FAQ Geschäftlich

FAQ PostPay

GESCHÄFTLICH

PostPay ermöglicht es Ihnen, Ihren Kund*innen eine sehr schnelle & einfache Form des Online-Bestellens zu bieten. Der Bezahlvorgang im Checkout ist einer der Hauptgründe für Bestellabbrüche. Mit PostPay haben Sie die Möglichkeit, Ihre Checkout-Conversion durch die schnelle und einfache Lösung zu erhöhen.
Für erfolgreich zugestellte PostPay-Sendung werden 35 Cent für die Transaktionsabwicklung + 1,75% des Sendungswerts (Inkassobetrag zzgl.etwaiger Shöpping-Gutscheine) verrechnet. Bei einem Refund werden 35 Cent für die Transaktionsabwicklung verrechnet.
Nein. Die Art, wie der Kunde seine PostPay-Zahlung durchführt, ist für Sie unerheblich.
Die Post führt für Sie ein internes Verrechnungskonto, auf dem alle PostPay-Zahlungen gebucht werden. Der Saldo auf diesem Verrechnungskonto wird automatisch 1 mal wöchentlich auf das bekannt gegebene Bankkonto überwiesen. 
Sie können über die Sendungsverfolgung feststellen, ob die Sendung bereits an den*die Empfänger*in abgegeben wurde. Mit diesem Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlung erfolgt ist. Ob die Zahlung bereits vor der Zustellung erfolgt ist, kann derzeit nicht abgefragt werden.
Zu jeder Auszahlung erhalten Sie eine Liste aller Umsätze auf dem internen Verrechnungskonto, das die Post für ihre PostPay-Umsätze führt.
Um eine Rückzahlung an Ihre Kund*innen zu veranlassen, benutzen Sie wie bei anderen Zahlungsmethoden die entsprechende Funktion im shöpping Händlerportal.
Für die Abwicklung der Rückzahlungstransaktion werden - wie für die Bezahltransaktion - 35 Cent verrechnet. 
Die Abwicklung wird unverzüglich durch die Post veranlasst. Je nach Zahlungsmethode kann es einige Werktage dauern, bis die Bank des*der Kund*in den Betrag ausweist. Sollte die Rückzahlung in unserer Filiale erfolgen, ist die Abholung des Betrags durch den*die Kund*in sofort nach der Zustellung (per E-Mail) des Auszahlungsbelegs möglich.
Nein. Der rückzuzahlende Betrag kann auch nur ein Teil des Originalbetrags sein. Allerdings darf der Rückzahlungsbetrag nicht höher sein als der zuvor per PostPay bezahlte Betrag.
Ja. Bis zum Gesamtbetrag, der per PostPay bezahlt worden ist, können Sie auch mehrere Teilrückzahlungen veranlassen. Die Summe aller Teilrückzahlungen darf jedenfalls den ursprünglichen Inkassobetrag nicht übersteigen.
Für Sendungen mit der Post, die Sie via Versandmeldung bei shöpping bestätigen, wird automatisch PostPay-Inkasso aktiviert, wenn für die Bestellung PostPay als Zahlungsmethode gewählt wurde. Die Post rechnet also für jede Teilsendung den entsprechenden Teilbetrag ab.
Das ist kein Problem. Wenn für die Nachsendung kein zusätzliches Inkasso nötig ist, dann ist dieser Prozess für PostPay unerheblich. Wenn für die Sendung ein Inkasso erforderlich ist, dann handelt es sich um einen gesonderten Geschäftsfall, für den eine gesonderte Bestellung im shöpping Portal vorliegen muss. Die Initiierung von PostPay als Zahlungsmethode ist untrennbar mit der Bestätigung der Versandmeldung im shöpping Portal verbunden.
Derzeit gibt es dafür nur die Möglichkeit mit der „Hauptsendung“, die Sie im shöpping Portal direkt melden, den Inkassoauftrag zu verbinden (der gesamte Betrag wird kassiert). Allfällige zusätzliche Sendungen werden dann normal zugestellt. Es wird empfohlen, über die Rechnung zu regeln, dass „die Ware bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags“ in Ihrem Besitz bleibt. Dadurch sichern Sie sich dagegen ab, dass der Empfänger die inkassopflichtige Sendung nicht annimmt, die freien Zusatzsendungen aber annimmt.
Nein. Die PostPay-Inkassoleistung kann nur im Rahmen von Transport und Zustellung durch die Post erbracht werden.
Sofern sich die Sendung bei der Versandmeldung bereits auf der Zustelltour befinden, dann ist die Online-Zahlung durch den*die Empfänger*in nicht mehr möglich und das Inkasso an der Haustür kann nicht uneingeschränkt sichergestellt werden. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie die Versandmeldung unverzüglich, jedoch spätestens bei der Übergabe der Sendung an die Post, durchführen.
Die Post kann in Ihrem Auftrag ein Nachinkasso durchführen. Hierbei wird der*dem Empfänger*in eine Rechnung zugesendet und bei Bedarf gemahnt. Sollte diese Option nicht zum Erfolg führen, muss die Forderung auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.
In einem solchen Fall tragen Sie das volle Zahlungsrisiko. Die reguläre PostPay-Inkassoleistung ist nicht mehr möglich. Die Post wird sich dennoch unverbindlich bemühen, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung zu unterstützen.
Sofern der*die Empfänger*in bereits online bezahlt hat, wird die Post auf Ihre Aufforderung hin die Rückzahlung durchführen. Die Rückzahlung kann über das shöpping Händlerportal veranlasst werden.
Für die Abwicklung der Rückzahlungstransaktion werden - wie für die Bezahltransaktion - 35 Cent verrechnet. In diesem Fall müssen Sie als Absender*in im shöpping Händlerportal eine Rückzahlung auslösen, indem Sie eine Retoure buchen. Dadurch bekommt der*die Empfänger*in sein Geld zurück. Ein neuerlicher Versand mit PostPay als Zusatzleistung ist derzeit nur über eine neuerliche Bestellung möglich.
Die Gutschrift erfolgt, nachdem das Geld bei uns durch Einzahlung des*der Kunden*in eingelangt ist.
Nein. Die Gutschrift erfolgt immer erst, wenn die Sendung durch den*die Empfänger*in bezahlt wurde und das Geld bei uns eingelangt ist
Bitte übermitteln Sie alle Informationen, die Sie zum beanstandeten Geschäftsfall haben (Sendungsnummer, Korrespondenz mit dem*der Kund*in, Rechnung, Nachweis des Zeitpunkts des Kaufabschlusses). Diese Informationen sind nötig, um ungerechtfertigte Reklamationen zurückweisen zu können.
Wenn Sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagieren oder keine Nachweise für die Unrechtmäßigkeit der Reklamation vorlegen, dann gehen wir davon aus, dass Sie die Reklamation als gerechtfertigt anerkennen. Die Transaktion wird rückabgewickelt.
Wenn Sie eine Reklamation als gerechtfertigt anerkannt haben, dann werden wir Ihr Verrechnungskonto bei der Post mit dem Inkassobetrag belasten.

FAQ Info.Mail

Geschäftlich

Wir können Sendungen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 700 kg bzw. im Umfang einer Europalette (max. Höhe 150 cm) in jeder Postgeschäftsstelle effizient annehmen. Größere Sendungsmengen müssen in Post-Geschäftsstellen mit Großannahme aufgeliefert werden.
Bis max. 2.000 Stück
Nein, wenn Sie die Sendungen in einer Post-Geschäftsstelle aufgeben. Eine Auflieferung der Sendungen in einem Verteilzentrum gehört nicht zum Universaldienst und ist daher umsatzsteuerpflichtig.
Nein
Sonderformate müssen vorab mit der Post abgeklärt und von der Post freigegeben werden. Es wird ein entsprechendes Entgelt für den Mehraufwand der Sonderformate verrechnet.
Alle Informationen zum richtigen Adressieren Ihrer Sendungen finden Sie hier.
Der Rundstempel (s. Downloads) muss auf Ihrer Sendung klar lesbar sein. Ihr Freimachungsvermerk muss sich von gültigen Briefmarken, Post- und Absender*innenfreistempeldrucken deutlich unterscheiden und darf keine Länder-, Wert- oder Währungsangaben enthalten (z. B. Österreich, 80, EUR)
Sie können auf die Mindestmenge von 500 Stück aufzahlen.
Maschinenfähige Sendungen können durch ihr Format und ihre Gestaltung automatisch von den Sortieranlagen der Post verarbeitet werden.
In den Post-Geschäftsstellen (Filialen, Post Partner) und, wenn Sie eine Stundungsvereinbarung haben, in den 6 Logistikzentren der Post.

Zum Filialfinder

FAQ Info.Mail Werbung

Geschäftlich

Das Zwei-Tages Zustellfenster wird für Info.Mail Werbung Sendungen weiterhin wie gewohnt angeboten.
Die Möglichkeit ein Ergänzungsentgelt zu entrichten, bleibt bestehen.
Die genauen Produktspezifikationen finden Sie im Produkt- und Preisverzeichnis für Info.Mail Werbung.
Die Mindestmenge ist auf 500 Stück je Auftrag festgelegt.
Die Sendungen werden nach Postaufgabe innerhalb von 6 Werktagen (ausgenommen Samstage) zugestellt.

Der zweizeilige Freimachungsvermerk auf der Außenseite der Sendung lautet: 
Österreichische Post AG 
Info.Mail Werbung Entgelt bezahlt

Bei einzeiligen Freimachungsvermerken gibt es die Möglichkeit das Wort Werbung durch die Abkürzung W zu ersetzen: Österreichische Post AG Info.Mail W Entgelt bezahlt

Sendungen können im Post-Versandmanager (verpflichtende Anwendung ab 50.000 Stück für Info.Mail Werbung Classic und ab 10.000 Stück für Info.Mail Werbung Plus) abrufbar unter versandmanager.post.at, mindestens 5 Werktage (ausgenommen Samstage) vor dem Auflieferungstag, avisiert werden. Die benötigten Formblätter wie Aufgabelisten und ggf. Bundzettel bei Info.Mail Werbung PLUS Sendungen werden zur Verfügung gestellt.
Mit unseren Adress- und Datenservices, wie Adress Check, Retourenerfassung & Adress Shop, unterstützen wir Sie bei der Verbesserung Ihrer Datenqualität. Mehr Infos unter Daten- und Adressmanagement
Mit dieser Zusatzleistung erhalten Sie für jede Info.Mail Auflieferung ab 25.000 Stück eine kostenlose Bannerkampagne mit 10 Banner Ausspielungen pro Stück Info.Mail. Dadurch bekommt Ihre Aussendung mehr Reichweite und Sie können einfach & kostenlos mehr Neukund*innen erreichen.
Als Keywords eigenen sich grundsätzliche alle Begriffe nach denen relevante Nutzer*innen suchen. Zu spezifische oder unübliche Keywords werden seltener in Suchanfragen verwendet und führen ggf. zu weniger Bannerausspielungen. Eine Keywordliste (Formate: Word, Excel oder CSV) sollte mindestens 50-100 Suchbegriffe beinhalten, darunter auch breiter gefasste Keywords. Die Anzahl der Suchanfragen, die sich aus einer Keywordliste ergeben, definieren im Wesentlichen wie viele Bannerausspielungen erzielt werden können.
Fallbeispiel:
Die Suchbegriffe „Drehmomentschlüssel“ oder „Schlagschrauber“ zum Beispiel erzielen deutlich weniger Suchanfragen als weit-definierte Begriffe wie „Werkzeug“ oder „Baumarkt“.

FAQ Info.Mail Public

Geschäftlich

Für Info.Mail Public Sendungen gibt es aufgrund der schnellen Zustell-Laufzeit kein Zwei-Tages Zustellfenster.
Die Möglichkeit ein Ergänzungsentgelt zu entrichten, bleibt weiterhin bestehen.
Die genauen Produktspezifikationen finden Sie im Produkt- und Preisverzeichnis für Info.Mail Public.
Die Mindestmenge wurde auf 500 Stück je Auftrag festgelegt.
Die Sendungen werden nach Postaufgabe innerhalb von 2 bis 3 Werktagen (ausgenommen Samstage) zugestellt.
Der zweizeilige Freimachungsvermerk auf der Außenseite der Sendung lautet: 
Österreichische Post AG 
Info.Mail Public Entgelt bezahlt

Bei einzeiligen Freimachungsvermerken gibt es die Möglichkeit das Wort Public durch die Abkürzung P zu ersetzen, siehe Beispiel:
Österreichische Post AG Info.Mail P Entgelt bezahlt
Sendungen können im Post-Versandmanager (verpflichtende Anwendung ab 50.000 Stück für Info.Mail Public Classic und ab 10.000 Stück für Info.Mail Public Plus) abrufbar unter versandmanager.post.at, mindestens 5 Werktage (ausgenommen Samstag) vor dem Auflieferungstag, avisiert werden. Die benötigten Formblätter wie Aufgabelisten und ggf. Bundzettel bei Info.Mail Public PLUS Sendungen werden zur Verfügung gestellt.

FAQ Info.Post Classic

Geschäftlich

Unsere Verkaufsberater*innen in den Filialen oder Ihr*e Vertriebsbetreuer*innen helfen Ihnen gerne weiter. Es wird je nach Arbeitsaufwand ein entsprechendes Entgelt verrechnet.
Sie benötigen eine Aufgabeliste und je einen Bundzettel pro Bund. Beides können Sie über den Post Versandmanager erstellen.
In den Post-Geschäftsstellen (Filialen, Post Partner) und den 6 Verteilzentren der Post.
Alle ganzjährig privat und institutionell genutzten Abgabestellen sowie gewerbliche Abgabestellen, die über eine Hausbrieffachanlage bedient werden.
Abgabestellen mit Verzichtshinweis, Zweit- und Ferienwohnungen, rein gewerbliche Abgabestellen in ausschließlich gewerblich genutzten Objekten.
Bei zu wenigen Sendungen verteilt die Zustellbasis nach eigenem Ermessen.
Bei mehr als 10 % überzähligen Sendungen kontaktieren wir Sie.
Die kleinstmögliche Streuung ist auf Rayonsebene (Zustellbezirk) möglich. Bei Info.Post Classic kann jedoch auch das politische Gemeindegebiet ausgewählt werden.
Dies muss im Einzelfall entschieden werden und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre*n Vertriebsbetreuer*in.
Werbeabgabepflichtig sind alle Leistungen im Zusammenhang mit unadressierten Werbesendungen. Die Werbeabgabe wird von der Post eingehoben und abgeführt.
Nettoentgelt der erbrachten Leistung nach Rabattierung + 5% Werbeabgabe + 20% USt. = Bruttorechnungsbetrag
Info.Post Classic, Collect, Express Kommerziell, Select und Info.Post Sendungen, die durch einen ausländischen Auftraggeber zur Verteilung im Inland zur Aufgabe gebracht werden.

NICHT werbeabgabepflichtig im Bereich Info.Post Classic sind

  • Verteilungen von unadressierten Sendungen als Subunternehmer 
  • Redaktionelle Medien (mit Impressum und redaktionellem Anteil von mind. 25%), welche als Info.Post Classic aufgegeben werden und der*die Absender*in weder eine Politische Partei noch eine Gemeinde ist: Anzeigenblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Medienwerke, Sondermedien, Firmenzeitschriften, Unternehmensnachrichten
  • Couponhefte 
  • Pfarrblätter / Kirchenmitteilungen / Pfarrbriefe / Pfarrnachrichten 
  • Info.Post Classic Sendungen von Privatpersonen, die keinen werblichen Inhalt haben (Vermisstenanzeigen, Sterbeparten,…) 
  • Info.Post Classic „Amtliche Mitteilung“ 
Informationen der Gebietskörperschaften an Bürger*innen in Angelegenheiten der Hoheitsverwaltung (Straßensperren, Energieversorgung, Forstangelegenheiten, Schädlingsbekämpfung, etc.)
Ja
Nein.
Der*die Inhaber*in einer Abgabestelle kann unadressierte Werbesendungen mit entsprechender Kennzeichnung (z.B. Aufkleber der Werbemittelverteiler) verweigern.
Senden Sie ein ausreichend frankiertes, mit eigener Adresse beschriftetes Rückantwortkuvert an:
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort: „Bitte keine unadressierte Werbung“

FAQ Info.Post Collect

Geschäftlich

Ihr*e Vertriebskundenberater*in hilft Ihnen gerne weiter.
Sie benötigen Aufgabelisten, diese können Sie über den Post Versandmanager erstellen.
In den 3 Collatorzentren der Post.
Alle ganzjährig privat und institutionell genutzten Abgabestellen sowie gewerbliche Abgabestellen, die über eine Hausbrieffachanlage bedient werden.
Abgabestellen mit Verzichtshinweis, Zweit- und Ferienwohnungen, reingewerbliche Abgabestellen in ausschließlich gewerblich genutzten Objekten.
Bei zu wenigen Sendungen verteilt die Zustellbasis nach eigenem Ermessen.
Technisch bedingt wird eine Überlieferung von ca. 2 % empfohlen und nicht verrechnet. Bei mehr als 10 % überzähligen Sendungen kontaktieren wir Sie.
Die kleinstmögliche Streuung ist auf Rayonsebene möglich – wird das Gemeindegebiet genau durch einen oder mehrere Rayone abgedeckt, ist eine gemeindegenaue Streuung möglich.
Dies muss im Einzelfall entschieden werden und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre*n Vertriebsbetreuer*in.
Werbeabgabepflichtig sind alle Leistungen im Zusammenhang mit unadressierten Werbesendungen. Die Werbeabgabe wird von der Post eingehoben und abgeführt.
Nettoentgelt der erbrachten Leistung nach Rabattierung + 5% Werbeabgabe + 20% USt. = Bruttorechnungsbetrag
Info.Post Classic, Collect, Express Kommerziell, Select und Info.Post Sendungen, die durch eine*n ausländische*n Auftraggeber*in zur Verteilung im Inland zur Aufgabe gebracht werden.
NICHT werbeabgabepflichtig im Bereich Info.Post Collect sind
  • Verteilungen von unadressierten Sendungen als Subunternehmer 
  • Redaktionelle Medien (mit Impressum und redaktionellem Anteil von mind. 25%), welche als Info.Post Collect aufgegeben werden und der*die Absender*in weder eine Politische Partei noch eine Gemeinde ist: Anzeigenblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Medienwerke, Sondermedien, Firmenzeitschriften, Unternehmensnachrichten
  • Couponhefte
Nein, da der Empfänger*innenkreis von Info.Post Collect keine Werbeverzichter*innen inkludiert. Amtliche Mitteilungen sind daher ausnahmslos als Info.Post Classic zu versenden.
Der*die Inhaber einer Abgabestelle kann unadressierte Werbesendungen mit entsprechender Kennzeichnung (z.B. Aufkleber der Werbemittelverteiler) verweigern.
Senden Sie ein ausreichend frankiertes, mit eigener Adresse beschriftetes Rückantwortkuvert an:
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort: „Bitte keine unadressierte Werbung“

FAQ Info.Post Express

Geschäftlich

Unsere Verkaufsberater*innen in den Filialen oder Ihr Vertriebskundenberater*innen helfen Ihnen gerne weiter.

Sie benötigen eine Aufgabeliste und je einen Bundzettel pro Bund. Beides können Sie über den Post Versandmanager erstellen. Für Partezettel übernimmt die Post-Geschäftsstelle die Erstellung für Sie.


Nach Verrechnung in einer Post-Geschäftsstelle findet die Anlieferung am darauffolgenden Tag (Mo-Fr) zwischen 7:00-8:00 in der vereinbarten Zustellbasis statt.
Es können nur Postleitzahlen, die einer Zustellbasis zugeordnet sind, beteilt werden. Die Zuordnung ist im Post Versandmanager ersichtlich.
Info.Post Express Kommerziell: nein
Info.Post Express Partezettel: ja, da keine Werbesendung
Alle ganzjährig privat und institutionell genutzten Abgabestellen sowie gewerbliche Abgabestellen, die über eine Hausbrieffachanlage bedient werden.
Abgabestellen mit Verzichtshinweis, Zweit- und Ferienwohnungen, rein gewerbliche Abgabestellen in ausschließlich gewerblich genutzten Objekten.
Bei zu wenigen Sendungen verteilt die Zustellbasis nach eigenem Ermessen.
Bei mehr als 10 % überzähligen Sendungen kontaktieren wir Sie.
Werbeabgabepflichtig sind alle Leistungen im Zusammenhang mit unadressierten Werbesendungen. Die Werbeabgabe wird von der Post eingehoben und abgeführt.
Nettoentgelt der erbrachten Leistung nach Rabattierung + 5% Werbeabgabe + 20% USt. = Bruttorechnungsbetrag
Info.Post Express Kommerziell: ja
Info.Post Express Partezettel: nein
Der*die Inhaber*in einer Abgabestelle kann unadressierte Werbesendungen mit entsprechender Kennzeichnung (z.B. Aufkleber der Werbemittelverteiler) verweigern.
Senden Sie ein ausreichend frankiertes, mit eigener Adresse beschriftetes Rückantwortkuvert an:
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort: „Bitte keine unadressierte Werbung“

FAQ Info.Post Select

Geschäftlich

Ihr*e Vertriebskundenberater*in hilft Ihnen gerne weiter.
Bei den teiladressierten Sendungen von Info.Post Select wird zusätzlich zur postalischen Anschrift nur eine allgemeine Anrede angegeben: „An einen Haushalt“ oder „An die Bewohner*innen des Hauses“.
In den 6 Logistikzentren der Post.
Ihr*e Betreuer*in legt mit Ihnen die Zielgruppenbeschreibung für die Selektion fest, im Anschluss erhalten Sie den Kostenvoranschlag mit Mengenaufstellung.
Die Selektion erfolgt aus Österreichs größter Häuserdatenbank mit über 2 Mio. Häusern und knapp über 4 Mio. Haushalten (Abgabestellen).
Ja
Nettoentgelt der erbrachten Leistung nach Rabattierung + 5% Werbeabgabe + 20% USt. = Bruttorechnungsbetrag

FAQ Sponsoring.Mail

Geschäftlich

Es können Beigaben wie z.B. Kugelschreiber für Empfänger*innen natürlich beigelegt werden. Bei nicht maschinenfähigen Sendungen mit Einschlüssen kommt der Tarif Sponsoring.Mail Plus (N oder S) zur Anwendung. 
Die Angabe einer fortlaufenden Nummer ist nicht mehr nötig, die Angabe des Titels der Sponsoring.Mail Sendung sehr wohl.
Bei Sponsoring.Mail besteht die Möglichkeit einer Aufzahlung auf die Mindestmenge von 1.000 Stück. Bei geringen Sendungsmengen empfehlen wir die Sendungen als Brief Eco freizumachen - ohne inhaltliche Vorgaben, sowie mit einer schnelleren Laufzeit. Die AGB und Tarife sind abrufbar unter: post.at/agb.
Beantragen Sie bequem und online die Zulassung zum Versand im Geschäftskund*innenportal der Österreichischen Post AG, abrufbar ella.post.at. Eine Registrierung im Geschäftskund*innenportal ist hierfür nicht nötig.

FAQ Zeitungen

Geschäftlich

Alle Informationen zum richtigen Adressieren Ihrer Sendungen finden Sie hier.
Die einzelnen Fremdbeilagen werden bei der Annahme gewogen und ihr Gewicht zusammengezählt. Sollte dadurch eine höhere Grammaturstufe erreicht werden, wird diese Differenz zusätzlich verrechnet. Außerdem wird pro Fremdbeilage ein gewichtsunabhängiges Stückentgelt verrechnet.
Informationen über das Tagesgeschehen oder Zeit- und Fachfragen im Besonderen zu Themen wie Religion, Kultur, Kunst, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Sport, Vereinsleben
Wenn das Gewicht aller Fremdbeilagen das Eigengewicht der Zeitung (Trägermedium + Eigenbeilagen) übersteigt, wird der übersteigende Anteil mit dem Tarif für überschwere Beilagen verrechnet.
Beispiel: Eine Zeitung inkl. Eigenbeilagen wiegt 150g. Es werden drei Fremdbeilagen mit je 50g, 50g und 70g zur Auflieferung gebracht (170g Fremdbeilagengewicht). Die beiden Beilagen mit jeweils 50g werden regulär verrechnet. Die dritte Beilage mit 70g wird mit dem Tarif für überschwere Beilage verrechnet.

FAQ Firmenzeitung

Geschäftlich

Ja, es können alle Arten von Beilagen versendet werden, jedoch maximal 3 Stück.
Alle Informationen zum richtigen Adressieren Ihrer Sendungen finden Sie hier.
Sie können auf die Mindestmenge von 1.000 Stück aufzahlen.
Informationen über das Tagesgeschehen oder Zeit- und Fachfragen im Besonderen zu Themen wie Religion, Kultur, Kunst, Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Sport, Vereinsleben.
Beantragen Sie bequem und online die Zulassung zum Versand im Geschäftskund*innenportal der Österreichischen Post AG, abrufbar ella.post.at. Eine Registrierung im Geschäftskund*innenportal ist hierfür nicht nötig.

FAQ EinfachBrief

Geschäftlich

Es können PDF-Dokumente im A4 Format verarbeitet werden.

Dokumente mit Passwortschutz und gescannte Dokumente, deren Adressfeld nicht ausgelesen werden kann, können nicht verarbeitet werden.
Ein sogenannter abfallender Druck kann in dieser Verarbeitung nicht umgesetzt werden. Nicht druckbare Bereiche beinhalten einen umlaufenden Rand von 5 mm sowie ein zusätzlicher Bereich am linken Seitenrand für die Aufbringung des Datamatrix Codes. Details dazu finden Sie auf einfach-brief.at unter Vorlagen.
Nutzen Sie unsere Word-Vorlagen um sicherzugehen, dass die Adresse richtig angebracht wird. Anschließend müssen Sie das Dokument nur noch als PDF-Dokument sichern.
Briefe, die werktags (außer Samstag) bis 17 Uhr übermittelt werden, kommen am nächsten Tag (außer Samstag) zur Postaufgabe. Die Zustellung erfolgt als PRIO-Brief am darauffolgenden Werktag.
Adressierte Werbesendungen (Info.Mail Werbung) werden innerhalb von 5 Werktagen verarbeitet. Die Zustellung erfolgt einen Tag darauf.
Für Einzel- und Serienbriefe gibt es keine Mindestmengen.

Bei adressierten Werbesendungen müssen zumindest 500 Einzelsendungen im Auftrag enthalten sein.
500 Stück, formats- und gewichtsgleich.
Jede Sendung erhält ein C5 Fensterkuvert. Die Empfänger*innen-Adresse muss daher bereits ein Bestandteil Ihres Briefes und korrekt positioniert sein.

Tipp: Mit unseren Word-Vorlagen können Sie die Informationen präzise platzieren.
Möglichkeit 1:
Wählen Sie den Menüpunkt „Neue Sendung“ im Header oder, nach dem Login, auf der Seite „Home“.

Möglichkeit 2:
Nutzen Sie unseren Windows Druckertreiber. So können Sie direkt aus der „Drucken-Funktion“ des Arbeitsplatzes Sendungen bei EinfachBrief hochladen.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unseren Support unter einfach-brief@post.at.

Möglichkeit 3: 
Für größere Mengen und automatisierte Verarbeitung bieten wir eine sFTP-Schnittstelle an. Voraussetzung für die Nutzung der Schnittstelle ist eine aufrechte Stundungsvereinbarung mit der Österreichischen Post AG.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unseren Support unter einfach-brief@post.at.
Um Serienbriefe zu versenden, erstellen Sie einen Serienbrief und speichern Sie diesen als PDF ab. Sie erhalten anschließend ein Dokument, das alle Ihre Serienbriefe in absteigender Reihenfolge enthält.

Öffnen Sie die Seite „Neue Sendung“ und wählen Sie die Option „Serienbrief“ aus.

Anschließend geben Sie die Seitenanzahl des Einzelbriefs an, sodass der Serienbrief korrekt in einzelne Sendungen aufgeteilt werden kann. Beispiel: Tragen Sie “2” in das Eingabefeld ein, wenn ihr Einzelbrief aus zwei Seiten besteht.

Wichtig: Alle Einzelbriefe einer Serie müssen die gleiche Seitenanzahl aufweisen.
Sie können mehrere einzelne Einzelbriefe als PDF gleichzeitig hochladen.
Beachten Sie dabei, dass die Versandoptionen, wie Layout bzw. Druck, dabei immer gleich sein müssen.

Eine adressierte Werbesendung ist ein persönlich- adressiertes Mailing mit werblichem Charakter, das zum Kauf anregt oder den Dialog mit Kunden (Direktmarketing) anregt. Das Format und Gewicht sowie der Absender Ihrer Sendung müssen bei allen Mutationen identisch sein.

Die adressierte Werbesendung muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • 500 Stück Mindestmenge
  • Alle Mutationen haben dasselbe Kuvert, Format und Gewicht.
  • Allen Sendungen haben dieselbe Absender*innen-Adresse (Händlermutationen zulässig)
  • Gleiches Format, Gewicht und Umhüllung bei allen Sendungen
  • Gleiche Basis-Sendung (Mutationen zulässig)

Was gilt als adressierte Werbesendung?

  • Werblicher Inhalt wie Kaufanregung, unverbindliche Angebote, Fragebögen,
  • Kundenbindungsmaßnahmen, keine verpflichtende Bezahlung
  • Wahlwerbung oder Spendenaufrufe

Was gilt nicht als adressierte Werbesendung?

  • Rechnungen, Mahnungen
  • Mitgliedsbeiträge und Abo-Entgeltvorschreibungen
  • Mitteilungen über Guthaben und Bonusschecks mit variierenden Euro-Beträgen (ohne entsprechende Kaufangebote)
  • Kontoauszüge, Saldenmitteilungen, Kontozugangsdaten (PINs, TANs), Passwörter, Kennwörter und/oder Aktivierungs- und Zugangscodes zu (Online-) Kundenkonten
  • Zahlscheine (sofern nicht in Zusammenhang mit unverbindlichem Angebot)
  • Vertragsbestandteile oder –änderungen
  • Kredit- und Bankomatkarten, Chipkarten mit individuell gespeicherten Informationen
  • Identitätsnachweise
Sollten Sie keine Rücksendung der unzustellbaren Mailings wünschen, bringen Sie keinen Vermerk oder auf allen Sendungen über der Empfängeranschrift im Adressfeld gut sichtbar in Fettdruck einen der folgenden Vermerke an:

„Retouren an Postfach 555, 1008 Wien“ oder „Nicht retournieren“.

Bei anderen Vermerken fällt ein zusätzliches Beförderungsentgelt laut Preisliste unter „Preise“ auf einfach-Brief.at an.
Für die Rücksendung nicht zustellbarer Sendungen, bringen Sie auf allen Sendungen die Rücksendeadresse über der Empfängeranschrift im Adressfeld gut sichtbar und in Fettdruck an.

Wir empfehlen eine kleinere Schriftart als für den Empfänger zu wählen.

Die Verrechnung der Rücksendung erfolgt je Sendung und wird mit dem Versand in Rechnung gestellt. Das Beförderungsentgelt für Rücksendungen entnehmen Sie der Preisliste.
Die Einschreibenummer (eindeutige ID) wird sofort in der letzten Spalte ("Einschreibenummer") der jeweiligen Sendung unter dem Menüpunkt "Auftragsliste" angezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Sendungsverfolgung erst nach Abschluss der Druckaufbereitung, d.h. erst am Folgetag, zur Verfügung steht.
Wenn Sie Ihren Auftrag über unser Paymentservice bezahlt haben, erhalten Sie Ihre Rechnung per E-Mail am Tag nach der Postaufgabe.

Als Stundungskunde erhalten Sie Ihre Rechnung per E-Mail je nach Vereinbarung.

Das Portal wurde für folgende Browser (alphabetische Reihenfolge) konzipiert und getestet:

  • Google Chrome® ab Version 80.0.3987.122 (64-bit)
  • Microsoft Edge® ab Version 80.0.361.62 (64-bit)
  • Mozilla Firefox® ab Version 73.0.1 (64-bit)
  • Apple Safari® ab Version 12.1.2(12607.3.10)

Es sollten möglichst immer die neuesten Versionen der Browser verwendet werden, da diese stets den aktuellen Stand der notwendigen Technik unterstützen.

Adobe Acrobat Reader oder ein vergleichbares PDF-Viewer muss auf dem PC installiert sein, da der Webbrowser das Plug-in zum Anzeigen der PDF-Dateien braucht.

Die Bezahlung des Services erfolgt pro Postaufgabe mit:

Kreditkarte
Klarna Sofortüberweisung oder
per monatlicher Sammelrechnung (auf Anfrage)

Wünschen Sie eine Sammelrechnung (Stundungsvereinbarung), wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Firmennamens und Ihrer registrierten E-Mail-Adresse an einfach-brief@post.at

FAQ Brief

Geschäftlich

Nein, eine Mindestmenge von 1.000 Stück je Auflieferung ist erforderlich.
Die Regellaufzeit beträgt 4 bis 5 Arbeitstage (gerechnet ab dem Aufgabetag).
In unseren Verteilzentren ist leider keine Barzahlung möglich; daher ist für die Auflieferung als ECO BUSINESS-Brief eine Stundungsvereinbarung mit der Post erforderlich – Ihr*e Kundenbetreuer*in bzw. unsere Business Hotline 0800 212 212 berät Sie gerne.
Beim ECO BUSINESS-Brief handelt es sich um kein Universaldienstprodukt, daher ist diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig.
Nein, jedoch sollte der Freimachungsvermerk mit dem menschlichen Auge gut lesbar/erkennbar sein.
Leider nein - die Postaufgabe ist nur im Verteilzentrum auf Rechnung möglich.
Die Regellaufzeit beträgt 2 bis 3 Arbeitstage (gerechnet ab dem Aufgabetag).
Im Inland können Einschreiben und Zusatzleistungen für PRIO- und ECO-Sendungen genutzt werden. Im Ausland ist Einschreiben nur mit PRIO kombinierbar.
Beim Versand von barfreigemachten PRIO oder ECO Sendungen ist eine Mindestmenge von 20 Stk. erforderlich. Bei der Aufgabe von PRIO und ECO-Sendungen, die mittels Frankiermaschine freigemacht wurden, gib es keine Mindestmenge. Beim Versand von Ganzsachen ist keine Mindestmenge erforderlich.
Bitte wenden Sie sich an Ihre*n Kundenbetreuer*in oder die Hotline 0800 212 212.
Mit maschinell les- und bearbeitbaren Sendungen können wir unsere Sortieranlagen effizient nutzen; nicht maschinenfähige Sendungen müssen einer aufwändigen händischen Bearbeitung unterzogen werden.
 
Leider nein – für die Auflieferung im Verteilzentrum ist eine Stundungsvereinbarung erforderlich (kontaktieren Sie bitte Ihre*n Kundenbetreuer*in bzw. die Hotline 0800 212 212)
 
Im Postmarktgesetz werden die Verteilzentren dezidiert als Zugangspunkte zum Universaldienst ausgeschlossen; Postdienstleistungen außerhalb des Universaldienstes sind umsatzsteuerpflichtig
Selbstverständlich können wir Ihnen auch die Abholung zu einer Großannahmestelle anbieten - kontaktieren Sie bitte Ihre*n Kundenbetreuer*in bzw. die Hotline 0800 212 212.
Beim Inlandsbrief sind - soferne eine gute Lesbarkeit gegeben ist - bei den einfärbigen Varianten alle Möglichkeiten zulässig (im Zweifelsfall bitte mit uns abstimmen); für internationale Sendungen ist die Vorgabe zumindest dunkel auf hell.
 
Bitte wenden Sie sich an Ihre*n Kundenbetreuer*in oder an unsere Business Hotline unter 0800 212 212.
Der Freimachungsvermerk kennzeichnet für unsere Logistik die von Ihnen gewählte (und bezahlte) Beförderungsleistung. Die unterschiedlichen Produkte werden laufzeitabhängig in verschiedenen Zeitfenstern verarbeitet.
 
Aktuelle Rabattmöglichkeiten und die dazugehörigen Bestimmungen finden Sie in produktspezifischen Produkt- und Preisverzeichnisses für Brief National.
 
Für Vereinbarungen über Versandbedingungen und Preise außerhalb unserer AGB kontaktieren Sie bitte Ihre*n Kundenberater*in oder unsere Business Hotline unter 0800 212 212.
 
Geschäftspost wie Angebote, Rechnungen, Mahnungen, Dokumente, Verträge und kleinere Warensendungen können Sie auch kostengünstiger mit dem ECO-Brief oder dem ECO BUSINESS-Brief verschicken. 
 
Genaue Informationen entnehmen Sie aus dem Tarifrechner.
Ja, alte Briefmarken verlieren ihre Gültigkeit nicht. Sie haben die Möglichkeit den Differenzbetrag aufzuzahlen oder Ergänzungsmarken aufzukleben.
 
Ergänzungsmarken dienen dazu, um Briefmarken mit alten Nominalwerten, ganz einfach auf den aktuellen Tarif zu ergänzen. Ergänzungsmarken erhalten Sie unter anderem in unserem Online Shop.
 
Informationen hierzu finden Sie in den Länderinformationen
Genaue Informationen hierzu finden Sie hier.
Briefsendungen können anstelle von Postmarken oder Freistempelabdrucken auch einen Bar-Freimachungsvermerk tragen. Weitere Informationen finden Sie hier
Wenn Sie Ihre Briefe weiterhin selbst freimachen möchten, bietet sich der Erwerb einer Frankiermaschine an. Nähere Details dazu erhalten Sie auf www.post.at/frankiermaschinen
Eine Rechnung sind sämtliche Dokumente mit einer Zahlungsaufforderung. Der*die Empfänger*in wird ersucht/aufgefordert oder auch gebeten, einen Betrag zu begleichen. Rechnungen müssen weiterhin als Brief versendet werden. 
Aktuelle Studien zeigen, dass von Konsument*innen immer der einfachste und bequemste Responsekanal bevorzugt wird. Legen Sie einem Mailing eine vorbezahlte physische Antwortmöglichkeit bei, ist das für den*die Konsument*in in vielen Fällen noch immer einfacher, als via Web, Telefon oder Mail mit Ihnen zu kommunizieren.
Unser Standardprozess sieht vor, dass für jede Sendung das Entgelt bei der Aufgabe entrichtet wird; das Produkt Antwortsendung stellt insofern einen Sonderprozess dar und muss eben entsprechend gekennzeichnet sein – im Normalprozess werden unterfrankierte Sendungen nicht an Sie weitergeleitet sondern dem Absender rückausgefolgt bzw. als unzustellbar behandelt. 
Wird bei der Ausfolgung von dem*der Zusteller*in bzw. Postamt bar oder auf Rechnung von Ihnen eingehoben. 
Selbstverständlich bieten wir Ihnen Alternativen – bitte Ihre*n Kundenbetreuer*in oder unsere Service Hotline 0800 212 212 kontaktieren.
Die Ident.Brief Etiketten beziehen Sie kostenlos über Ihre*n Kundenberater*in. 
Nein, das ist nicht möglich. Sie können der Hauptsendung aber ein vorfrankiertes Antwortkuvert beilegen, in dem der*die Kund*in den Vertrag später selbst retourniert. 
Der*die Empfänger*in muss sich mit Führerschein, Reisepass oder Personalausweis ausweisen. 
Um sicherzustellen, dass vor und nach der Postaufgabe keine Manipulationen erfolgt sind – auch unter einem Klebezettel könnte die Verpackung bereits geöffnet worden sein.

Nein, es gibt keine Mindestaufgabemenge – nur für den Versand von barfreigemachten Sendungen ist eine Mindestmenge von 20 Stk. erforderlich. 
Nein, die Retoure ist beim PRIO-/ ECO-/ ECO BUSINESS-Brief gratis. 
Ab einer Menge von 2.500 Stück je Auflieferung sind unter gewissen Voraussetzungen Preisnachlässe möglich.
Grundsätzlich ist der PRIO-/ ECO-Brief umsatzsteuerfrei, sofern Ihre Auflieferung im Rahmen des Universaldienstes erfolgt. Das heißt nur Auflieferungen im Verteilzentrum oder mit spezieller Vereinbarung sind umsatzsteuerpflichtig. 
Selbstverständlich können wir Ihnen auch den Service einer Postabholung von Ihrer Firmenadresse anbieten. Zwecks Anbotslegung kontaktieren Sie bitte Ihre*n Kundenbetreuer*in bzw. unsere Hotline unter 0800 212 212.  
Nein. Hier muss es sich bei dem*der Absender*in oder Empfänger*in um eine Blindenanstalt, Blindenorganisation oder eine blinde Person handeln.  
 
Ja. Die Sendungen können bis zu einem Gewicht von 7 kg versendet werden. 
In jeder Post-Geschäftsstelle. Werden mehr als 5 Sendungen gleichzeitig zur Aufgabe gebracht, ist eine Aufgabeliste zu verwenden. 
 

Ja, folgende Zusatzleistungen sind möglich:

  • Einschreiben
  • Rückschein
  • Eigenhändig 
Die e-Postkarte Business wird von Ihren Kund*innen bzw. den Personen, denen Sie die Gutscheincodes zur Verfügung stellen, verschickt. Dementsprechend wird jede e-Postkarte Business mit individuellen Fotomotiven und persönlichen Grußtexten gestaltet und anschließend inklusive Ihrem Werbeaufdruck versendet. 
Wir liefern Ihnen die bestellte Menge an Gutscheincodes in einer Excel-Datei (csv). Die einzelnen Codes können Sie Ihren Kund*innen z.B. im Rahmen einer Werbeaktion (Direct-Mail, Newsletter, Social Media Kampagne etc.) oder auf Drucksorten (Kataloge, Flyer etc.) zur Verfügung stellen. Ihren Ideen sind dabei keine Grenzen gesetzt. 
Vorab bestellen Sie einfach die gewünschte Menge an Gutscheincodes. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Anschließend planen wir gemeinsam Ihre Werbeaktion und halten Sie über die Einlösequote der verschenkten Gutscheincodes auf dem Laufenden. Die Abrechnung erfolgt monatlich, wobei wir Ihnen ausschließlich eingelöste Gutscheincodes verrechnen. Alle nicht benutzen Gutschein verursachen Ihnen keine Kosten. 
Nein. Die Ortsabwesenheit ist nach drei Werktagen eingerichtet. 
Nein. Die Erklärung ist für RSa- und RSb Briefe gedacht. 
Nein. Bei diesem Produkt ist die Ortsabwesenheit gleich mitberücksichtigt. 
Ja. Die postlagernden Sendungen können in jeder Post-Geschäftsstelle in Österreich abgeholt werden. 
Nein. Es erfolgt keine Benachrichtigung der Post, dass die Sendung bereit liegt.

FAQ Behördenbriefe

Geschäftlich

Nein, es ist Ämtern und Behörden vorbehalten Rückscheinbriefe (RSa, RSb) zu versenden. Rechtsgrundlage hierfür ist wieder das Zustellgesetz.

Nein, der Rückscheinbrief ist nicht eingeschrieben. Im Postjargon nennt man diese Briefe „nichtbescheinigte Briefe“.

Ja, der bisherige Rückscheinbrief kann weiterhin verwendet werden. Dieser ist jedoch aufwändiger in der Bearbeitung und somit teurer.
Ja, der Rückscheinbrief kann zusätzlich mit der Zusatzleistung Einschreiben aufgegeben werden. Die Aufgabe wird bestätigt und ist via Track & Trace , nach Eingabe der Sendungsnummer auf post.at/sendungsverfolgung nachverfolgbar.

Genauso wie bei den herkömmlichen maschinenfähigen Rückscheinbriefen müssen die Sendungen den Produktionsnormen für Hybrid Rückscheine entsprechen. Auch hier ist eine maschinelle Verarbeitung maßgeblich.

Für maschinenfähige Rückscheinbriefe müssen Aufgabelisten geführt werden.  
Die Sendungen (Kuvert und Sendungsinformationen) müssen den Produktionsnormen  für maschinenfähige Rückscheinbriefe entsprechen. 
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Kundenberater oder telefonisch unter 0800 / 212 212
Zuerst sollten die technischen Anforderungen erfüllt werden. Sprechen Sie vorab mit ihrer IT-Fachabteilung oder Ihrem*Ihrer IT-Dienstleister*in. Sie erhalten von Ihrem*Ihrer Kundenberater*in die aktuellste technische Schnittstellenbeschreibung.  
Danach wird die Vereinbarung über die technischen Standards und operationelle Abwicklung des Hybrid Rückscheinbriefs akzeptiert. Diese beinhaltet die Produktionsnorm, die Schnittstellenbeschreibung und weitere nützliche Informationen. 
Wenn die Hybrid Rückscheine nach unseren Vorgaben produziert und positiv geprüft wurden, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten Ihre Systeme zu testen. Sie produzieren zuletzt 100 Testsendungen, übermitteln uns die Avisodaten und wir sehen somit ob die Systeme korrekt reagieren.
Sämtliche Informationen erhalten Sie gerne von Ihrem*Ihrer Kundenberater*in.
Sollten Sie eher kleiner Mengen an Hybrid Rückscheinbriefen versenden, bieten wir Ihnen mit dem Hybrid Rückscheinbrief Versandportal eine schnelle und einfache Lösung an. Mehr Details unter post.at/rueckschein

Der Hybrid Rückscheinbrief die günstigste Variante. Details finden sie hier.

Es stehen Ihnen folgende drei Varianten des Behördenrückscheinbriefes zur Verfügung: Hybrid Rückscheinbrief, maschinenfähiger Rückscheinbrief und nicht maschinenfähiger Rückscheinbrief.

Nachdem der Zustellnachweis laut Zustellgesetz 5 Jahre aufbewahrt werden muss, wird dieser von der Post gelagert. Das Original kann auf Anforderung beim Post-Kundenservice ausgehoben werden.

Alle Informationen im Zusammenhang mit der Klärung von Rückscheinbriefen erhalten Sie hier.
In allen unseren Verteilzentren oder unseren Postgeschäftsstellen.

FAQ Gefahrgut

Geschäftlich

Ja, beim Gefahrgutversand handelt es sich um keine Dienstleistung im Rahmen des Universaldienstes – daher ist der Gefahrgutversand umsatzsteuerpflichtig.
Ja, hierfür ist der Abschluss einer speziellen Vereinbarung erforderlich – wenden Sie sich bitte an Ihre*n Kundenbetreuer*in bzw. die Hotline 0800 212 212.
Wenn diese mit einem Gefahrzettel nach den Mustern 1 - 9 (siehe Gefahrgutfolder Seiten 11 und 12) gekennzeichnet werden müssen und hierfür ein Beförderungspapier notwendig ist und besondere Anforderungen an Lenker*innen und Fahrzeug zu erfüllen sind.

FAQ CASH24

Geschäftlich

Installation, Versicherung, Entleerung inkl. Transport, tägliche Überweisungen
Unser Kundenservice steht Ihnen unter wertlogistik.service@post.at jederzeit von MO – DO von 08:00-18:00 Uhr und FR von 08:00-16:00 Uhr für Fragen zur Verfügung
Sie sollten über einen Internet-Verbindung verfügen
Ihr Tresor wird nach Vorschrift am Boden verschraubt oder durch eine Klebetechnik sicher installiert
Bei uns buchen Sie ein sorglos Paket- wir kümmern uns darum, dass Ihr CASH24 Einzahlungstresor rechtzeitig entleert wird
Wir überweisen Ihre einbezahlten Banknoten täglich. Mit unserem Sorglos-Paket sind Sie bankenunabhängig, wir akzeptieren In- und Auslands Bankkonten

FAQ Paket & Post Express

Geschäftlich

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte den Angaben im Tarifrechner
Wir bieten Ihnen vielfältige Zusatzleistungen, um die Beförderung Ihrer Sendung genau auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. 
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bitte geben Sie in der Sendungsverfolgung die Sendungsnummer ein. Hier können Sie Pakete & Post Express-Sendungen bequem nachverfolgen und den aktuellen Status sehen.
Sendungen, die in eine Abholstation eingelegt wurden, können Sie rund um die Uhr abholen. Bei einigen Versender*innen können Sie Ihre Sendungen direkt in eine Wunsch-Abholstation zustellen lassen, oder Sie nutzen einfach die Paketumleitung über die Post App oder unter Post.at.
Post Express ist die perfekte Lösung für schnellen Versand!