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Nein, es ist Ämtern und Behörden vorbehalten Rückscheinbriefe (RSa, RSb) zu versenden. Rechtsgrundlage hierfür ist wieder das Zustellgesetz.
Nein, der Rückscheinbrief ist nicht eingeschrieben. Im Postjargon nennt man diese Briefe „nichtbescheinigte Briefe“.
Genauso wie bei den herkömmlichen maschinenfähigen Rückscheinbriefen müssen die Sendungen den Produktionsnormen für Hybrid Rückscheine entsprechen. Auch hier ist eine maschinelle Verarbeitung maßgeblich.
Der Hybrid Rückscheinbrief die günstigste Variante. Details finden sie hier.
Nachdem der Zustellnachweis laut Zustellgesetz 5 Jahre aufbewahrt werden muss, wird dieser von der Post gelagert. Das Original kann auf Anforderung beim Post-Kundenservice ausgehoben werden.
Ja, folgende Zusatzleistungen sind möglich:
* Montag bis Freitag (ausgenommen Samstag)
Nein, eine Echtadressierung im Sinne von personalisierten Adressen ist nicht notwendig und aus Datenschutzgründen auch nicht gewünscht. Verpflichtend hochzuladen ist das Sendungsmuster inkl. Umhüllung = vollständige Aussendung inkl. aller Sendungsbestandteile (Inhalt sowie Umhüllung, z.B. Kuvert) in lesbarer Qualität. Dateiformate: .pdf, .jpeg, .jpg, .png, .gif
Alle Einzelbestandteile der Sendung müssen im Zuge des Avisos hochgeladen werden.
Bitte laden Sie 12 Seiten der Sendungen hoch, in diesen Seiten enthalten sein müssen:
Extra:
Bitte laden Sie mindestens 4 Seiten der Sendung hoch (Umschlag innen und außen).
Eine adressierte Werbesendung ist ein persönlich- adressiertes Mailing mit werblichem Charakter, das zum Kauf anregt oder den Dialog mit Kunden (Direktmarketing) anregt. Das Format und Gewicht sowie der Absender Ihrer Sendung müssen bei allen Mutationen identisch sein. Die adressierte Werbesendung muss folgende Bedingungen erfüllen:
Was gilt als adressierte Werbesendung?
Was gilt nicht als adressierte Werbesendung?
Das Portal wurde für folgende Browser (alphabetische Reihenfolge) konzipiert und getestet:
Es sollten möglichst immer die neuesten Versionen der Browser verwendet werden, da diese stets den aktuellen Stand der notwendigen Technik unterstützen. Adobe Acrobat Reader oder ein vergleichbares PDF-Viewer muss auf dem PC installiert sein, da der Webbrowser das Plug-in zum Anzeigen der PDF-Dateien braucht.
Ja, seit 1.10.2025 müssen alle Info.Mail Sendungen über eine postlizensierte Versandsoftware, z.B. über das Post Versandtool, elektronisch avisiert werden. Zudem ist das Hochladen eines digitalen Sendungsmusters im Zuge des Avisos verpflichtend. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem FAQ „Digitales Aviso“.
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Der zweizeilige Freimachungsvermerk auf der Außenseite der Sendung lautet: Österreichische Post AG Info.Mail Werbung Entgelt bezahlt
Bei einzeiligen Freimachungsvermerken gibt es die Möglichkeit das Wort Werbung durch die Abkürzung W zu ersetzen: Österreichische Post AG Info.Mail W Entgelt bezahlt
NICHT werbeabgabepflichtig im Bereich Info.Post Classic sind
Sie benötigen eine Aufgabeliste und je einen Bundzettel pro Bund. Beides können Sie über das Post Versandtool erstellen. Für Partezettel übernimmt die Post-Geschäftsstelle die Erstellung für Sie.
Beantragen Sie bequem und online die Zulassung zum Versand in ELLA - dem Business Portal der Österreichischen Post, abrufbar unter ella.post.at. Eine Registrierung im Geschäftskund*innenportal ist hierfür nicht nötig.
Ja, mit 1.10.2025 müssen alle Sponsoring.Mail Sendungen über eine postlizensierte Versandsoftware, z.B. über das Post Versandtool, elektronisch avisiert werden. Zudem ist das Hochladen eines digitalen Sendungsmusters im Zuge des Avisos verpflichtend. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem FAQ „Digitales Aviso“.