ihre Gutscheine immer auf diesem hinterlegt.
    Ja, bitte scannen Sie den QR-Code auf der Lasche, wenn Sie an der Rückgabestelle sind. Wenn Sie die Lasche gescannt haben, können Sie die Post Loop-Verpackung zurückgeben.
    Falls Sie eine beschädigte Verpackung erhalten haben sollten, schicken Sie die Verpackung trotzdem wie in der Anleitung beschrieben zurück. Wir werden dafür sorgen, dass sie angemessenen entsorgt wird. Wir registrieren die Lebensdauer aller Post Loop-Verpackungen, deshalb ist es notwendig, sie zurückzubekommen.
    Sie erhalten Ihren Gutschein in der RE-ZIP App, wenn Sie die Lasche an einer Rückgabestelle scannen und die Verpackung zum Rückversand aufgeben.
    Durch die App ist es möglich, Ihnen die nächsten Rückgabestellen anzuzeigen und einen Überblick über das Zurücksenden der Verpackungen zu haben. Außerdem erhalten Sie über die App Ihren Gutschein. Alternativ könnten Sie Ihre Verpackung auch ohne die App über alle Rückgabestellen der Post (Briefkästen, SB-Zonen und Post-Geschäftsstellen) zurückschicken. Wenn Sie die App nicht nutzen, erhalten Sie jedoch leider keinen Gutschein für Ihre nächste Bestellung.

    Die RE-ZIP-App verwendet das GPS für zwei Dinge: 

    • Um Ihnen die nächstgelegenen Rückgabestelle anzuzeigen
    • Um zu überprüfen, ob Sie sich an einer Rückgabestelle befinden, wenn Sie die Post Loop-Verpackung scannen und zurückgeben möchten. 

    Das können wir nur mit Hilfe des GPS-Standorts erreichen.

    Post Loop ist ein Service der Österreichischen Post AG, das den Einsatz von wiederverwendbaren Verpackungen ermöglicht. Online-Shops versenden Ihre Ware in den wiederverwendbaren Verpackungen, Sie entnehmen die Ware und geben anschließend die leeren Verpackungen über die Rückgabestellen der Post zurück. Die Verpackungen werden dann inventarisiert und aufbereitet, damit sie erneut versendet werden können und so bis zu 30 Mal wiederverwendbar sind. Das spart viele Ressourcen und schützt somit die Umwelt.
    • Wenn Sie sich an einer Rückgabestelle befinden und diese Meldung erhalten: „Sie befinden sich nicht an einer Rückgabestelle“:  
      Vielleicht müssen Sie sich nur ein paar Meter bewegen, damit sich der Scanner öffnet. Die Entfernung wird unten auf dem Bildschirm angezeigt. 
    • Wenn der Scanner nicht auf den QR-Code reagiert: 
      Versuchen Sie, die Re-Zip App zu schließen und sie neu zu starten.
    • Wenn Sie beim Scannen der Lasche eine Fehlermeldung erhalten: 
      Es handelt sich wahrscheinlich um einen Lagerfehler, der bedeutet, dass der QR-Code nicht gescannt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, ein Foto von der Lasche mit dem QR-Code zu machen und dieses an das Post Kundenservice zu senden. Wir prüfen die Retoure dann und Sie erhalten anschließend Ihren Gutschein. Die Verpackung können Sie ganz normal einwerfen.
    Sie können die Post Loop-Verpackung verwenden, um ein Produkt an den Online-Shop zurückzuschicken. Verpacken Sie das Produkt einfach in der wiederverwendbaren Verpackung, eine Anleitung dafür finden Sie auf der Verpackung. Folgen Sie anschließend dem Retourprozess des Online-Shops, um dies abzuwickeln. 
    Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Post Loop-Verpackung für die Retournierung eines Produkts verwenden, achten Sie bitte darauf, dass Sie den QR-Code auf der Lasche nicht scannen und dass die Lasche beim Versand nicht sichtbar ist.
    Versuchen Sie, die App zu schließen und erneut zu öffnen. Wenn das nicht geholfen hat, wenden Sie sich bitte an das Post Kundenservice.
    Falls Sie zu einer Rückgabestelle verwiesen wurden, die geschlossen oder umgezogen ist, teilen Sie uns dies bitte hier mit, damit wir die Informationen sofort aktualisieren können. 
    In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Online-Shop, da dieser für die Gutscheine verantwortlich ist.
    Auf der Lasche, der kleinen Klappe der Post Loop-Verpackung, ist der QR-Code mit der Verpackungs-ID. Wenn der Code an einer Rückgabestelle gescannt wird, erhalten Sie einen Gutschein als Dank für die erfolgreiche Rückgabe der Post Loop-Verpackung.
    Post Loop bietet einen vollständigen Kreislauf für wiederverwendbare Verpackungen an. Durch die Zusammenarbeit mit dem Partner RE-ZIP kann eine einfache und niederschwellige Rückgabe der Verpackungen in den Rückgabestellen der Post (Briefkästen, SB-Zonen und Post-Geschäftsstellen) ermöglicht werden.
    Je nach Verpackungstyp ist das Zusammenfalten unterschiedlich. Bitte folgen Sie der Anleitung, die auf den Verpackungen aufgedruckt ist, um die Verpackung richtig zusammenzufalten. Achten Sie bitte besonders darauf, dass die Lasche mit dem Rücksendeetikett für die Retoure der leeren Verpackung bei dem Rückversand gut zu sehen ist. Damit die Verpackung möglichst viele Zyklen durchlaufen kann, seien Sie bitte vorsichtig beim Auspacken und Zusammenfalten. Bitte zerschneiden oder zerreißen Sie die Verpackung nicht.

    Nachdem Sie Ihre Bestellung erhalten haben, falten Sie die Verpackung auf Briefgröße zusammen. Eine Anleitung finden Sie auf der Verpackung. Und so können Sie die Post Loop-Verpackung dann zurückzusenden:

    • Finden Sie die nächstgelegene Rückgabestelle in der RE-ZIP-App. Sie können die Verpackung in einen Briefkasten einwerfen, in der SB-Zone der Post abgeben oder in eine Post-Geschäftsstelle bringen.
    • An der Rückgabestelle: Scannen Sie den QR-Code auf der Lasche der Post Loop-Verpackung mit der Re-Zip App und werfen Sie die Verpackung ein. 
    • Für die Rücksendung erhalten Sie ein Dankeschön vom Onlineshop, bei dem Sie bestellt haben.
    Alle Bedingungen und Konditionen sind für jeden Online-Shop, der Post Loop-Verpackungen anbietet unterschiedlich. Die Details zum Gutschein sind daher auf der Webseite des Online-Shops zu finden.
    Unser Post Loop-Paket kann bis zu 10 Mal wiederverwendet werden. Unsere Post Loop-Taschen können bis zu 30 Zyklen durchlaufen. Durch detaillierte Umweltanalysen stellen wir sicher, dass die Verpackungen in ihrem gesamten Produktlebenszyklus nachhaltig sind. Daher bitten wir Sie alle Post Loop-Verpackung zurückzugeben, so können wir sichergehen, dass alle Verpackungen so oft wie möglich wiederverwendet werden können. Am Ende des Produktlebens sorgen wir dafür, dass die Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden.
    Wir führen eine Reinigung und Qualitätsbewertung jeder Verpackung durch, um sicherzustellen, dass sie für den nächsten Umlauf bereit ist.
    Sie können den Gutschein in demselben Online-Shop einlösen, in dem Sie die Post Loop-Verpackung bestellt haben. Die Konditionen des Gutscheines können bei jedem Online-Shop abweichen.
    Sie können die nächstgelegene Rückgabestelle in der RE-ZIP-App finden. Gehen Sie auf „Karte“ und klicken Sie auf „Nächste Rückgabestelle finden“.
    Post Loop-Verpackungen sind in Online-Shops erhältlich, die sich entschieden haben, nachhaltige Versandverpackungen anzubieten. Wenn der Online-Shop Post Loop-Verpackungen anbietet, wird Ihnen diese Option vor dem Check-out angezeigt.

    FAQ Philatelie

    privat

    Hier finden Sie alles Wissenwerte über unser Briefmarken-Abo.
    Alle Neuigkeiten aus der Philatelie!
    Ja, in unserem Online Shop erhalten Sie alle aktuell gültigen Briefmarken von der Österreichischen Post AG. Sie können dabei unterscheiden zwischen Briefmarken für den Versand und Philatelie.
    Alles über unser Produkt MEINE MARKE finden Sie hier!
    Hier gehts zu den Philatelie Shops.
    Hier finden Sie alle Infos zu den Sonderpostämtern.

    FAQ Crypto stamp

    privat

    Entnehmen Sie die Detailinformationen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Nein, es ist nicht kompatibel mit der Crypto-Briefmarkensammlung.
    Nein. Sobald Sie die Mystery Box kaufen, erhalten Sie Ihre NFTs und die 4 NFTs können Sie selbstverständlich handeln.
    Diese Funktion wird ca. 4 Wochen nach dem CSA-Drop unterstützt werden. 
    Unter diesem Link https://tokapi.com/transfer?locale=de
    In diesen ausschließlich digitalen CSA Mystery Boxen befinden sich je vier Non-Fungible Token (NFT), deren Farbwerte unterschiedlich häufig verteilt sind – siehe Farbpyramide.
    • Bei Crypto Stamp Art kaufen Sie eine digitale Mystery Box mit NFTs und erhalten eine sammelbare Special Art Stamp obendrauf. Sie können diese über die Tokapi-Plattform kaufen. https://tokapi.com/drops/b971d37b-4e18-416b-8068-12d0be67b939?locale=en

    • Eine Crypto stamp ist eine Briefmarke mit einem digitalen Zwilling (NFT) in der Blockchain. Sie können sie online, in unserem Filialnetz und über unseren Sammlerservice kaufen. Eine bestimmte Anzahl von Crypto stamps ist im Onchain-Store verfügbar.
    Die Special art stamp ist eine Kombination aus Briefmarke und Sammelkarte in limitierter Auflage, mit NFC Chip zur Echtheitszertifizierung.
    NFT steht für Non-Fungible Token, d.h. eine einzigartige digitale Kreation, die auf einer Blockchain gespeichert wird, um das Eigentum zu dokumentieren. Oft handelt es sich bei diesen Kreationen um Vermögenswerte wie Kunstwerke oder Sammlerstücke.
    NFC steht für Near Field Communication und ist ein Standard für spezielle Mikrochips, die mit modernen Smartphones kommunizieren können.
    In der Special art stamp ist ein solcher NFC-Chip eingebaut. Dieser dient dazu, die Echtheit der Briefmarke zu überprüfen. 
    Wenn Sie Ihr Smartphone in die Nähe der Special art stamp halten, kommuniziert das Smartphone mit dem NFC-Chip und prüft die Echtheit.
    Wir erhalten nur die Informationen, die wir für die Auslieferung der Special art stamp benötigen. Alle anderen Daten verbleiben bei Tokapi.
    Tokapi funktioniert wie ein normaler Online-Marktplatz. Sie können NFTs kaufen, verkaufen und sammeln. Um die Plattform nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren, und wenn Sie Ihre NFTs verkaufen wollen, müssen Sie Ihre Identität verifizieren.
    Möglich mit allen gültigen Währungen (FIAT) entweder mit VISA & Mastercard Debit-/Kreditkarten und SOFORT Überweisung.
    Nach dem Kauf Ihrer digitalen Mystery Box erhalten Sie Ihre Special art stamp per Post. Daher ist es wichtig, dass Sie die korrekten Lieferdaten angeben.
    Tokapi unterstützt derzeit VISA & Mastercard Debit/Kreditkarten und SOFORT Überweisung.
    In Anlehnung an die historischen Briefmarken aus 1851 wurden auch für die digitale Welt die Farbwerte Rot (1%), Blau (30%), Gelb (10%) und Rose (58,96%) gewählt. Aber damit nicht genug: Unter den 2.500 Boxen finden sich 4 superrare Boxen mit je einem einzigartigen NFT: grüner (0,01%), türkiser (0,01%), violetter Mercury (0,01%) und Friedrich Mercury (0,01%).
    Die Special art stamp ist nicht käuflich zu erwerben, Sie erhalten die Briefmarke automatisch nach dem Kauf Ihrer digitalen Mystery Box zugeschickt. Daher ist es wichtig, dass Sie die korrekten Lieferdaten ausfüllen, sonst können wir sie Ihnen dieses exklusive Sammlerstück nicht zusenden.
    Die CSA Mystery Boxxx ist exklusiv auf der Plattform Tokapi erhältlich.

    FAQ Kartenstudio

    privat

    Versuchen Sie, das Smartphone aus- und wieder einzuschalten. Falls das nicht funktioniert, deinstallieren Sie die App und installieren Sie diese erneut. Bei weiterhin auftretendem Problem wenden Sie sich bitte an den Postkundenservice unter kartenstudio@post.at inkl. einer Beschreibung des Problems (Mobiltelefon, Betriebssystem, Screenshot).
    Nach der erfolgreichen Bezahlung Ihrer Postkarten erhalten Sie eine Auftragsbestätigung in Form Ihrer Auftragsnummer. Diese ist auch in der Galerie unter „Versendete“ neben der jeweiligen Karte zu finden. Dort lassen sich auch Detailinformationen des Bestellverlaufs feststellen. Sind Sie ein registrierter User bzw. haben Sie beim Warenkorb Ihre E-Mail-Adresse angegeben, so erhalten Sie eine Bestellbestätigung zusätzlich per E-Mail.
    Nein, Postkarten können schon ab einem Stück bestellt werden.
    Ab einer Bestellung von 1.000 Stück wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter kartenstudio@post.at.
    Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche Rechte an der Abbildung, die Sie verschicken möchten, bei Ihnen liegen.
    Sie können diese in Ihren Smartphone-Einstellungen jederzeit in der App deaktivieren.
    Hierbei handelt es sich um Stockfotos, die lediglich der Veranschaulichung dienen. Es sind keine Rechte zur Vervielfältigung dieser Fotos vorhanden, da der*die Nutzer*in angehalten ist, die Karten mit eigenen Fotos zu individualisieren.
    Alle von Ihnen angefertigten Entwürfe sind im Reiter „Meine Karten“ gespeichert.
    Bitte prüfen Sie das Ablaufdatum des Gutscheins oder wenden Sie sich mit dieser Angelegenheit an kartenstudio@post.at.
    Falls Ihre Karte nicht beim gewünschten Empfänger angekommen ist, könnte das verschiedene Gründe haben. Bitte helfen Sie uns, den vermissten Auftrag zu identifizieren, indem Sie uns Ihre Auftragsnummer übermitteln.
    Das Post KartenStudio ist ein Service der Österreichischen Post, mit dem über die App oder den Desktop echte Postkarten (Format A6) mit eigenen Fotomotiven und anderen Individualisierungsmöglichkeiten gestaltet werden können. Die Post druckt und frankiert diese Karten für jede einzelne Bestellung und stellt sie an den von Ihnen ausgewählten Empfänger zu.
    Sie finden die 3-stellige Prüfnummer auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte. Zur Optimierung der Zahlungssicherheit wird bei Kreditkartenzahlungen während des Bestellprozesses die Kartenprüfnummer abgefragt. Dies ist eine von den Kreditkartengesellschaften speziell verwendete Sicherheitsfunktion, durch deren Abfrage gewährleistet wird, dass die Kreditkarte bei der Bestellung physisch vorliegt.
    Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche Rechte an der Abbildung, die Sie verschicken möchten, bei Ihnen liegen. Stellen Sie die Auflösung Ihrer Kamera am Gerät bestmöglich ein! Achten Sie auch darauf, dass Ihre Software immer auf dem aktuellsten Stand ist, damit eine einwandfreie Funktionalität gewährleistet werden kann. Für Endgeräte mit Jailbreak oder Custom Rom kann keine Garantie übernommen werden, dass die App problemlos funktioniert.
    Die Postkarten haben jeweils das Format A6 mit den Abmessungen 105 x 148 mm.
    Bitte beachten Sie, dass Sie der Applikation alle notwendigen Rechte einräumen müssen (z. B. Zugriff auf Ihre Fotos und Zugriff auf Ihre Kontakte), damit sie voll funktionsfähig ist.
    Die Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie unseren Datenschutzrichtlinien, welchen Sie beim Start der App zustimmen müssen. Diese sind auch jederzeit innerhalb der App einsehbar.
    Die Bezahlung erfolgt online (z. B. per Kreditkarte, Banküberweisung etc.) oder per Gutscheincode.
    Ihre Daten und die des Empfängers Ihrer Postkarte unterliegen dem Datenschutzgesetz und dem Briefgeheimnis und werden somit auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.
    Auf Grund der Systemumstellung sowie der DSGVO-Konformität mussten die Daten aus der Postkarten App bedauerlicher Weise gelöscht werden und stehen nicht mehr zur Verfügung.
    Sie können die Empfänger entweder eintippen oder direkt aus Ihrem Adressbuch wählen. Bitte stellen Sie dafür sicher, dass Ihr Adressbuch 'postalisch gepflegt' ist und keine Sonderzeichen bzw. Emoticons verwendet werden. Mit einem Bezahlvorgang können beliebig viele Postkarten verschickt werden. Sie können aber alle von Ihnen erstellten Postkarten in der Galerie zwischenspeichern und diese einfach zu einem späteren Zeitpunkt versenden.
    Alle bezahlten Postkarten werden täglich gesammelt, gedruckt und spätestens am folgenden Werktag (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage) versendet. Innerhalb Österreichs werden Postkarten normalerweise spätestens bis drei Tage nach dem Produktionstag an den gewählten Empfänger zugestellt. Beim Versand ins Ausland ergeben sich je nach Destination unterschiedliche Zustellungszeiten.
    Sollten Sie Fragen, Probleme oder Anregungen bezüglich der App 'Kartenstudio' haben, steht Ihnen unser Postkundenservice via Mail kartenstudio@post.at selbstverständlich gerne zur Verfügung.
    Der Preis setzt sich aus den Produktions- und den Portokosten zusammen. Eine Postkarte kostet 1,99 Euro inkl. Produktion und Porto. Hervorzuheben ist, dass eine Postkarte immer gleich viel kostet, egal ob Sie diese innerhalb Österreichs oder ins Ausland verschicken.
    Sie können im jeweiligen App-Store kostenlos das Post KartenStudio herunterladen. Die App ist verfügbar für die Betriebssysteme iOS und Android.
    Jeder Auftrag wird mit einer eigenen Bestell- oder Auftragsnummer versehen. Sollten Sie Fragen zu der von Ihnen bestellten Karte haben, geben Sie bitte diese Nummer an.

    FAQ Das Flugblatt

    privat

    Nein. Andere „Pro-Flugblatt-Aufkleber“ von vergangenen Aktionen der Post sind auch in Ordnung. Ansonsten reicht es auch, wenn Sie KEINEN Werbeverzichts-Kleber auf dem Postkasten haben. Dann erhalten Sie das KUVERT - und damit alle Angebote und Aktionen.

    FAQ Zoll Import

    Privat

    Bitte beachten Sie, dass Sendungen mit Wareninhalt aus einem Drittland (Nicht EU-Land), beim österreichischen Zoll angemeldet werden müssen, bevor sie zugestellt werden können. Es wird geprüft, ob Abgaben fällig werden oder alle Einfuhrbestimmungen eingehalten werden. Dies kann einige Tage dauern.

    Bitte beachten Sie, dass durch die Zollanmeldung der Sendung folgende Abgaben und Entgelte für Sie anfallen und bei Zustellung der Sendung eingehoben werden:

    • 20% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) 
    • Zollabgabe über einem Warenwert von 150 Euro 
    • Importtarif abhängig von Warenwert und Produkt (Import Zollabwicklung, Paket International)
    • Allfällige Verbrauchssteuern – für alle verbrauchssteuerpflichtigen Waren wie Alkohol und alkoholhaltige Waren, Bier, Zwischenerzeugnisse (Biersteuergesetz), Schaumwein, Wein, Zwischenerzeugnisse (Schaumweingesetz), Mineralöl und Tabakwaren. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer.
    • Für Informationen zur Bearbeitungs- und Lagerentgelt bei notwendiger Kontaktaufnahme mit dem Empfänger, beachten Sie bitte die Angaben im Preisblatt für Zolldienstleistungen. Das Preisblatt finden Sie hier.

    Für Sendungen mit einem Warenwert über 150 Euro fallen zusätzlich Zollabgaben an. Die Höhe dieser Abgaben ist stark von der Ware selbst abhängig und unterschiedlich hoch.

    Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Abhängig von Inhalt, Warenwert und evtl. Freigrenzen werden vom Zoll Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und ggf. Zollabgaben erhoben. Diese werden bei Einfuhr sofort zur Zahlung fällig. Die Österreichische Post AG übernimmt als Vorleistung für ihre Empfänger-Kund*innen die Zahlung der Abgaben an den Zoll. Bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Post-Geschäftsstelle verrechnet die Post diese Abgaben dem Empfänger weiter. Für diese Leistung – Sendungsdaten müssen erfasst und kontrolliert werden – hebt die Post den Importtarif Drittlandsendungen ein.
    Sendungen aus Nicht-EU Ländern müssen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen verzollt werden. Wenn nicht alle zur zollrechtlichen Behandlung erforderlichen Dokumente, Unterlagen etc. vorliegen, tritt die Österreichische Post AG mit dem Empfänger in Kontakt.
    Der Empfänger hat die Möglichkeit a.) die entsprechenden Dokumente, Unterlagen etc. zu übermitteln, um die Sendung nach erfolgter zollrechtlicher Behandlung zu erhalten.
    oder b.) keine Dokumente, Unterlagen etc. nachzureichen oder zu erklären, die Sendung nicht annehmen zu wollen. In diesem Fall wird die Sendung an den*die Absender*in retourniert.
    Für die weitere zollrechtliche Behandlung wird im Fall a) das Bearbeitungs- und Lagerentgelt verrechnet.
    Seit 01.07.2021 entfällt die Steuer-Freigrenze für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 22 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer ist seitdem für jede in die EU importiert Sendung zu bezahlten – unabhängig vom Warenwert. Für jede Import-Sendung muss eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung durchgeführt werden. 

    Private Geschenksendungen sind Warensendungen von einer Privatperson aus einem Nicht-EU-Staat an eine andere Privatperson in der EU, wenn sie

    • gelegentlich erfolgen, 
    • sich ausschließlich aus Waren zum Eigenbedarf zusammensetzen und nach Art und Menge keine Einfuhr zu geschäftlichen Zwecken vermuten lassen und
    • die Empfängerin/der Empfänger ohne irgendeine Bezahlung erhält.

    Für private Geschenksendungen besteht eine Abgabenfreiheit bis zu einem Warenwert von 45 Euro.  Ist also ein Geschäftskunde/Unternehmen als Sender oder Empfänger involviert, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.

    Inhalt und Warenwert sind mittels Wertnachweis zu beweisen und außen klar ersichtlich an der Sendung anzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen oder ähnlichen Schriftzeichen nicht akzeptiert werden können. 

    Wenn nicht alle zur zollrechtlichen Behandlung erforderlichen Dokumente, Unterlagen etc. vorliegen, tritt die Österreichische Post AG mit dem Empfänger in Kontakt. Dadurch können zusätzlichen Kosten entstehen. 

    Auf der der Sendung beigelegten Zollerklärung müssen unbedingt folgende Daten präzise angegeben werden, wenn die Sendung als Geschenk deklariert werden soll:

    1. Art der Sendung: Geschenk
    2. Wert (in EUR oder anderer Währung)

    Wenn nicht alle Formvorgaben erfüllt werden, kann die Sendung nicht abgabefrei abgewickelt werden.

    In jedem Fall verrechnet die Post jedoch für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, eine Gebühr in Form des Importtarifs - für Geschenksendungen beläuft sich dieser auf 5 Euro. 

    Falls eine Sendung nicht allen oben genannten Kriterien entspricht, können zusätzlich zum Importtarif weitere Kosten anfallen.

    Für Sendungen mit einem Warenwert über 150 Euro fallen zusätzlich Zollabgaben an. Die Höhe dieser Abgaben ist stark von der Ware selbst abhängig und unterschiedlich hoch.

    Sie haben bei der Bestellung den Warenwert bezahlt, es sind jedoch auch Importentgelte fällig. Eine Postsendung muss beim Import hinsichtlich Zoll und Steuern überprüft werden.

    Sonderfall IOSS-Sendung: Wird beim Kauf bereits die österreichische Umsatzsteuer vom Online Store in Rechnung gestellt, ist davon auszugehen, dass der*die Händler*in über eine Import-One-Stop Shop (IOSS) Nummer verfügt und die Steuer abführt. In diesem Fall fällt beim Import weder eine Einfuhrumsatzsteuer noch ein Importtarif an.

    Möglicherweise haben Sie eine Ware über ein europäisches Bestell-Portal bestellt. Die Sendung wurde jedoch durch den jeweiligen Händler, der über diese Bestell-Portale Waren vertreibt, versendet. Der Versand selbst erfolgt über die jeweiligen Postorganisationen der Produktionsländer, beispielsweise aus China, wobei die Sendung jedoch nicht verzollt wurde. Die Verzollung kann dann nur in jenem Land stattfinden, in dem auch die Abgaben fällig werden – in diesem Fall in Österreich.
    Wichtig: Für die Zollanmeldung für Firmenkund*innen ist zusätzlich die Übermittlung der EORINummer erforderlich. Die Angabe der EORI-Nummer kann entweder in der „Mitteilung des Empfängers“ oder in einer der oben genannten Unterlagen oder in einer anderen Unterlage erfolgen.
    Die Regelung basiert auf einer Entscheidung auf EU-Ebene und soll mehr Steuergerechtigkeit zwischen weltweiten Handelsunternehmen sowie den Händlern in der EU und damit auch österreichischen Händlern bringen. Denn auch der*die Kund*in, der im österreichischen Handel einkauft, muss für die Ware Umsatzsteuer bezahlen.
    Für eine Zollanmeldung und Überprüfung der Einfuhrbestimmungen sind Angaben zum Warenwert und Wareninhalt erforderlich. Diese Angaben sind vom Versender mittels einer Zollinhaltserklärung (Formular CN23) der Sendung beizulegen.

    Für die Verzollung Ihrer Sendung, benötigen wir eine Bestell- und eine Zahlungsbestätigung

    Auf einer Bestellbestätigung muss klar ersichtlich sein 

    • um welchen Artikel es sich handelt, 
    • welche Menge bestellt wurde, 
    • Einzelwerte zu den bestellten Artikeln sowie 
    • die bezahlten Versandkosten. 

    Falls Sie unsicher sind, welche Artikel in der zu verzollenden Sendung enthalten sind, vergleichen Sie die Sendungsnummer, welche Sie von uns per Brief oder E-Mail erhalten haben, mit jener Nummer, die durch den genutzten Onlineshop ersichtlich ist. 

     Als Zahlungsbestätigung benötigen wir einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.

     

    Es gibt einige Gründe die zu einem Zollhindernis führen können. Anbei eine kurze Aufstellung. Details dazu finden Sie im Anschluss:

    Hindernisgrund laut Ergänzung zur Zollanmeldung
    Ist keiner der oben genannten Gründe maßgeblich, so finden Sie den Grund auf der Ergänzung zur Zollanmeldung.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der österreichischen Zollbehörde.

     
    Für die Zollanmeldung ist eine Einfuhrbewilligung nach dem Außenhandelsgesetz 2011 in der jeweils geltenden Fassung erforderlich.
    Für die Zollanmeldung von Waren, welche dem Artenhandelsgesetz 2009 in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, ist eine Einfuhrgenehmigung des zuständigen Bundesministeriums erforderlich. Wird eine Einfuhrgenehmigung nicht fristgerecht vorgelegt, so wird die Sendung der zollbehördlichen Aufsicht übergeben.

    Für die Zollanmeldung von Arzneiwaren ist eine entsprechende Einfuhrbescheinigung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 in der jeweils geltenden Fassung erforderlich. Die Einfuhrbescheinigung gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 in der jeweils geltenden Fassung ist erforderlich, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 gegeben ist.

    Privatpersonen sind nicht berechtigt einen Antrag auf Einfuhrbescheinigung zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
     
    Für die Zollanmeldung ist eine Bestätigung betreffend Einfuhrprivilegien durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Import Privileges Declaration) im Original per Brief erforderlich, z.B. für bestimmte Gegenstände diplomatischer Vertreter*innen.
    Als Tabakerzeugnis und verwandtes Erzeugnis im Sinne des TNRSG in der jeweils geltenden Fassung gilt jedes Erzeugnis, das zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen oder Kauen bestimmt ist, sofern es ganz oder teilweise aus Tabak besteht, sowie jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnis, die elektronische Zigarette und deren Liquids. Die Einfuhr von diesen Tabakerzeugnissen ist ausschließlich Empfängern mit der zuvor angeführten Gewerbeberechtigung gestattet.
    Die vom Versender angegebenen Wertangabe erscheint unplausibel und muss überprüft werden. Für die Zollanmeldung sind Unterlagen, insbesondere Rechnung, Überweisungsbeleg, PayPal-Abrechnung oder ein anderer geeigneter Wertnachweis, aus denen sich der genaue Wert der Sendung ergibt, erforderlich. 
    Für die Zollanmeldung von Tabakerzeugnissen iSd Tabakmonopolgesetzes 1996 in der jeweils geltenden Fassung sowie Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen iSd Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in der jeweils geltenden Fassung, wie eZigaretten und deren Liquids, ist eine Gewerbeberechtigung gemäß Gewerbeordnung 1994 in der jeweils geltenden Fassung für das Handelsgewerbe und Handelsagent erforderlich.
    Für die Zollanmeldung von Rücksendungen ist für Waren unter 1.000 Euro entweder eine Kopie des Air Waybill (AWB) oder des Postaufgabescheins bzw. für Waren über 1.000 Euro eine eZoll-Austrittsbestätigung erforderlich.
    Für die Zollanmeldung sind Unterlagen, insbesondere Rechnung, Überweisungsbeleg, PayPal-Abrechnung oder ein anderer geeigneter Wertnachweis, aus denen sich der genaue Wert der Sendung ergibt, erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in chinesischen, kyrillischen (…) Schriftzeichen und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.
    Bitte achten Sie im Brief, erste Seite, auf den spätestmöglichen Zeitpunkt. Wir ersuchen Sie jedenfalls, die als fehlend angeführten Unterlagen so rasch wie möglich nach Erhalt der Ergänzung zur Zollanmeldung zu übermitteln, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.
    Bitte gehen Sie innerhalb von 3 Monaten auf  die Sendungsverfolgung und laden Sie dort mittels des am Aufkleber aufgedruckten 6-stelligen Codes den Bescheid in PDF-Format herunter.
    Wenn Sie per E-Mail kontaktiert wurden, senden Sie ein E-Mail mit dem Betreff „Rückmeldung zu XXX“ und den fehlenden Unterlagen/Dokumenten (am besten im PDF-Format) als Anhang an postverzollung.wien@post.at bzw. für Sendungen aus der Schweiz und Liechtenstein an: postverzollung.wolfurt@post.at

    Wenn Sie die Sendung NICHT annehmen möchten, verwenden Sie den Betreff „Rückmeldung zu XXX – Annahme verweigert“.

    Wenn Sie per Brief kontaktiert wurden, kreuzen Sie auf dem beiliegenden Antwortschreiben „RÜCKMELDUNG ZU“ die entsprechende Option an und senden diese mit den fehlenden Unterlagen/Dokumenten an die im Anschreiben angeführte Adresse.
     

    Bitte melden Sie sich bei unserem Kundenservice mittels Kontaktformular. Für den Versand des Bescheids benötigen wir:

    • die CRN Nummer Ihrer Sendung oder Details zur eindeutigen Identifikation Ihrer Sendung (z.B. Sendungsnummer)
    • eine gültige E-Mail Adresse, an die der Bescheid versendet werden kann.
    Als Zahlungsbestätigung benötigen wir einen Auszug der entsprechenden Buchungszeile. Dies können z.B. PayPal Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungsbestätigungen sein. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen in fremdsprachigen Schriftzeichen (chinesisch, kyrillisch…) und Proforma-Rechnungen nicht akzeptiert werden können.

    Nein, eine persönliche Ausfolgung der Sendung ist nicht möglich.

    Bitte wenden Sie sich unter Angabe der Daten auf dem Bescheid an die Zollbehörde. Sie können gegen den Bescheid Beschwerde einbringen. Folgen Sie den in der Rechtsbehelfsbelehrung beschriebenen Schritten und wenden sich an die im Bescheidkopf genannte Zollbehörde.
    Für den Fall, dass die Informationen zur Verzollung der Sendung nicht ausreichen, wird der Empfänger in Österreich durch die Österreichische Post AG kontaktiert.
    Als Produktpiraterie bzw. Produktfälschung wird das Nachahmen oder Fälschen von Produkten bezeichnet, also die gezielte Verletzung von Markenrechten, Patentrechten, Urheberrechten und sonstigen Rechten geistigen Eigentums und deren illegale Nutzung. Mehr Infos finden Sie auf der Webseite des BMF.

     
    Durch die Digitalisierung des Bescheides verkürzt die Post die Gesamtlaufzeit der Sendungen für den Kund*innen. Der*die Kund*in erhält damit die Möglichkeit, den Bescheid rund um die Uhr selbst herunterladen zu können. Als Post agieren wir zudem umweltbewusst und forcieren somit in gesamten Unternehmen papierlose Prozesse.
    Aus Sicherheitsgründen ist für den Download des Bescheides als 1. Schritt ein Login erforderlich. Für die Einsicht der Einfuhrunterlagen wird die CRN-Nummer (6stelliger Coder der Sendung) benötigt. Der Bescheid kann dann beliebig oft ausgedruckt werden.

    Alternativ kann der Bescheid auch über unser Kundenservice angefordert werden. Für den Versand des Bescheides benötigen wir die CRN-Nummer und eine gültige E-Mail Adresse.
    Die EORI-Nummer wird bei Firmenkund*innen benötigt und dient zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen in ihren Beziehungen zu den Zollbehörden. Nähere Informationen finden Sie beim BMF.

    FAQ Zoll Export

    Privat

    Alle Artikel müssen in derselben Währungseinheit angegeben werden. Sollten Sie mehrere Artikel mit unterschiedlichen Währungseinheiten in einer Sendung versenden wollen, rechnen Sie diese bitte mit dem tagesaktuellen Wechselkurs um. Die Währung kann im Hauptformular unter Sendungsinformation ausgewählt werden.

    Eine vorhandene E-Mail-Adresse ermöglicht eine rasche Kontaktaufnahme bei fehlenden Unterlagen im Verzollungsprozess. Wenn der Empfänger nicht kontaktiert werden kann, kann es zu Verzögerungen kommen.

    Es sind keine Angaben zu Importeur, Genehmigungsnummer und Zertifikatsnummer erforderlich.
    Auch bei gebrauchten Gegenständen müssen die Daten übermittelt werden und eine Rechnung oder ein plausibler Zeitwert angegeben werden. Das Ursprungsland der Ware ist jenes Land, in dem der Gegenstand produziert wurde. Siehe FAQ „Ursprungsland der Ware“.
    Abhängig vom Empfängerland fallen unterschiedliche Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll und Gebühren) an. Diese sind vom Empfänger vor Ort zu entrichten. 

    Alle Daten (Absender*innen-, Empfänger*innen- und Zolldaten) werden elektronisch dem Empfängerland übermittelt. Die Aufbewahrung von zollrelevanten Informationen beträgt 5 Jahre. (Zollrechts-Durchführungsgesetz § 23)

    Das Nettogewicht ist das Gewicht in kg pro Stück, exklusive Verpackung. Das Bruttogewicht ist das Gewicht in kg pro Stück, inklusive Verpackung.
    Das Ursprungsland bezeichnet das Land aus dem die Waren stammen, in dem sie hergestellt, erzeugt oder zusammengebaut wurden. Sollten mehrere Länder an der Herstellung beteiligt sein, dann ist das Ursprungslands das Land, in dem zuletzt eine wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat.
    Die Tarifnummer bezeichnet die 6-stellige Zolltarifnummer. Weiterführende Informationen über den integrierten Tarif der Europäischen Union (TARIC) finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

    Als Waren gelten Objekte, welche nicht in die Kategorie Dokumente fallen. Unter Dokumente fallen nur rein gedruckte Unterlagen ohne Warenwert. Z. B. gehören Flugtickets oder Datenträger wie USB-Sticks zur Kategorie Waren.

    Bitte beschreiben Sie den Inhalt detailliert in englischer Sprache, z.B. Shirts made of cotton. Geben Sie eine detaillierte Beschreibung und die Maßeinheit jedes Gegenstandes an. Allgemeine Beschreibungen wie z.B. „clothes“, „samples“ oder „spare parts“ sind nicht zulässig – eine detaillierte Beschreibung ist z.B. „men‘s polyester/cotton shirts“.

    Zollformulare, Rechnungen bzw. Proformarechnungen. (Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben.) Detaillierte Informationen finden Sie in den Zollbestimmungen.