Elektronische behördliche Zustellung Zustellung & Empfang behördlicher Schriftstücke Der Alltag steht auch in Bezug auf behördliche Erledigungen und Formulare nicht still und ein wesentlicher Vorteil der Digitalisierung ist, dass auch wichtige und offizielle Dokumente inzwischen papierlos auskommen.

Seit 1.12.2019 können Unternehmen und Privatpersonen behördliche Schriftstücke über das offiziell vom Bundeskanzleramt zugelassene elektronische Postfach des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort empfangen. Für Unternehmen steht hierbei das Postfach im Unternehmensserviceportal (USP) zur Verfügung.

Was bedeutet das für Behörden?

Behörden erhalten die Möglichkeit, sich über Services der Österreichischen Post mit den Empfänger*innen zu verbinden und immer die beste Zustellungsform zu wählen. Und so funktionierts:

  1. Im Datenverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl erstellen Sie die zu versendenden Nachrichten.
  2. Über eine Schnittstelle in unser Versandmodul hybridService wird ermittelt, ob der*die Empfänger*in die elektronische Zustellung wünscht.
  3. Die Sendung wird digital in das Anzeigemodul des BRZ (Privatpersonen) beziehungsweise ins USP (Unternehmen) zugestellt oder auf dem Postweg versendet. Wird nicht elektronisch versendet, werden die Sendungen direkt gedruckt und kuvertiert.

Besonders praktisch ist, dass es nicht notwendig ist, die Sendungen zuerst als PDFs zu exportieren, um sie dann wieder hochzuladen. Durch die Schnittstelle zu hybridService wird das alles automatisch in Ihrem Datenverarbeitungsprogramm erledigt.

Was bedeutet das für Unternehmen und Empfänger*innen?

Wichtige behördliche Sendungen können einfach über das Unternehmensserviceportal empfangen werden. Durch das Login über die Handy-Signatur können außerdem RSa- und RSb-Sendungen sicher und verlässlich empfangen werden.