FAQ Geschäftlich
Adress Check
Geschäftlich
Nach einem Adress Check können Sie die Daten in Ihre Datenbank übernehmen und unbegrenzt verwenden. Nach einem Mailing Check erhalten Sie eine Datei, die Sie für ein einmaliges Mailing verwenden dürfen. Danach muss die Datei von Ihnen gelöscht werden und darf nicht wiederverwendet werden.
Sämtliche Leistungen des Adress Check dürfen laut §151 GewO für Marketingzwecke genutzt werden.
Folgende Leistungen dürfen auch für Referenzzwecke genutzt werden:
- Prüfung auf postalische Richtigkeit
- Prüfung auf Dubletten
Beim Mailing Check erhalten Sie eine sofort einsatzfähige Adressdatei, die Sie für ein einmaliges Mailing einsetzen dürfen. Im Anschluss muss diese Datei gelöscht werden.
Adress Check
Geschäftlich
Nach einem Adress Check können Sie die Daten in Ihre Datenbank übernehmen und unbegrenzt verwenden. Nach einem Mailing Check erhalten Sie eine Datei, die Sie für ein einmaliges Mailing verwenden dürfen. Danach muss die Datei von Ihnen gelöscht werden und darf nicht wiederverwendet werden.
Sämtliche Leistungen des Adress Check dürfen laut §151 GewO für Marketingzwecke genutzt werden.
Folgende Leistungen dürfen auch für Referenzzwecke genutzt werden:
- Prüfung auf postalische Richtigkeit
- Prüfung auf Dubletten
Beim Mailing Check erhalten Sie eine sofort einsatzfähige Adressdatei, die Sie für ein einmaliges Mailing einsetzen dürfen. Im Anschluss muss diese Datei gelöscht werden.
FAQ Brief
Geschäftlich
Weitere Informationen finden Sie hier
Ja, folgende Zusatzleistungen sind möglich:
- Einschreiben
- Rückschein
- Eigenhändig
FAQ Behördenbriefe
Geschäftlich
Nein, es ist Ämtern und Behörden vorbehalten Rückscheinbriefe (RSa, RSb) zu versenden. Rechtsgrundlage hierfür ist wieder das Zustellgesetz.
Nein, der Rückscheinbrief ist nicht eingeschrieben. Im Postjargon nennt man diese Briefe „nichtbescheinigte Briefe“.
Vorteil Einschreiben: Die Aufgabe wird bestätigt und ist via Track & Trace , nach Eingabe der Sendungsnummer auf post.at/sendungsverfolgung nachverfolgbar.
Preis je Zusatzleistung „Einschreiben“:EUR 2,30
Genauso wie bei den herkömmlichen maschinenfähigen Rückscheinbriefen müssen die Sendungen den Produktionsnormen für Hybrid Rückscheine entsprechen. Auch hier ist eine maschinelle Verarbeitung maßgeblich.
Die Sendungen (Kuvert und Sendungsinformationen) müssen den Produktionsnormen für maschinenfähige Rückscheinbriefe entsprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Kundenberater oder telefonisch unter 0800 / 212 212
Zuerst sollten die technischen Anforderungen erfüllt werden. Sprechen Sie vorab mit ihrer IT-Fachabteilung oder Ihrem IT-Dienstleister. Sie erhalten von Ihrem Kundenberater die aktuellste technische Schnittstellenbeschreibung.
Danach wird die Vereinbarung über die technischen Standards und operationelle Abwicklung des Hybrid Rückscheinbriefs akzeptiert. Diese beinhaltet die Produktionsnorm, die Schnittstellenbeschreibung und weitere nützliche Informationen.
Wenn die Hybrid Rückscheine nach unseren Vorgaben produziert und positiv geprüft wurden, möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten Ihre Systeme zu testen. Sie produzieren zuletzt 100 Testsendungen, übermitteln uns die Avisodaten und wir sehen somit ob die Systeme korrekt reagieren.
Sämtliche Informationen erhalten Sie gerne von Ihrem Kundenberater.
Sollten Sie eher kleiner Mengen an Hybrid Rückscheinbriefen versenden, bieten wir Ihnen mit dem Hybrid Rückscheinbrief Versandportal eine schnelle und einfache Lösung an. Mehr Details unter post.at/rueckschein
Der Hybrid Rückscheinbrief die günstigste Variante:
- RSa: EUR 4,40 (zzgl. Beförderungsentgelt lt. PPV Brief National)
- RSb: EUR 2,32 (zzgl. Beförderungsentgelt lt. PPV Brief National)
Nachdem der Zustellnachweis laut Zustellgesetz 5 Jahre aufbewahrt werden muss, wird dieser von der Post gelagert. Das Original kann auf Anforderung beim Post-Kundenservice ausgehoben werden.
FAQ Gefahrgut
Geschäftlich
FAQ Info.Post Classic
Geschäftlich
NICHT werbeabgabepflichtig im Bereich Info.Post Classic sind
- Verteilungen von unadressierten Sendungen als Subunternehmer
- Redaktionelle Medien (mit Impressum und redaktionellem Anteil von mind. 25%), welche als Info.Post Classic aufgegeben werden und der Absender weder eine Politische Partei noch eine
- Gemeinde ist: Anzeigenblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Medienwerke, Sondermedien, Firmenzeitschriften, Unternehmensnachrichten
- Couponhefte
- Pfarrblätter / Kirchenmitteilungen / Pfarrbriefe / Pfarrnachrichten
- Info.Post Classic Sendungen von Privatpersonen, die keinen werblichen Inhalt haben (Vermisstenanzeigen, Sterbeparten,…)
- Info.Post Classic „Amtliche Mitteilung“
Postfach 500
Kennwort: „Bitte kein Reklamematerial“
5760 Saalfelden
FAQ Info.Post Collect
Geschäftlich
- Verteilungen von unadressierten Sendungen als Subunternehmer
- Redaktionelle Medien (mit Impressum und redaktionellem Anteil von mind. 25%), welche als Info.Post Collect aufgegeben werden und der Absender weder eine Politische Partei noch eine Gemeinde ist: Anzeigenblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Medienwerke, Sondermedien, Firmenzeitschriften, Unternehmensnachrichten
- Couponhefte
Postfach 500
Kennwort: „Bitte kein Reklamematerial“
5760 Saalfelden
FAQ Info.Post Express
Geschäftlich
Info.Post Express Partezettel: ja, da keine Werbesendung
Info.Post Express Partezettel: nein
Postfach 500
Kennwort: „Bitte kein Reklamematerial“
5760 Saalfelden
FAQ Info.Post Select
Geschäftlich
FAQ Info.Mail
Geschäftlich
FAQ Output Management
Geschäftlich
FAQ Paket & Post Express
Geschäftlich
Weitere Informationen finden Sie hier:
FAQ Zeitungen
Geschäftlich
Beispiel: Eine Zeitung inkl. Eigenbeilagen wiegt 150 g. Es werden drei Fremdbeilagen mit je 50g, 50g und 70g zur Auflieferung gebracht (170g Fremdbeilagengewicht). Die beiden Beilagen mit jeweils 50g werden regulär verrechnet. Die dritte Beilage mit 70g wird mit dem Tarif für überschwere Beilage verrechnet.