Warum klare Hausbeschriftungen für Rettungsdienste und Zusteller*innen so wichtig sind
Unter dem Motto #DieRichtigeAdresse haben wir uns mit der Feuerwehr und dem Roten Kreuz zusammengeschlossen, um die Bevölkerung zu ermutigen, ihre Beschriftungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Kurze Videos auf Social Media richten sich speziell an Jugendliche, um die Bedeutung korrekter Beschriftungen zu verdeutlichen. Ein minimaler Zeitaufwand von nur fünf Minuten genügt, um sicherzustellen, dass Retter*innen im Notfall schnell Hilfe leisten können und Zustellungen reibungslos erfolgen.
In Brieffachanlagen sind die Brieffächer einer jeweiligen Adresse zugeordnet. Diese sind mit einer Türnummer oder sonstigen alphanumerischen Bezeichnung zu versehen. Der Name der Bewohner*in gilt nicht als eindeutige Bezeichnung der Adresse. Aus Datenschutzgründen ist der Kunde nicht verpflichtet auf der Brieffachanlage seinen Namen anzugeben. Erst mit Angabe einer Top- oder Türnummer ist auf Postsendungen die Anschrift vollständig und ermöglicht eine adressgenaue Zustellung. Wir stellen ausschließlich auf Adressen und nicht auf Namen zu. Nach Postmarktgesetz ist die Türnummer oder eine sonstige eindeutige alphanumerische Bezeichnung der Abgabestelle vorgeschrieben. Das selbe gilt auch für Gegensprechanlagen. Diese müssen ebenfalls mit einer Top-Nummer beschriftet sein. Bei dokumentationspflichtigen Sendungen wird die Unterschrift von der oder dem Empfänger*in benötigt. Eine Kontaktaufnahme mit der oder dem Empfänger*in über eine Gegensprechanlage kann nur erfolgen, wenn sowohl auf der Sendung als auch auf der Gegensprechanlage eine eindeutige Zuordnung möglich ist.