Informieren Sie Ihre Wähler*innen mit Regionalmedium Wahlen

Mit dem Regionalmedium Wahlen können Wahlwerber*innen und politische Parteien einfach alle Haushalte des Wahlgebiets über Aktivitäten, die im Allgemeininteresse liegen, informieren.

Ihre Vorteile:

  • Ideal für Informationen von Wahlwerber*innen
  • Erreichen Sie zielgenau alle Haushalte des Wahlgebiets
  • Zustellung innerhalb von drei Werktagen
 

Was gilt als Regionalmedium Wahlen?

  • Inhaltlich gleiche Sendungen
  • Sendungen erscheinen unter demselben Titel in fortlaufenden Nummern mit verschiedenem Inhalt
  • Min. 4 Seiten pro Ausgabe
  • Min. 70 % redaktioneller Inhalt, Information über örtliches Tagesgeschehen oder Politik
  • Versandberechtigt sind von der Wahlbehörde anerkannte Wahlwerber*innen

Was gilt nicht als Regionalmedium Wahlen?

  • Sendungen mit werblichem Inhalt
  • Zeitungen, die im Namen von Firmen oder Marken erscheinen
  • Sendungsformate außerhalb der vorgeschriebenen Versandmaße

Voraussetzungen für Beilagen:

  • Eigenbeilagen sind erlaubt
  • Werbegeschenke als Beilage sind vorab mit der Post abzuklären
  • Nicht erlaubt: Fremdbeilagen
  • Für die Einstufung des Tarifs wird das Gesamtgewicht der Sendung inkl. aller Beilagen herangezogen
 
Weiter zu den AGB
Sie finden die gewünschten Informationen unter "AGB - Regionalmedien Wahlen".

Preisverzeichnis - Regionalmedien Wahlen

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Produktblatt Regionalmedium Wahlen

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Versanddokumente

Aufgabeliste Regionalmedium Wahlen

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